Welche Aufgaben darf ein Schornsteinfeger übernehmen?
Ein Schornsteinfeger hat hoheitliche und wettbewerbliche Aufgaben.
Hoheitliche Aufgaben
Bezirksschornsteinfeger führen gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten aus, die folgende umfassen:
- Feuerstättenschau: Regelmäßige Überprüfung, ob Feuerungsanlagen den Sicherheitsstandards entsprechen und keine Brandgefahr darstellen.
- Abnahme neuer Feuerstätten: Kontrolle neuer Feuerstätten wie Kamine oder Öfen nach deren Einbau, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß installiert sind.
- Ausstellung des Feuerstättenbescheids: Dokumentation des Zustands der Feuerungsanlage und der durchgeführten Arbeiten.
- Führung des Kehrbuchs: Erfassung aller Kehr- und Überprüfungsvorgänge sowie relevanter Daten zur Feuerungsanlage.
Wettbewerbliche Aufgaben
Diese Aufgaben beinhalten Wartung, Reinigung und zusätzliche Dienstleistungen, die sowohl von Bezirksschornsteinfegern als auch von freien Schornsteinfegern durchgeführt werden dürfen:
- Regelmäßige Reinigung der Schornsteine: Vermeidung der Ansammlung von Ruß und anderen Ablagerungen zur Sicherstellung der Betriebssicherheit.
- Emissionsmessungen: Überprüfung der Verbrennungswerte zur Minimierung des Schadstoffausstoßes.
- Beratungsleistungen: Ratschläge zur Energieeinsparung, effizienten Nutzung der Heizsysteme und allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen.
Kann ich meinen Schornsteinfeger einfach wechseln?
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist dies möglich. Seit der Novelle des Schornsteinfegergesetzes im Jahr 2013 können Sie einen freien Schornsteinfeger für wettbewerbliche Aufgaben wie Reinigung und Wartung der Feuerstätten beauftragen. Hoheitliche Aufgaben, wie die Feuerstättenschau oder die Abnahme neuer Feuerstätten, bleiben hingegen dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
Schritte zum Wechseln des Schornsteinfegers
- Anbieter prüfen: Vergewissern Sie sich, dass der neue Schornsteinfeger bei der Handwerkskammer eingetragen und im Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet ist.
- Preise und Leistungen vergleichen: Holen Sie mehrere Angebote ein und achten Sie sowohl auf die Kosten als auch auf die angebotenen Leistungen.
- Fristen einhalten: Beachten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen im Feuerstättenbescheid.
- Pflicht zur Meldung: Nach Durchführung der Arbeiten müssen Sie Ihrem Bezirksschornsteinfeger nachweisen, dass alle erforderlichen Tätigkeiten fristgerecht erledigt wurden, indem Sie ein entsprechendes Formular einreichen.
Missachtungen der Fristen und Meldepflichten können durch das zuständige Landratsamt sanktioniert werden und zu zusätzlichen Kosten führen.
Worauf sollte ich beim Wechsel des Schornsteinfegers achten?
Bei einem Wechsel des Schornsteinfegers sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Qualifikationen und Eintragungen überprüfen: Stellen Sie sicher, dass der neue Schornsteinfeger bei der Handwerkskammer eingetragen und im BAFA-Verzeichnis gelistet ist.
- Preise und Leistungen vergleichen: Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie sowohl die Preise als auch die angebotenen Leistungen.
- Einhalten der gesetzlichen Fristen: Alle Arbeiten müssen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, die im Feuerstättenbescheid erwähnt sind, erledigt werden.
- Versicherungsvorgaben prüfen: Klären Sie mit Ihrer Brandschutzversicherung, ob es besondere Vorgaben zur Wahl des Schornsteinfegers oder zu den Reinigungsintervallen gibt.
- Schriftlich beauftragen und dokumentieren: Erteilen Sie den Auftrag schriftlich und bewahren Sie sämtliche Unterlagen gut auf, um sie bei Bedarf vorlegen zu können.
Diese Schritte helfen Ihnen, den geeigneten Schornsteinfeger auszuwählen und sicherzustellen, dass alle Arbeiten rechtskonform und sicher durchgeführt werden.