Trinkwasserparameter und Grenzwerte
Bei der Trinkwasserprüfung werden derzeit 33 Parameter überprüft.
Die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO sieht dagegen knapp 200 Parameter vor, die geprüft werden sollten. In europäischen Ländern wird bei der Trinkwasserversorgung und bei den erforderlichen Prüfungen aber nicht jeder dieser Parameter einzeln geprüft, sondern häufig nach dem Indikatorprinzip vorgegangen.
Das Vorkommen eines einzelnen Stoffes kann häufig als verlässlicher Indikator für das Vorkommen einer ganzen Stoffgruppe verwendet werden, die das Wasser beeinträchtigt. Vom Vorkommen einzelner Stoffe kann oft auch rechnerisch auf die Menge einer ganzen Reihe anderer Stoffe im Wasser geschlossen werden, so dass eine aufwändige einzelne Prüfung entfallen kann.
Bei Pestiziden wird auch zusätzlich nach dem Nullprinzip geprüft – wenn mehr als fünf Stoffe die Nachweisgrenze überschreiten, gilt das Wasser automatisch als kontaminiert. Dieses Verfahren wurde gewählt, weil Pestizide unterschiedliche Abbauprodukte haben, die untereinander auch noch zusätzlich in Wechselwirkung treten können. Ein Einzelnachweis aller dieser Substanzen wäre deshalb aufwändig und nur wenig zielführend.
MKZW und MKW
In der Wasserwirtschaft spielen beide Werte – der MKZW und der MKW eine wesentliche Rolle.
Der MKZW, der maximale Konzentrationszielwert, gibt jenen Grenzwert an, bis zu dem noch keine Erkenntnisse vorliegen und bei dem eine Gesundheitsgefahr auch bei dauerndem Gebrauch in üblichen Mengen relativ sicher ausgeschlossen werden kann.
Der MKW, der maximale Konzentrationswert, ist dagegen der von den Wasserwerken bei der Aufbereitung angestrebte Wert.
Beide Werte stellen nach heutigem Kenntnisstand recht gute Richtwerte für gesunde Erwachsene dar – nicht berücksichtigt ist dabei aber, dass Säuglinge, Kinder, Kranke und alte Menschen mit schlechtem Gesundheitszustand oft eine erheblich geringere Toleranz für einzelne Stoffe haben können. Das ist auch der wichtigste Kritikpunkt an den Grenzwerten.
Schadstoffe in geringen Mengen
Aufgrund der geltenden Grenzwerte können einzelne Schadstoffe auch nach der Aufbereitung im Trinkwasser bleiben. In den erlaubten Konzentrationen sind sie allerdings relativ sicher nicht gesundheitsschädlich. Im einzelnen sind das:
- geringe Mengen von Keimen und Bakterien
- Prionen (krank machende Eiweißstoffe, für die es technisch noch keine Entfernungsmöglichkeiten gibt)
- geringe Spuren von Medikamenten
- Spuren und Abbauprodukte von Pestiziden
- geringe Spuren von Schwermetallen
- geringe Spuren von weiblichen Hormonen
- Nitrat und Nitrit (Spuren)
- allgemein chemische Stoffe unterhalb der geltenden Grenzwerte
- Algen bzw. Algenreste oder Algensporen in sehr geringen Mengen (äußerst selten)
Stoffe, die aus der Hausinstallation herrühren können
- Rost
- Blei in hohen Mengen bei alten Bleileitungen
- gefährliche Keime durch Verkeimung von Wasserfiltern
- Legionellen
- Kupfer und Zink
- Antimon
- Nitrat und Nitrit können ebenfalls aus defekter Hauswasserinstallation stammen (Verschmutzungen)