Eine ausführliche Recherche muss vor dem Bau sein
Sickergruben sind in Deutschland nicht generell verboten, aber streng reglementiert. Sei dürfen nur pures und sauberes Regenwasser in den Erdboden und damit ins Grundwasser einsickern lassen. Die in früheren Zeiten verbreiteten Sickeranlagen für Abwasser aus Toiletten wie Donnerbalken und Plumpsklo sind nirgends, auch nicht im Kleingarten erlaubt.
Wer eine Sickergrube bauen möchte, sollte sich vorher umfassend über die Erlaubnisfähigkeit und die Auflagen für eine Genehmigung informieren. Neben der Beschränkung auf Regenwasser gibt es eine ganze Reihe weiterer Gründe, warum eine Sickergrube an einem Ort generell verboten werden kann:
- Der Grundwasserspiegel ist zu hoch und die vorgeschrieben Mindestdistanz zwischen Grubenboden und Grundwasser von 1,50 Meter können nicht eingehalten werden.
- Das Grundstück liegt in einem Wasserschutzgebiet.
- Das Grundstück liegt in einer von Hochwasser bedrohten Zone.
- Das Grundstück liegt zu nah an einer Küste.
- Das Grundstück liegt zu nah an einem Gewässer.
- Das Grundstück liegt zu nah an einem Fluss.
- Der Boden in der Region ist stark erosionsgefährdet.
- Die Bodenbeschaffenheit erlaubt keine ausreichende Versickerung.
- Die Bodenbeschaffenheit ist instabil und abschwemmgefährdet.
Es gibt mehrere Ämter und Behörden, die für relevante Einsprüche und des Genehmigungsverfahrens zuständig sein können. Es ist immer ratsam, alle potenziellen Entscheidungsträger zu kontaktieren. Folgende Behörden können eine Sickergrube erlauben oder verbieten:
- Untere Wasserschutzbehörde
- Umweltbehörde
- Flächen- und Liegenschaftsamt
- Katasteramt
- Bauamt
- Ordnungsamt
- Forstamt
- Tiefbauamt