Was ist eine Dickbeschichtung genau?
Als Bitumendickbeschichtung gelten nach den technischen Standards kunststoffmodifizierte Bitumenemulsionen. Eine Emulsion ist eine „Aufschlämmung“ in Wasser oder einem Lösungsmittel. Wichtig ist hier auch der Begriff „kunststoffmodifiziert“. Dem Bitumen müssen bestimmte Flüssigkunststoffe beigemengt sein, um eine regelkonforme Dickbeschichtung zu erhalten.
Ein Beispiel für eine Bitumendickbeschichtung ist etwa Polymerbitumen. Das Pendant zur Elastomerbahn ist etwa flüssiges Elastomerbitumen.
Normgemäß muss der Auftrag von flüssigen Bitumenbeschichtungen in mehreren Schichten erfolgen. Die Anzahl und Dicke der Schichten wird entsprechend den Regeln der DIN 18195 durch den vorliegenden „Lastfall“ – also bestimmte konstruktive, bautechnische und umweltbedingte Gegebenheiten bestimmt.
Moderne Dickbeschichtungen sind kalt verarbeitbar, und müssen nicht mehr erwärmt werden.
Normgemäße Anwendungen
Die DIN bezeichnet Dickbeschichtungen ausdrücklich als eine Ergänzung zu Schweißbahnen als Abdichtmittel. Das würde den Rückschluss zulassen, dass eine Dickbeschichtung als Ersatz für eine Abdichtung mit Schweißbahnen nicht in Frage kommt.
Tatsächlich erkennt man, wenn man sich die Lastfälle ansieht, für die Dickbeschichtungen zum Einsatz kommen, jeweils nur zusätzliche Abdichtmaßnahmen. Wenn ein Flachdach mit einer Bitumendickbeschichtung vollständig abgedichtet werden soll, entspricht das keinem der in der DIN 18195 erwähnten Lastfälle. Am ehesten würde noch Lastfall 6-1 zur Anwendung kommen, der Oberflächen- oder Sickerwassereinbrüche beschreibt. Von Niederschlagswasser ist aber keine Rede.
Damit kann man die Abdichtung des Flachdachs allein mit einer Dickbeschichtung als nicht normkonform betrachten.
Gerichtsentscheidungen
Das Thema hat auch die Gerichte bemüht. Es ging um die Frage, ob eine Abdichtung allein mit Bitumendickbeschichtungen den anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entspricht. Das Oberlandesgericht Bamberg verneinte das in einem Urteil, während die Oberlandesgerichte Schleswig und Hamm entschieden, dass die Bitumendickbeschichtung als Technik, da sie ja in der DIN entsprechend berücksichtigt wird, doch den Regeln der Technik entspricht.
Der Bundesgerichtshof kam zu keiner Entscheidung, er ließ die Frage offen. Festgestellt wurde aber, dass eine fehlerhafte Ausführung der Dickbeschichtung ganz sicher einen Mangel darstellt. Das OLG Bamberg hat mittlerweile sein Urteil revidiert und sich darauf festgelegt, dass nur bei einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung die Dickbeschichtung einen Verstoß gegen die a.a.R.d.T. bedeutet.
Sichere normgemäße Anwendungen
Die normgemäße Anwendung bezieht sich lediglich auf eine zusätzliche Abdichtung. Das kann beispielsweise durchaus auch eine Sanierung oder Reparatur einer defekten oder undichten Schweißbahn an einer einzelnen Stelle oder auch an mehreren Stellen sein.
Auch eine zusätzliche Abdichtung an problematischen Stellen ist denkbar. Das sind beispielsweise:
- Anschlussstellen
- Dachdurchführungen
- Nähte bei Bitumenbahnen (zusätzliche Abdichtung der Nahtstellen)