Ist der Schuhschrank im Treppenhaus im Dachgeschoss ein Recht?
Wenn der Vermieter oder eine Eigentümergemeinschaft Gegenstände im Treppenhaus erlaubt, ist das Dachgeschoss eingeschlossen. Der einzige Unterschied zu den anderen Geschossen kann in den Platzverhältnissen liegen. In diesem Fall ist das Aufstellen eines Schuhschranks zulässig, wenn die Mindestbreite des Flucht- und Rettungsweges eingehalten wird. Er darf auch größer sein als in den anderen Geschossen, wenn die Größe des Treppenraumes dies zulässt. Auf das Aufstellen eines Schuhschranks hat der Mieter keinen Anspruch und ein Verbot, auch ein nachträgliches, ist unanfechtbar.
Kann ein Schuhschrank im Treppenhaus im Dachgeschoss brennen?
In den Brandschutzverordnungen wird neben den Flucht- und Rettungswegen auch die sogenannte Brandlast berücksichtigt. Die Brandlast ist alles, was im Treppenhaus brennen kann, also der Zunder für jeden Brand. Ein Schuhschrank gehört dazu, egal wo er steht. Im Dachgeschoss kommt der besondere Umstand hinzu, dass sich ein Feuer oft von ausbreitet und bei ausreichendem Zunder auch das Dach in Brand setzt, bevor es gelöscht werden kann.
Ist das Dachgeschoss beim Schuhschrank im Treppenhaus anders?
Der größte Unterschied zwischen dem Dachgeschoss des Treppenhauses und den anderen Etagen ist der fehlende Publikumsverkehr. Die Nachbarn fühlen sich praktisch nicht gestört und ziehen daher keine Beschwerden oder gar Mietminderungen in Betracht. Dieser Umstand macht es Eigentümern oder Vermietern leichter, einen Schuhschrank sowie Schuhe im Treppenhaus zu dulden. Sie ist und bleibt immer eine Entscheidung aus Kulanz und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Manche missgünstige Nachbarn berufen sich bei den Treppenhausregeln auf den Gleichheitsgrundsatz.
Wer erlaubt den Schuhschrank im Treppenhaus im Dachgeschoss?
Die Rechtsstellung des Eigentümers ist im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt. Der § 902 räumt dem Eigentümer alle Befugnisse ein, mit seinem Eigentum beliebig zu verfahren. Treppenhäuser und andere Gemeinschaftseinrichtungen vermietet er nicht, so dass ihm hier die volle Verfügungsgewalt verbleibt. Mieter missverstehen häufig, dass ihre Rechte nicht über ihre Mietsache hinausgehen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Mietvertrag geregelt. Treppenhäuser müssen ausschließlich ihrem Nutzungszweck dienen.