Ableiten oder sammeln
Bei der grundsätzlichen Überlegung, wie Regenwasser entsorgt oder verwendet wird, kann abgeleitet oder gesammelt werden. Am effektivsten und praktischsten sind meist kombinierte Methoden. Wenn Regenwasser teilweise gesammelt wird, reduziert sich die Menge, die für das Versickern anfällt.
Bei der Berechnung der Dimensionierung einer Sickergrube oder eines Sickerschachts können kleinere beziehungsweise flachere Variante ausreichen, die gegebenenfalls das Projekt erst genehmigungsfähig machen. Für das Bauen einer Sickergrube wird ausreichender Platz benötigt, da die Versickerung horizontal durch den Grubenboden erfolgt. Beim Bau des Sickerschachts findet der Großteil der Versickerung in vertikaler Richtung durch die Wände statt.
Sammeln und Versickern
Grundstücke brauchen fast immer Gießwasser, für das sich gesammeltes Regenwasser ideal eignet. Wenn eine Regentonne aufgestellt wird, stößt sie in niederschlagsreichen Zeiten oft an die Kapazitätsgrenze. Mit einem einfachen „Abklemmen“ des Fallrohrs beispielsweise durch eine Schnabelklappe lässt sich das Wasser ins Erdreich umleiten.
Der untere Auslauf des Fallrohrs wird mit einem eingebautem Regensinkkasten mit dem Ablauf Richtung Versickerungsvorrichtung verbunden. So dienen Grube oder Schacht indirekt als Überlaufschutz, der zusätzlich beispielsweise durch die Montage eines Schwimmschalters automatisiert werden kann. Alternativ kann im Sickerschacht eine Schmutzwasserpumpe „versenkt“ werden, die wiederum Regenwasser in eine Sammelvorrichtung wie einen Tank oder eine Zisterne pumpt.
Erlaubnis und Genehmigung
Jede Versickerungseinrichtung muss angezeigt und gegebenenfalls genehmigt werden. Generell sind die Auflagen für einen Sickerschacht höher als für eine Sickergube. In einigen Regionen Deutschlands werden Schächte unabhängig vom Grundwasserspiegel generell nicht genehmigt.
Das heimliche „Schwarzbauen“ eines Sickerschachts, auch wenn er nur Regenwasser ableitet, erfüllt schnell einen Straftatbestand. Folgende Faktoren müssen zwingend gegeben sein, um einen Sickerschacht zur Genehmigungsfähigkeit zu führen:
- Der Grundwasserspiegel muss mindestens einen Meter unter dem Schachtboden liegen
- Das eingeleitete Regenwasser darf keine Verschmutzung aufweisen
- Der Betrieb des Sickerschachts muss mindestens zwei Mal im Jahr geprüft werden
- Die Konstruktion des Sickerschachts muss den Richtlinien der Normen DIN 4261 und EN 12566 genügen, was auch bei Eigenbau möglich ist
- Wenn sich das Versickern verlangsamt, müssen sofort geeignete Maßnahmen vom selber reinigen über professionell auspumpen lassen bis zur Erneuerung der Drainage und Vliese ergriffen werden
- Aus der Bauanzeige muss die Berücksichtigung der Versickerungsfähigkeit des Bodens und die Kalkulation anhand der mittleren Niederschlagswerte hervorgehen
Sickerschächte besten aus Fertigteilen, die aufeinander gesteckt oder gestapelt werden. Sie bestehen aus Beton oder Kunststoff.