Warum ist Asbest im schwimmenden Estrich gefährlich?
Asbest ist gefährlich, weil er lungengängige Fasern freisetzen kann, die beim Einatmen schwere Krankheiten wie Lungenkrebs (Asbestose), Kurzatmigkeit und Asthma verursachen können. Dies kann bei schwimmenden Estrichen problematisch werden, wenn es zu einer Freisetzung in die Luft kommt.
Solange der Estrich unbeschädigt ist, gelangen keine Asbestfasern in die Raumluft. Wird er jedoch mit der Zeit oder durch mechanische Bearbeitung abgenutzt, werden Fasern freigesetzt, die in die Lunge gelangen können. Deshalb ist Asbest heute in den meisten Ländern verboten.
Warum kann Asbest im schwimmenden Estrich sein?
Asbest wurde in der Vergangenheit häufig in Form von Spritzasbest oder Asbestzement in verschiedenen Bauteilen verwendet. Dazu gehören Bodenbeläge, Putze, Isolierungen, Klebstoffe, Ummantelungen, Fensterbänke, Blumenkästen und Dachpappe.
Er wurde auch als Steinholz in schwimmenden Estrichen verwendet, um deren Festigkeit und Dämmeigenschaften zu erhöhen. Gleichzeitig gelten Asbestfasern als verrottungs- und feuerbeständig und zählen zu den besonders kostengünstigen Baustoffen. So konnte mit geringem Aufwand ein hochbelastbares Material hergestellt werden.
Woher weiß ich, ob Asbest im schwimmenden Estrich ist?
Asbest ist mit bloßem Auge nicht sicher zu erkennen. Obwohl der Gefahrstoff eine gräuliche bis grünliche Farbe hat, müsste der schwimmende Estrich zur Begutachtung freigelegt werden. Dies würde wiederum eine mögliche Freisetzung der lungengängigen Asbestfasern bedeuten.
Der sicherste Hinweis ist das Baujahr des Gebäudes. Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten – ist das Haus älter, kann Asbest enthalten sein. Vor einer Renovierung oder Sanierung sollte dann eine Analyse mit Probenentnahme durchgeführt werden.
Wie wird asbesthaltiger Estrich sicher entfernt?
Sowohl die Entfernung als auch die Entsorgung von Asbest muss durch eine zugelassene Fachfirma erfolgen. Sonst ist die Gefahr zu groß, dass die gesundheitsschädlichen Asbestfasern freigesetzt werden. Denken Sie daran, dass Sie den schwimmenden Estrich nicht selbst herausreißen, anbohren oder abschleifen dürfen!
Die Entsorgung des asbesthaltigen Estrichs erfolgt als Sondermüll. Dazu muss er (ebenfalls von einer Fachfirma) luftdicht verpackt und mit einer Sondergenehmigung entsorgt werden. Diese Regeln sind in der TRGS 519 festgelegt.