Hoheitliche Aufgaben und freie Leistungen
Im Schornsteinfegerhandwerk werden zwei wesentliche Aufgabenbereiche unterschieden: hoheitliche Aufgaben und freie Leistungen. Diese Unterscheidung wurde im Zuge der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfgHwG) festgelegt.
Hoheitliche Aufgaben
Hoheitliche Aufgaben sind Tätigkeiten, die ausschließlich von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Feuerstättenschau: Regelmäßige Überprüfung der sicherheitsrelevanten Aspekte aller Feuerstätten im Haus.
- Ausstellung und Änderung von Feuerstättenbescheiden: Dokumentation und Bestätigung der erforderlichen Maßnahmen und Intervalle für die Wartung und Überprüfung Ihrer Feuerungsanlagen.
- Baurechtliche Abnahmen: Abnahmen neuer oder geänderter Feuerstätten, um sicherzustellen, dass alle baurechtlichen Vorschriften erfüllt sind.
- Führen des Kehrbuchs: Dokumentation aller durchgeführten Kehr- und Überprüfungsarbeiten.
Für diese Aufgaben gelten bundesweit einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.
Freie Leistungen
Freie Leistungen hingegen können von jedem entsprechend qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb erbracht werden. Hierzu zählen:
- Schornsteinreinigungen: Regelmäßige Entfernung von Ruß und anderen Rückständen aus dem Schornstein.
- Messungen: Überprüfung von Abgaswerten und anderen relevanten Parametern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Überprüfungen nach KÜO und 1. BImSchV: Überwachung und Dokumentation, dass die Feuerstätten den aktuellen Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Die Preise für diese freien Leistungen sind nicht festgelegt und können zwischen verschiedenen Anbietern variieren. Es ist empfehlenswert, mehrere Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen, um die bestmöglichen Konditionen zu erhalten.
Den Durchblick bei den Kosten behalten
Um die Kosten für Schornsteinfegergebühren besser nachvollziehen zu können, sollten Sie einige wichtige Aspekte berücksichtigen und gegebenenfalls Ihre bestehenden Vereinbarungen überprüfen.
Aufgeschlüsselte Rechnungen
Achten Sie darauf, dass jede Rechnung, die Sie erhalten, klar und detailliert aufgeschlüsselt ist. Dies bedeutet, dass jede Leistung separat aufgeführt und mit entsprechenden Beträgen versehen sein sollte. Dies hilft Ihnen nicht nur, die tatsächlichen Kosten jeder einzelnen Leistung nachzuvollziehen, sondern auch Unstimmigkeiten rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls nachzufragen.
Prüfung unangekündigter Zusatzleistungen
Seien Sie wachsam gegenüber zusätzlichen Leistungen, die Ihnen ungefragt angeboten oder in Rechnung gestellt werden. Dazu gehören beispielsweise Prüfungen wie die sogenannte Gashausschau, deren Notwendigkeit und Nutzen Sie selbst kritisch hinterfragen sollten. Nicht jeder zusätzliche Service ist tatsächlich notwendig und kann oft auch selbst durchgeführt werden, wie die Kontrolle der sichtbaren Gasleitungen.
Regionale Unterschiede in der Kalkulation
Die Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten des Schornsteinfegers sind durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Allerdings liegen die Preise für sogenannte freie Leistungen im Ermessen der einzelnen Anbieter und können je nach Region stark variieren. Deshalb ist es ratsam, verschiedene Angebote einzuholen und diese zu vergleichen.
Faustregeln für Gebühren
Die Gebühren für hoheitliche Aufgaben wie die Ausstellung von Feuerstättenbescheiden orientieren sich an sogenannten Arbeitswerten, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) definiert sind. Beispielsweise kostet die Ausstellung eines Feuerstättenbescheids bei einer Region, in der der Arbeitswert bei 1 Euro liegt, für bis zu drei Feuerungsanlagen etwa 10 Euro. Bei freiberuflichen Arbeiten, wie der Schornsteinreinigung oder der Abgasmessung, hängen die Preise stark vom Anbieter und der Art der Heizungsanlage ab.
Steuerliche Absetzungen nutzen
Vergessen Sie nicht, dass Sie die Ausgaben für Schornsteinfegerleistungen unter bestimmten Voraussetzungen als Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen können. Dabei können bis zu 20 Prozent der Ausgaben von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, was zu einer erheblichen Entlastung führen kann.
Indem Sie Aufmerksamkeit auf Details legen und sich frühzeitig informieren, können Sie die Schornsteinfeger-Kosten effektiv im Griff behalten. So vermeiden Sie unerwartete Ausgaben und optimieren eventuell anfallende Gebühren.
So können Sie Kosten optimieren
Sie haben mehrere Möglichkeiten, um die Kosten für Schornsteinfegerarbeiten zu reduzieren, ohne dabei auf die notwendigen Überprüfungen und Reinigungen zu verzichten:
- Mehrere Angebote einholen: Da die Preise für freie Leistungen von Schornsteinfegern nicht festgelegt sind, sollten Sie Angebote von verschiedenen Betrieben vergleichen. Durch einen sorgfältigen Vergleich können Sie bis zu 30 Prozent der Kosten einsparen.
- Arbeiten zusammenlegen: Vereinbaren Sie nach Möglichkeit, dass Ihr Schornsteinfeger verschiedene Aufgaben in einem einzigen Termin erledigt. Wenn beispielsweise die Reinigung des Schornsteins und die Überprüfung der Heizungsanlage zusammengelegt werden, können Sie durch den reduzierten zeitlichen Aufwand und Anfahrtskosten Geld sparen.
- Eigenleistung prüfen: Manche einfachen Kontrollen, wie die Sichtkontrolle von Gasleitungen, können eigenständig durchgeführt werden. Klären Sie im Vorfeld, welche Arbeiten Sie selbst übernehmen können, um die Rechnungspositionen zu reduzieren.
- Buchführung überprüfen: Achten Sie darauf, dass alle durchgeführten Arbeiten klar und nachvollziehbar auf der Rechnung aufgeführt sind. Dies hilft Ihnen, mögliche unberechtigte oder doppelte Positionen zu erkennen und diese zu beanstanden.
- Preisanpassungen berücksichtigen: Seien Sie sich bewusst, dass Preise je nach Region und Art der Heizungsanlage unterschiedlich sein können. Prüfen Sie regelmäßig, ob die Gebühren für freie Leistungen in Ihrer Region wettbewerbsfähig sind und ob es gegebenenfalls sinnvoll ist, den Anbieter zu wechseln.
Durch das Befolgen dieser Schritte können Sie die Ausgaben für Schornsteinfegerarbeiten effizient senken, ohne auf die nötigen Kontrollen und Wartungen an Ihren Heizungs- und Feuerungsanlagen verzichten zu müssen.