Wasserdepots vermeiden
Um die Frostsicherheit eines Grills oder Ofens im Außenbereich zu sichern, zählt vor allem das Unterbinden jeglichen Hohlraums in der gesamten Konstruktion. Wenn Wasser eindringen kann und gefriert, bildet das Eis Sprengkapseln. Sie können sowohl Schamottesteine als auch Mörtel nach innen sprengen.
Neben dem Schutz vor Hitzeeinwirkung in Schmuckmauerwerk ist das sachgemäße Aushärten und das Einhalten der richtigen Trocknungszeiten die Voraussetzung für einen geschlossenen Feuerraum. Risse im Schamottemörtel und in den Schamottesteinen sind potenzielle Frostbildner.
Vor Frostschäden schützende Konstruktionsfaktoren
Um im Außenbereich mit Schamotte gemauerte Grills und Öfen vor der schädlichen Einwirkung von gefrorenem Wasser zu schützen, sind folgende bautechnische Faktoren zu beachten:
- Keine Hohlräume im Mauerwerk Innen- und Außenbereich
- Keine Unebenheiten, in denen sich Wasser sammeln kann
- Belüftung, die erlaubt, Wasser und Feuchtigkeit abtrocknen und verdunsten zu lassen
- Austrocknung nach Herstellerangaben (14 Tage) ausgeführt
- Beim Verarbeiten homogene Trockenmischung mit Wasser angerührt
- Abbindevorgang beim ersten Befeuern sachgerecht ausgeführt
- Aluminiumoxidanteil des Schamottemörtels mindestens dreißig Prozent
- Nach Nutzung die Möglichkeit der restlos entfernbaren Feuchtigkeitsrückstände auch von abgesetztem Wasserdampf und Kondenswasser durch Grill- und Kochgut
Schwindungskontrolle
Schamottemörtel kann abhängig von seiner Zusammenstellung unterschiedlich starke Schwindungsstärke besitzen. Nach dem Austrocknen sollte eine umfassende Kontrolle aller Fugen und gemörtelten Stellen vorgenommen werden, um Hohlräume, Risse und Unebenheiten zu erkennen. In den meisten Fällen ist der Schwindungsvorgang nach dem Trocknen beendet. Zur Sicherheit sollte nach der Erstbefeuerung und dem Abkühlen eine weitere Sichtkontrolle vorgenommen werden.
Sollte Schwindung festgestellt werden, ist das Nachfugen problemlos möglich, solange der sachgemäße und vollständige Abbindevorgang noch aussteht. An Bauteile aus Schamotte dürfen keine Wasser tragenden Dämmstoffe direkt grenzen.