Bundesländer regeln Vorschriften uneinheitlich
Leider sind bei den Vorschriften für Schornsteine die Bundesländer etwas uneins. Wichtig sind für jeden Bauherrn die Bauvorschrift der einzelnen Bauaufsichtsbehörde und die Vorschriften der Bezirksschornsteinfegerverordnung.
Länge und Höhe nach DIN
Die Höhe und Länge von Schornsteinköpfen ist in der DIN V 18160 geregelt, doch auch hier können die einzelnen Feuerungsverordnungen der Länder wieder abweichen. Außerdem können weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die Nennwärmeleistung der neuen Feuerstätte zum Beispiel besonders hoch ist.
Aspekte die eine andere Höhe des Schornsteinkopfes erfordern
- der jeweilige Brennstoff
- Umweltschutz stellt besondere Anforderungen
- Örtliche Besonderheiten, wie eine Tallage oder Ähnliches
- besondere Nennwärmeleistung der neuen Feuerstätte
Schornsteinmündung ausreichend hoch
Jede Abgasanlage muss an ihrer Mündung eine bestimmte Mindesthöhe über dem Dach aufweisen. Dabei muss der First mindestens um 40 Zentimeter überragt werden. Befindet sich der Schornstein nicht in der Hausmitte im First, muss die Mündung mindestens einen Meter von der Dachfläche entfernt sein.
Das heißt aber nicht, dass der Schornsteinkopf einen Meter hoch sein muss, sondern abhängig von der Dachneigung muss lediglich die Entfernung zum Dach stimmen.
Weiche Bedachung
Dächer, die mit Reet oder Stroh eingedeckt sind, gelten als weiche Bedachung. Da sie naturgemäß besonders leicht brennbar sind, benötigten sie einen speziellen Schutz. Dieser Schornsteinkopf muss den First um mindestens 80 Zentimeter überragen.
Zu den weichen Bedachungen können aber auch bestimmte Gründächer und Dächer mit Bitumenbahnen gelten. Je nachdem welcher Bewuchs auf dem Gründach vorhanden ist, kann dieser im Sommer sehr trocken werden, daher muss auch hier der Brandschutz beachtet werden.
Gauben und Dachfenster
Wenn der Schornstein weniger als 1,50 Meter von einem Fenster oder einer Dachgaube aus dem Dach austritt, muss er diese Öffnungen im Dach mindestens um einen Meter überragen.
Brennbare Materialien
Ein weiteres Problem beim Schornsteinbau sind brennbare Materialien, wie Holz zum Beispiel. Befindet sich auf einem Flachdach noch ein kleiner Holzaufbau oder Ähnliches muss auch hier wieder ein Sicherheitsabstand zur Schornsteinmündung eingehalten werden.
Hier müssen die Schornsteinmündungen das brennbare Material entweder um einen Meter überragen oder mindestens 1,50 Meter von den brennbaren Baustoffen entfernt sein.