Ist ein Schrank für Schuhe im Treppenhaus erlaubt?
In den meisten Fällen haben Mieter keinen Anspruch darauf, im Treppenhaus ein Schuhregal oder einen Schuhschrank aufzustellen. Wenn der Platz im Treppenhaus ausreicht, um die Fluchtwege nicht zu verengen, kann der Vermieter oder eine Eigentümergemeinschaft Gegenstände im Treppenhaus erlauben. Wenn eine Gardrobe erlaubt ist, kann sie auch einen Schuhschrank enthalten. Da es sich bei einem Schuhablagemöbel um eine Sondernutzung handelt, können sich die Nachbarn jedoch dagegen wehren.
Dürfen Besucher Schuhe im Treppenhaus abstellen?
Besucher dürfen ihre Schuhe kurzzeitig im Treppenhaus abstellen. Als kurzzeitig gilt ein Aufenthalt von einigen Stunden betrachtet. Beim Abstellen ist jedoch darauf zu achten, dass andere Benutzer des Treppenhauses nicht behindert und Fluchtwege nicht versperrt werden.
Dürfen nasse Schuhe im Treppenhaus abgestellt werden?
Bei nassem Wetter dürfen die Schuhe auch kurzzeitig im Treppenhaus abgestellt werden, wobei die zum Trocknen erforderliche Zeit zu berücksichtigen ist. Über Nacht sind die Schuhe in die Wohnung zu bringen. Kommt es zu einer Geruchsbelästigung durch die Schuhe, kann ein dezenter Hinweis wie das anonyme Platzieren eines Schuhdeodorants oder ein Zettel mit Hausmitteln gegen Schuhgeruch angebracht werden. Wenn der Schuhbesitzer diesen Hinweis nicht versteht, muss der Vermieter eingeschaltet werden.
Kann man Schuhe im Treppenhaus versichern?
Es gibt gut erhaltene und relativ neue Schuhe, die einen immensen Wert haben und ein attraktives Diebesgut darstellen. Die Hausratversicherung betrachtet den Diebstahl im Treppenhaus als einfachen Diebstahl. Aus diesem Grund und weil das Treppenhaus außerhalb des Versicherungsortes (Wohnung) liegt, deckt die Versicherung den Schaden nicht ab, selbst wenn die Kaufquittung und ein Foto vorgelegt werden. Einige Versicherungen bieten eine Zusatzpolice an, um Gegenstände im Treppenhaus zu versichern.
Gibt es Kulanzregeln für Schuhe im Treppenhaus?
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Duldung von Schuhen im Treppenhaus weit verbreitet ist. So stört sich kaum ein Vermieter oder Nachbar an einem kleinen Schuhschrank im Treppenhaus des Dachgeschosses. Hier gilt in der Regel: Wo kein Kläger, da kein Richter. Zu bedenken ist jedoch, dass sowohl Nachbarn als auch Vermieter klagen können.