Wer trägt die Kosten für die Schimmelbeseitigung?
Bei der Feststellung von Schimmelbefall in Ihrer Wohnung stellt sich oft die Frage, wer für die Beseitigungskosten aufkommen muss. Hier gilt das Verursacherprinzip.
Vermieterpflichten
- Bauliche Mängel: Liegt die Ursache des Schimmels an Baumängeln, wie undichten Fenstern, schlechten Dämmungen oder defekten Wasserleitungen, ist der Vermieter zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Prüfen Sie in solchen Fällen, ob die Gebäudeversicherung die Kosten deckt.
- Dokumentationspflicht: Vermieter müssen nachweisen können, dass sie Sanierungsmaßnahmen durchgeführt haben, um die Bausubstanz zu schützen und Schimmelbildung zu verhindern.
Mieterpflichten
- Fehlverhalten: Wenn unsachgemäßes Lüften und Heizen der Räume den Schimmel verursacht, müssen Mieter die Entfernungskosten tragen. Es ist ratsam, Temperaturen und Lüftungszeiten zu protokollieren, um späteren Nachweispflichten gerecht zu werden.
- Präventivmaßnahmen: Regelmäßiges Stoßlüften und angemessenes Heizen sind wichtige Maßnahmen, um Schimmelbildung zu verhindern.
Mischverursachung
Gutachtereinschaltung: Oft ist die Ursache des Schimmels sowohl auf bauliche Probleme als auch auf das Nutzerverhalten zurückzuführen. In solchen Fällen kann ein Gutachter hinzugezogen werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
Falsches Lüften und Heizen vermeiden
Um Schimmel in Ihrer Wohnung zu verhindern, ist korrektes Lüften und Heizen entscheidend.
Richtiges Lüften
Stoßlüften ist besonders effektiv. Öffnen Sie mehrmals täglich die Fenster vollständig für fünf bis zehn Minuten. Das gewährleistet den Austausch feuchter Innenluft gegen trockene Außenluft. Vermeiden Sie im Winter dauerhaft gekippte Fenster, da sie nur eine geringe Luftzirkulation ermöglichen und die Wände auskühlen lassen, was Schimmelwachstum begünstigt. Lüften Sie zudem nach dem Kochen und Duschen sofort, um den Wasserdampf zu entfernen.
Konstante Raumtemperaturen
Halten Sie konstante Temperaturen in Ihren Wohnräumen. Empfohlen sind mindestens 18 Grad Celsius, idealerweise nicht unter 17 Grad, insbesondere in Wohnzimmer und Schlafzimmer. In selten genutzten Räumen sollte die Temperatur nicht unter 16 Grad fallen. Zu niedrige Temperaturen begünstigen Schimmelbildung, da die Luftfeuchtigkeit an kalten Wänden kondensieren kann.
Möbelplatzierung und Luftzirkulation
Achten Sie darauf, dass Ihre Möbel die Luftzirkulation nicht behindern. Stellen Sie große Möbelstücke mindestens zehn Zentimeter entfernt von den Wänden, vor allem von Außenwänden. Decken Sie Heizkörper nicht mit Vorhängen oder Möbeln ab, damit die warme Luft sich frei im Raum verteilen kann. So verhindern Sie Feuchtigkeitsansammlungen an Möbeln und Wänden.
Feuchtigkeitsquellen minimieren
Reduzieren Sie die Feuchtigkeitsquellen in Ihrer Wohnung. Verwenden Sie beim Kochen Topfdeckel und möglichst eine Dunstabzugshaube. Trocknen Sie Ihre Wäsche nicht in Wohnräumen, da dies die Luftfeuchtigkeit erheblich erhöht. Sorgen Sie für gute Belüftung in Badezimmern und wischen Sie nach dem Duschen die Fliesen trocken. Vermeiden Sie den Einsatz von Luftbefeuchtern, da sie die Luftfeuchtigkeit steigern.
Baumängel als Ursache für Schimmel
Bauliche Mängel sind oft eine Hauptursache für Schimmelwachstum. Diese Mängel können unterschiedliche Ursachen haben und ideale Bedingungen für Schimmel bieten.
Typische Baumängel
- Dach und Fensteranschlüsse: Undichte Stellen ermöglichen das Eindringen von Wasser, was zu Schimmelbildung führen kann.
- Feuchte Wände: Risse in den Wänden oder fehlerhafte Bauweisen lassen Feuchtigkeit ins Mauerwerk eindringen. Kellerwände und Außenwände sind besonders betroffen.
- Wasserleitungen: Tropfende oder undichte Leitungen führen unbemerkt Wasser in die Bausubstanz und bieten Schimmelsporen einen Nährboden.
- Dämmung: Schlechte oder fehlende Dämmung begünstigt die Bildung von Kondensation an kalten Wänden, was die relative Luftfeuchtigkeit erhöht und Schimmelwachstum fördert.
Nachrüstung und gesetzliche Vorgaben
Richtige Dämmung ist essenziell, um Schimmel zu vermeiden. Obwohl ältere Gebäude nicht immer aktuellen Wärmeschutzbestimmungen angepasst werden müssen, gibt es Nachrüstpflichten. Einzelne Bauteile können eine verbesserte Dämmung erfordern, um Schimmelbildung zu verhindern. Durch gezielte Sanierungen schützen Vermieter die Bausubstanz und steigern den Wohnkomfort.
Vorgehen bei Schimmelbefall
Sobald Sie Schimmel entdecken, sollten Sie zügig handeln, um gesundheitliche Risiken und größere Schäden zu vermeiden.
- Schaden melden: Informieren Sie Ihren Vermieter unverzüglich schriftlich über den Schimmelbefall. Dokumentieren Sie alle betroffenen Stellen fotografisch.
- Ursache ermitteln: Klären Sie die Ursache des Schimmels, ggf. mit einem Sachverständigen. Es könnten bauliche Mängel oder falsches Lüften und Heizen die Ursachen sein.
- Schimmelbeseitigung: Reinigen Sie geringe Schimmelbefälle (unter einem halben Quadratmeter) selbst mit geeigneten Schimmelsprays und Schutzkleidung. Bei größeren oder wiederkehrenden Befällen sollte eine Fachfirma beauftragt werden.
- Kostenklärung und Mietminderung: Klären Sie die Verantwortlichkeit für die Kosten. Bei baulichen Mängeln liegt die Verantwortung beim Vermieter, bei falschem Nutzerverhalten beim Mieter. Prüfen Sie die Möglichkeit einer Mietminderung mit einem Mieterverein oder Anwalt.
- Rechtliche Schritte: Wenn keine Einigung mit dem Vermieter erzielt wird, erwägen Sie rechtliche Schritte. Dies kann den Gang zu einem Anwalt oder vor Gericht umfassen.
Rechte und Pflichten von Mietern
Bei Schimmelbefall haben Sie als Mieter bestimmte Rechte und Pflichten.
Pflichten
- Unverzügliche Meldung: Informieren Sie Ihren Vermieter sofort und schriftlich über Schimmelbefall. Dokumentieren Sie den Zustand fotografisch.
- Wohnungsverhalten: Lassen Sie durch angemessenes Lüften und Heizen Schimmelbildung gar nicht erst entstehen.
- Zugang zur Wohnung: Gewähren Sie dem Vermieter oder Handwerkern Zugang zur Wohnung, um den Schimmel zu begutachten und zu beseitigen.
Rechte
- Mietminderung: Bei schwerwiegendem Schimmelbefall, der nicht durch Ihr Verhalten verursacht wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Mietminderung.
- Schadensersatz: Kann der Schimmel nicht auf Ihr Verhalten zurückgeführt werden, ist der Vermieter für die Beseitigungskosten verantwortlich.
- Mietvertragseinhaltung: Sie müssen keine baulichen Mängel durch übermäßiges Heizen oder Lüften kompensieren.
- Gesundheitlicher Schutz: Bei gesundheitsschädigendem Schimmel können Sie nach Ankündigung die Miete mindern oder fristlos kündigen, falls der Vermieter den Mangel nicht behebt.
Rechte und Pflichten von Vermietern
Als Vermieter haben Sie erhebliche Verantwortung im Umgang mit Schimmelbefall.
- Schimmelbeseitigung und Ursachenermittlung: Sie sind verpflichtet, Schimmel und dessen Ursachen schnellstens zu beseitigen.
- Fachgerechte Sanierung: Bei gravierendem oder wiederkehrendem Schimmel sollten Sie eine professionelle Firma für die Beseitigung beauftragen.
- Nachweise und Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Maßnahmen zur Sanierung und Dämmung umfassend.
- Zugang gewähren lassen: Stellen Sie sicher, dass Mieter Ihnen oder beauftragten Firmen Zutritt zur Wohnung gewähren.
- Schadensersatzforderungen: Falls der Schimmel durch Mieterverhalten verursacht wurde, können Sie nachweislich Schadensersatz verlangen.
Durch die Erfüllung dieser Pflichten sichern Sie die Wohnqualität Ihrer Mieter und minimieren rechtliche Konflikte. Regelmäßige Inspektionen und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen sind essenziell, um Schimmelbefall frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Gesundheitsrisiken durch Schimmel
Schimmel in der Wohnung stellt ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar. Schimmelpilze produzieren Sporen, die in die Raumluft gelangen und eingeatmet werden können.
Häufige Beschwerden
- Atemwegsprobleme: Schimmelsporen können Reizungen der Atemwege verursachen, zu Husten, Atemnot und Engegefühl in der Brust führen.
- Allergische Reaktionen: Schimmel kann Niesen, Hautausschläge, Augenjucken und eine laufende Nase auslösen.
- Asthma: Bei Asthmatikern können verstärkt Asthmaanfälle auftreten oder bestehende Symptome verschlimmert werden.
- Systemische Erkrankungen: Schimmelpilze bilden Mykotoxine, die zu ernsteren gesundheitlichen Problemen wie Organschäden führen können.
Vorbeugung
Die präventive Vermeidung von Schimmel ist essenziell:
- Regelmäßiges Lüften: Belüften Sie die Wohnräume regelmäßig, besonders nach dem Duschen und Kochen.
- Optimale Raumtemperatur: Halten Sie die Räume auf mindestens 18 Grad Celsius.
- Feuchtigkeitsquellen minimieren: Vermeiden Sie das Trocknen von Wäsche in Innenräumen und nutzen Sie Abzugshauben beim Kochen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden oder festgestelltem Schimmelbefall zögern Sie nicht, fachkundige Unterstützung zu suchen und gegebenenfalls einen Arzt zu konsultieren. Frühzeitige Erkennung und Beseitigung des Schimmels minimieren gesundheitliche Risiken.
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Mit diesen Maßnahmen können Sie das Risiko minimieren und einen gesunden Wohnraum sicherstellen.