Gemeinsam nachdenken, kooperieren und planen
Ein Sichtschutzzaun signalisiert oft Abschottung und wirkt unsensibel ausgeführt optisch oft abweisend. Zweiter wichtiger Aspekt ist der Blickwinkel. Wer die optische Wirkung nur aus seiner Sicht beachtet, zeigt dem Nachbarn ein als egoistisch aufgefasstes Gesicht. Folgende vorbereitende Aktivitäten können aus der Planung und Montage eine harmonische nachbarschaftliche Aktion werden lassen:
1. Dem Nachbarn erklären, dass es sich bei dem Sichtschutzzaun nicht um Abgrenzung handelt, sondern nur um ein praktisches Hilfswerkzeug. Psychologisch kann der Hinweis darauf helfen, dass bei warmen Wetter nacktes Herumlaufen geschätzt wird.
2. Bei der gemeinsamen Lösung über die optischen Aspekte beider Seiten diskutieren. Eventuelle Ideen zum Verschönern des Sichtschutzzauns zusammen entwickeln. Dabei auch die Bepflanzung und den Blickwinkel des Nachbarn einbeziehen. Kompromisse anbieten und eingehen. Vielleicht einige Zentimeter Höhe als „Bauernopfer“ akzeptieren.
3. Im Rahmen der Ortsüblichkeit agieren. Eventuell und wenn es passt, dem Nachbarn vorschlagen, Materialeinkauf zusammenzulegen, um zu günstigeren Preisen beiden Parteien Sichtschutzzäune (beim Nachbarn auf anderer Grundstücksseite) zu ermöglichen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und die Balance
Es gibt für einen Sichtschutzzaun keine allgemein gültige und gesetzlich geregelte erlaubte Höhe. In der lokal geltenden Bebauungsordnung können Einzelheiten geregelt sein, müssen es aber nicht.
Ein Bebauungsplan hat immer die Funktion, ein einheitliches Bebauungs- und Straßenbild zu schaffen. Vereinfacht gesagt kann die Dimension, Größe und Höhe bei optisch passenden Zäunen mehr an das tolerierbare obere Limit geführt werden als bei unpassenden oder gar auffälligen Gestaltungen und Materialien.
Ein anschauliches Beispiel sind knallrot oder lila gestrichene Zaunelemente, die nicht zusätzlich durch Höhe auffallen sollten. Je harmonischer sich ein Zaun, beispielsweise aus naturbelassenem Holz, in die Umgebung (von beiden Seiten) einfügt, desto größer und höher darf er ohne Einspruch von Nachbarn werden.