Drei Arten Beton- und drei Arten Bodenverankerungen möglich
Sichtschutzzäune bestehen in den meisten Fällen aus eher leichteren Baumaterialien. Häufig reicht es aus, Einschlaghülsen mit einem Hammer in den Boden zu treiben und die Pfosten darauf aufzusetzen. Eine bei manchen Bodenbeschaffenheit haltbarere Alternative können Einschraubhülsen sein.
Als dritte und stabilste Befestigung des Sichtschutzzauns kommt das Einbetonieren zum Einsatz. Die Pfosten werden von kleinen quadratischen Punktfundamenten getragen. Folgende drei Verankerungsarten sind möglich:
- Der Pfosten selber wird einbetoniert
- In das Fundament werden Pfostenträger einbetoniert
- Im Fundament werden Schraubelemente einbetoniert, um Pfostenträger aufzuschrauben
Praktische Hinweise zum Einbetonieren von Zaunpfosten
Wie bei jedem Fundament gibt es folgende allgemeingültige und grundlegende Regeln:
- Frostfeste Tiefe von mindestens achtzig Zentimeter
- Verdichtete Bodendrainage aus Schotter oder Kies
- Beton muss nach Herstellerangaben angerührt und verarbeitet werden
Folgende spezielle Anforderungen an Punktfundamente für Zaunpfosten ergeben sich aus der gewählten Verankerungsmethode:
- Das Aushubloch sollte dreißig Zentimeter breiter sein als die breitere Seite des Pfostens
- Beim Einbetonieren muss die exakte Vertikale ausgerichtet werden
- Eine Stützvorrichtung wie ein Querbrett mit Schraubzwingen hält den Pfosten im Beton
- Einbetonierte Pfostenträger müssen ausgerichtet werden
- Schraubelemente dürfen nicht mit Beton oder Schmutz „volllaufen“
- Holzpfosten sollten nur mit Pfostenträgern befestigt und nicht direkt einbetoniert werden
An oder auf der Grundstücksgrenze
Wenn ein Sichtschutzzaun zum Nachbarn gesetzt wird, gibt es zwei Platzierungsvarianten für die Fundamente.
1. Die zum Nachbargrundstück zeigenden Befestigungselemente und der Zaunverlauf schließen in einer Flucht mit dem Grenzsteinkreuz ab.
2. Das Fundament platziert die Befestigungen so, dass der Zaun später genau auf der Grenze entlang läuft. Dann entsteht allerdings statt einer Einfriedung eine Grenzanlage, mit der sich die baurechtliche Rolle ändert.