Da wurde bereits Hunderte Male mit Verwandten, Freunden und Arbeitskollegen über Schimmel und dessen verheerende Wirkung auf die Wohnqualität diskutiert und eines schönen Tages, ist man plötzlich selbst betroffen. Drei Millionen Wohnungen – so sagt der Deutsche Mieterbund – haben ernsthafte Probleme, was die Feuchtigkeit und deren teilweise schlimme Folgen anbelangt. Da werden Assoziationen wach, wie die, nach einer schnellen Mietminderung. Bis dahin ist es allerdings noch ein weiter Weg, denn bei Schimmel in der Wohnung steht zunächst eine möglichst schnelle und umfassende Schadensbegrenzung im Vordergrund.
Hauptgründe für den Schimmelbefall in der Wohnung
Schimmelpilze lieben Feuchtigkeit über alles und hätten bei normalen Werten von 40 bis 60 Prozent kaum eine Chance zu überleben oder sich in ihrem Wachstum weiterzuentwickeln. Wer meint, Wände könnten schließlich atmen und die feuchte Innenluft würde automatisch nach außen befördert, irrt. Bauphysikalisch gesehen gibt es lediglich eine Wasserdampfdiffusion, die bewirkt, dass es hauptsächlich während der kalten Jahreszeit von innen nach außen zu einem Dampfdruckgefälle kommt, was eine zusätzliche und ausreichende Belüftung noch zwingender werden lässt.
1. Die Feuchtigkeit
Der bekannte, ironische Spruch von wegen „Du hast wohl eine feuchte Wohnung“ ist auf einmal Realität geworden und rein praktisch oder besser physikalisch betrachtet, ist da ja sogar was dran. Einige Beispiele dafür, wie viel Wasserdampf markante Feuchtigkeitsquellen im Haushalt an ihre Umgebung abzugeben in der Lage sind:
Feuchtigkeit von / beim | Menge in Gramm je Stunde |
---|---|
Schlafen pro Person | 40 bis 50 |
Mechanischer Wäschetrockner (Trockenständer) | 50 bis 200 |
Wannenbad | ca. 700 |
Dusche | ca. 2.600 |
Kochherd in Aktion | 600 bis 1.500 |
Hausarbeit | 120 bis 200 |
Spielende Kinder | 30 bis 120 |
Grünpflanzen und Schnittblumen | 10 bis 20 |
Das macht in der Summe bei einer vierköpfigen Familie Tag für Tag eine Gesamtmenge von 12 Litern aus, die man zwar in den seltensten Fällen sieht, aber die durch eine möglichst natürliche Umwälzung der Luft ins Freie befördert werden muss.
2. Temperatur
Die Vitalität von Schimmel in der Wohnung ist bei Umgebungstemperaturen zwischen 15 und 30 Grad Celsius am höchsten. Selbst plötzliche Temperaturschwankungen im zweistelligen Bereich stören sie in ihrem Wachstum nicht, solange die Feuchtigkeitswerte beim Überleben passen.
3. Nährstoffangebot
Es gibt kaum Materialien in Häusern, die eine Schimmelbildung aufgrund ihrer Zusammensetzungen verhindern könnten. Schimmel in der Wohnung überlebt auf Kunststoffen, Farben, auf und unter Tapeten, sogar auf Beton- und Zementuntergründen und in Gipskarton und Holz sowieso. Nährstoffe werden vom Pilzmyzel ziemlich schnell gefunden und als neuer Lebensraum genutzt, wenn sie nicht frühzeitig entdeckt werden.
Richtiges Lüften kann Schimmel in der Wohnung verhindern
Wobei ergänzt werden muss, dass die gründliche Wohnraumlüftung auch regelmäßig erfolgen muss. Einmal täglich vor der Nachtruhe mal eins der Fenster zu kippen, reicht da bei Weitem nicht aus, um die sogenannten Wärmebrücken, in deren Nähe sich der Schimmel in der Wohnung meist zuerst bildet, in den Griff zu bekommen. Diese kritischen Bereiche sind überall dort zu finden, wo die Raumluft nicht ungehindert zirkulieren kann, also hinter Heizungsverkleidungen, Schränken, Rollladenkästen oder direkt unter den Fenstern. Energetische Sanierungsmaßnahmen in den letzten Jahren haben zwar wesentlich dazu beigetragen, dass sich der Einsatz von Wärmeenergie besonders in Altbauten drastisch reduziert hat. Als unliebsame Nebenerscheinung sind diese Häuser aber gleichzeitig nahezu hermetisch versiegelt, sodass die Zirkulation der verbrauchten Innenluft durch die Gebäudehülle immer schwieriger oder sogar unmöglich wird. Wir müssen also manuell nachhelfen und richtige Lüftung geht in Kurzform so:
Neun praktische Tipps für effektives Lüften
- Mindestens zwei bis vier Mal am Tag alle Fenster weit öffnen (Stoßlüftung für wenigstens drei bis fünf Minuten im Winter bzw. zehn bis fünfzehn Minuten bei wärmerer Witterung).
- Wenn sich größere Mengen an Luftfeuchtigkeit bilden, sofort lüften (Kochen, Duschen) und die Türen des betreffenden Raumes dabei schließen.
- Räume, in denen Fenster mit Verglasungen für Wärmeschutz installiert wurden, öfter lüften.
- Hochschränke vorzugsweise etwas weiter von den Wänden entfernt aufstellen und überlange Wandvorhänge möglichst vermeiden.
- Zimmer, in denen Wäsche zum Trocknen aufgehängt wird, immer verschlossen halten – also Tür zu.
- Luftfeuchtigkeit und Temperaturen regelmäßig in allen Räumen mithilfe eines Thermohygrometers kontrollieren.
- Zimmertüren zwischen unbeheizten und warmen Räumen möglichst geschlossen halten.
- Raumtemperaturen auch bei längerer Abwesenheit nicht unter 16 Grad abfallen lassen.
- Optimale Temperaturen: Wohn- und Kinderzimmer, Küche (20°C); Bad (21°C); Schlafzimmer (16 bis 19°C).
Gesundheitliche Risiken bei Schimmelpilzen in der Wohnung
Schimmel ist nicht nur ein erhebliches bautechnisches Problem, das hohe Kosten verursachen kann. Auch für die menschliche Gesundheit stellen die Schimmelpilze ein erhebliches Risiko dar, das umso größer wird, je breitflächiger und länger sich die Pilze in der Wohnung ausbreiten. Bei Körperkontakt mit den Sporen, aber auch über die Atemluft kann es zu erheblichen allergischen Reizungen und in extremen Fällen sogar zu Infektionen an den Atemwegen bis hin zur Lunge kommen. Symptome können Kopfschmerzen und anhaltende Müdigkeit, Dauerschnupfen, gerötete Schleimhäute unter den Augen oder eine Bronchitis sein. Auch wenn diese Krankheitsbilder nicht lebensbedrohlich sind, ein schnelles Handeln bei Schimmel in der Wohnung ist auf jeden Fall anzuraten.
Welcher Personen sind besonders betroffen?
Hausbewohnern, die zu Überreaktionen bei Allergien neigen sowie Personen, deren Immunsystem bereits geschädigt ist, sind besonderen gesundheitlichen Gefährdungen ausgesetzt, selbst dann, wenn der Schimmel oberflächlich kaum wahrnehmbar ist. Kinder sowie ältere Menschen gehören ebenfalls zu einer markanten Risikogruppe, die durch Schimmelbildung in der Wohnung erheblich gefährdet sind. Auch wenn kein direkter Kontakt über die pilzbefallenen Flächen im Haus erfolgt, reicht oft schon die Atemluft mit ihrer auf Dauer gesundheitsschädigenden Wirkung, dass es zu körperlichen Beschwerden kommt.
Schimmeltest machen oder gleich einen Gutachter bemühen?
Davon unbenommen bleibt natürlich jedem Mieter einer Immobilie die Möglichkeit, dass bei Vermutung von Schimmel in der Wohnung eine Laboranalyse, entweder selbst realisiert oder in Auftrag gegeben wird. Eine kleine Auswahl der Möglichkeiten hierzu:
Anbieter | Kosten etwa: | |
---|---|---|
Schnellteststreifen Schimmelpilz | Apotheken | 30,- bis 60,- € |
Abklatschtest mit Laboruntersuchung | Apotheken | 60,- bis 100,- € |
Raumlufttest mit Laboruntersuchung | Apotheken | 60,- bis 100,- € |
Digitalhygrometer | Elektronikhandel | 20,- bis 50,- € |
Elektronische Schimmelmessgeräte | Elektronikhandel | 80,- bis 130,- € |
Darüber hinaus stehen weitere Anlaufstellen zur Auswahl, an die man sich bei einem vorliegenden Verdacht von Schimmel in der Wohnung wenden kann. Dazu zählen u. a.:
- Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer (kostenpflichtig zwischen knapp unter 100,- bis 300,- €);
- Hausärzte, Gesundheitsämter und umweltmedizinische Beratungsstellen (regional);
- Örtliche Mietervereine in Kooperation mit Wohnungsaufsichtsbehörden;
- Sachverständige, Bauphysiker und Gutachter (Kontakt über die Industrie- und Handelskammern);
- Lokale Schimmelnetzwerke im Internet;
Schimmelbeseitigung zügig in Angriff nehmen
Selbst für den Fall, dass der Verursacher für die Schimmelbildung in der Wohnung noch nicht eindeutig lokalisiert ist, sollten Mieter zunächst in jedem Fall Kontakt mit dem Eigentümer der Immobilie aufnehmen. Sie sind sogar dazu verpflichtet, den Schaden unverzüglich anzuzeigen, sagt der Fachanwalt für Mietrecht Frank Baranowski aus Siegen. Gleichzeitig empfiehlt er, bei Schimmel in der Wohnung von den betroffenen Stellen Fotos zu machen, die später, im Falle eines Gerichtsprozesses wichtige Beweismittel für eine objektive Urteilsfindung sein könnten. Mietrechtliche Gründe, so die Meinung des DMB (Deutscher Mieterbund), sprechen auch dagegen, dass versucht wird, den Schimmel in der Wohnung mit eigenen Kräften zu beseitigen. Neben einem hohen gesundheitlichen Risiko besteht die Gefahr, dass sich der bereits vorhandene Schaden noch verschlimmert oder der Schimmel schon nach kurzer Zeit wiederkommt.
Lokaler Befall von Schimmelpilzen
Kosmetische Lösungsansätze an der Oberfläche können eventuell den Schimmel entfernen, das ursprüngliche Problem beseitigen, werden sie allerdings kaum. Auf aggressive Chemikalien und die häufig empfohlenen Essiglösungen sollte von daher verzichtet werden. Einmal mit Kalk in Berührung gekommen, verlieren diese Hausmittel ohnehin an Wirkung und die organischen Nährstoffe im Essig begünstigen die Ausbreitung von Schimmel in der Wohnung nur noch weiter.
Bei schwerem Schimmelbefall muss ein Fachmann ran!
Dabei geht es nicht nur darum, dass die Profis auf diesem Gebiet über das notwenige Fachwissen verfügen. Ebenso wichtig für eine erfolgreiche und auf Dauer wirksame Schimmelbeseitigung in der Wohnung sind ihre Spezialwerkzeuge wie Sauger, Luftschleusen oder Fräsen zum Abtragen von Putzschichten, die privaten Mietern nur selten zur Verfügung stehen. Dazu kommt der Umstand, dass es selbst nach einer erfolgreichen Schimmelbeseitigung oft nur die eine und besonders kostenträchtige Möglichkeit gibt, um die befallenen Räume wieder bewohnbar zu machen. Und das heißt konkret, eine Teilsanierung wird fällig.
Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung?
Von gesetzgeberischer Seite ist dazu eindeutig festgelegt, dass die Beweispflicht auf der Seite des Vermieters liegt. Das heißt, er muss zweifelsfrei belegen können, dass es weder Baumängel an der mit Schimmel befallenen Wohnung gab und auch der aktuelle Zustand von Türen, Fenstern und Heizungsanlage nicht im Zusammenhang mit dem Pilzbefall steht. Die Situation in der Praxis stellt sich vor Gericht allerdings oft als eine Mixtur aus falschen Lüftungs- bzw. Heizungsgewohnheiten seitens der Mieter, gepaart mit baulichen Mängeln am Haus dar, die wiederum vom Eigentümer zu verantworten sind. Damit in Einklang steht dann auch ein Grundsatzurteil des BGH, das bereits 2012 gefällt wurde. Darin wird klargestellt, dass ungerechtfertigte Mietminderungen infolge von Fehlschätzungen der Ursachen eines Schimmelbefalls zum Verlust der Wohnung führen können. Das Risiko einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter ist damit sehr hoch, sodass im Vorfeld der beabsichtigten Mietkürzung unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.