Die Schneeräumpflicht: Wer muss wann und wie oft ran?
Die Pflicht zur Schneeräumung liegt primär bei den Grundstückseigentümern. Sie sind dafür verantwortlich, die Gehwege vor ihrem Grundstück schnee- und eisfrei zu halten. Diese Verpflichtung kann jedoch über den Mietvertrag oder die Hausordnung an die Mieter übertragen werden, wobei klare Regelungen getroffen werden müssen. Ein einfacher Aushang im Treppenhaus genügt nicht; es muss im Mietvertrag oder in einer erwähnten Hausordnung schriftlich festgehalten sein.
Räum- und Streupflichten gelten üblicherweise werktags von 7 bis 20 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen sind die Zeiten oft großzügiger, etwa von 8 bis 20 Uhr. Es kann jedoch Abweichungen in einigen Gemeinden geben. Gerade bei anhaltendem Schneefall kann es notwendig sein, mehrmals täglich zu räumen. Bei Abwesenheit, etwa durch Arbeit, Krankheit oder Urlaub, müssen Sie für eine Vertretung sorgen.
Die Breite des zu räumenden Weges sollte mindestens einen Meter betragen, sodass zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Einige Gemeinden schreiben eine Breite von 1,50 Metern vor. Der geräumte Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, sondern sollte auf Ihrem Grundstück oder einem geeigneten Platz gesammelt werden.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Eckgrundstücke, die alle an das Grundstück angrenzenden Gehwege freihalten müssen. Kontrolle ist auch wichtig, wenn Sie einen professionellen Winterdienst beauftragen, da Sie letztendlich für die korrekte Durchführung verantwortlich sind.
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und haftet für Unfälle. Denken Sie stets daran, dass auch Streumittel nach Ende der Frostperiode wieder entfernt werden müssen.
Methode: Schneeschippen
Die wohl bekannteste Methode zur Schneeräumung ist das Schneeschippen. Hierfür benötigen Sie eine Schneeschaufel, vorzugsweise mit einem ergonomischen Griff und einem stabilen Schaufelblatt.
Schritte zum effektiven Schneeschippen
1. Frühzeitig beginnen:
Räumen Sie den Schnee möglichst, bevor er festgetreten ist, um den Kraftaufwand zu minimieren.
2. Richtige Körperhaltung:
Platzieren Sie Ihre Hände mit möglichst großem Abstand zueinander am Griff, um die Hebelwirkung zu erhöhen. Achten Sie darauf, die Länge des Schaufelstiels passend zu Ihrer Körpergröße zu wählen.
3. Schneemengen reduzieren:
Schieben Sie den Schnee, anstatt ihn zu heben. Nehmen Sie weniger Schnee auf die Schaufel, um Rücken und Gelenke zu schonen. Machen Sie regelmäßig Pausen, um Überlastung zu vermeiden.
4. Geeigneter Ablageort:
Schieben Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn. Ideal ist es, den Schnee auf Ihrem Garten oder Grünflächen zu schieben, wobei Sie darauf achten sollten, dass keine gestreuten Salze die Pflanzen schädigen.
5. Wegbreite:
Schaffen Sie einen ausreichend breiten Weg, damit zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Das bedeutet in der Regel eine Breite von mindestens einem Meter. Einige Gemeinden verlangen sogar 1,50 Meter.
Weitere Empfehlungen
Werkzeugwahl:
- Neben der traditionellen Schneeschaufel können auch Schneewannen für größere Flächen verwendet werden, da sie ein größeres Fassungsvermögen haben und größere Mengen Schnee bewältigen können.
Umweltaspekte:
- Achten Sie darauf, dass Abflüsse und Gullys frei bleiben, damit Schmelzwasser ungehindert abfließen kann.
Mit diesen Tipps sind Sie gut gerüstet, um den Winter effektiv und rückenschonend zu bewältigen.
Methode: Streuen
Das Streuen auf Gehwegen ist eine wichtige Maßnahme, um die Sicherheit bei Glatteis zu gewährleisten. Beachten Sie, dass einige Gemeinden den Einsatz von Streusalz aus Umweltgründen eingeschränkt oder verboten haben. Umweltschonende Alternativen wie Sand, Splitt oder Kies sind daher häufig die bessere Wahl.
Vorgehensweise beim Streuen
1. Gleichmäßig und sparsam streuen:
Verteilen Sie das Streugut in einer feinen, gleichmäßigen Schicht. Zu viel Streugut ist ineffektiv und muss später mühsam entfernt werden.
2. Regelmäßige Kontrollen und Nachstreuen:
Überprüfen Sie regelmäßig die gestreuten Flächen, besonders bei anhaltendem Frost. Eine Nachstreuung kann erforderlich sein, wenn die Wirksamkeit des Streuguts nachlässt.
3. Gullys und Abflüsse freihalten:
Stellen Sie sicher, dass Abflüsse und Gullys vom Streugut freigehalten werden, damit Schmelzwasser problemlos abfließen kann.
4. Streugut nach der Frostperiode entfernen:
Sobald die Frostperiode endet, sollten Sie das verteilte Streugut entfernen. Dies ist nicht nur wichtig für die Sauberkeit und Sicherheit der Wege, sondern verhindert auch Bußgelder.
Mit diesen Hinweisen tragen Sie zur Sicherheit auf den Gehwegen bei und schonen die Umwelt.
Haftung bei Unfällen
Sollte jemand auf einem nicht geräumten Gehweg stürzen und sich verletzen, haftet derjenige, der für das Schneeräumen verantwortlich ist. Dies können Sie als Hauseigentümer sein, oder auch Ihre Mieter, falls die Räumpflicht an diese übertragen wurde. Zu den möglichen Konsequenzen gehören Forderungen nach Schmerzensgeld, Schadenersatz und Behandlungskosten.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie auch bei der Beauftragung eines professionellen Winterdienstes die Pflicht haben, die ordnungsgemäße Durchführung zu überwachen. Falls der Winterdienst seine Aufgabe nicht korrekt erfüllt, haften Sie dennoch. Eine private Haftpflichtversicherung für Privatpersonen oder eine Haushaftpflichtversicherung für vermietete Immobilien kann im Schadensfall erheblich helfen.
Fußgänger tragen eine Eigenverantwortung und müssen bei Eis und Schnee geeignetes Schuhwerk tragen. Dennoch entbindet dies die Grundstücksverantwortlichen nicht von der Räumpflicht.
Für Grundstückseigentümer besteht keine Haftung bei unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Wetterbedingungen, wie etwa unerwartetem Glatteis durch spezielle Umstände.
Schneeräumen auf dem Balkon und Dach
Es besteht keine allgemeine Räumpflicht für Balkone und Dachterrassen. Regelmäßiges Schneeräumen ist jedoch ratsam, um Gefahren wie die Schneelast zu vermeiden. Ein kritischer Schneeansatz von etwa 10 cm sollte darauf hinweisen, aktiv zu werden. Achten Sie dabei darauf, den Schnee nicht vom Balkon zu werfen, sondern in einem Eimer zu sammeln und auf einem geeigneten Platz zu entsorgen.
Schnee auf dem Dach
Die Schneeräumung auf Dächern ist eine wichtige Aufgabe, um Schäden und Unfälle zu verhindern, die durch herabfallende Schneemassen oder Eiszapfen entstehen könnten. Als Eigentümer müssen Sie Maßnahmen ergreifen, besonders bei großen Schneemengen. Falls erforderlich, ziehen Sie einen Fachmann hinzu.
Sicherheitsaspekte
1. Schneelast und Statik:
Übermäßige Schneemassen können die Konstruktion von Balkon und Dach stark belasten. Beginnen Sie daher frühzeitig mit dem Räumen, besonders bei einer Schneehöhe von mehr als 10 cm.
2. Rutsch- und Unfallgefahren:
Gefrorener Schnee und Eis auf Balkonen können zu Unfällen führen. Halten Sie die Abflüsse frei, um Schmelzwasser abfließen zu lassen und Glätte zu verhindern.
3. Geeignete Werkzeuge:
Verwenden Sie ergonomische Geräte zur Schneeräumung, die die Arbeit erleichtern und den Rücken schonen.
Mit diesen Maßnahmen sorgen Sie auf Ihrem Balkon und Dach für Sicherheit und vermeiden potenzielle Schäden.
Professionelle Hilfe
Sollte es Ihnen aus zeitlichen, gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen schwerfallen, die Schneeräumung eigenständig zu bewältigen, kann die Beauftragung eines professionellen Winterdienstes sinnvoll sein. Diese Dienstleister übernehmen das Räumen von Schnee und das Streuen bei Glatteis, um die Sicherheit auf Gehwegen und Einfahrten zu gewährleisten.
Vorteile eines professionellen Winterdienstes:
1. Zuverlässigkeit und Durchgängigkeit:
Sie können sich darauf verlassen, dass der Winterdienst regelmäßig und pünktlich räumt, sodass keine gefährlichen Schnee- und Eisansammlungen entstehen.
2. Einsatz moderner Technik:
Professionelle Dienste nutzen moderne Geräte und Software, um effiziente Räum- und Streuarbeiten durchzuführen, was Ihnen maximale Transparenz über die durchgeführten Arbeiten bietet.
3. Zugang zu spezialisierten Leistungen:
Neben der Schneeräumung können professionelle Dienste spezielle Aufgaben wie Eiszapfenbeseitigung oder den Schneeabtransport übernehmen.
4. Kostenumlage:
Als Hausbesitzer können Sie einen Teil der Kosten für den Winterdienst auf Ihre Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vorgesehen ist.
Wichtige Hinweise zur Beauftragung:
Es ist ratsam, bereits im Herbst einen Winterdienst zu beauftragen und klare Absprachen für den Einsatzfall zu treffen. Selbst wenn ein Winterdienst beauftragt ist, bleibt die Pflicht zur Kontrolle bei Ihnen. Sie müssen regelmäßig prüfen, ob die Arbeiten sachgemäß durchgeführt werden, um Haftungsrisiken bei Unfällen zu vermeiden.
Ein professioneller Winterdienst kann Ihren Alltag im Winter erheblich erleichtern, indem er sicherstellt, dass Ihr Grundstück bei jeder Wetterlage sicher begehbar bleibt.