Grundlegende Gedanken in einer Kleingartenkolonie
Bei der Entscheidung eines Vereinsvorstands zum Thema Stromversorgung spielen zwei Gedanken eine wesentliche Rolle:
1. Fördert Stromversorgung eine Nutzungsänderung, die sich vom eigentlichen Zweck des Kleingartens entfernt?
2. Können und sollen optische Aspekte bei dem Aufbau der Anlage eine Rolle spielen?
Die Meinungen gehen bei den Vereinsvorständen auseinander. Eher puristisch veranlagte Kleingärtner betonen die Regel des Bundeskleingartengesetzes, dass eine Laube nur einfach ausgeführt und ausgestattet werden darf. Meist sind kleine Beleuchtungselemente wie Solarlampen am Wegesrand erlaubt, mehr aber nicht.
Generell wird von diesen Vorständen die Ansicht vertreten, dass eine Stromversorgung im Kleingarten generell der Nutzungsabsicht widerspricht. Einzige Möglichkeit der Pächter ist, sich zusammenzuschließen und eine Satzungsänderung bei der nächsten Jahreshauptversammlung zu beantragen.
Gängige Erlaubnisse mit Auflagen
Wenn der Vereinsvorstand Solaranlagen gegenüber Akzeptanz besitzt, werden oft Regeln zur praktischen Umsetzung ausgeführt. Da der Stromverbrauch im Kleingarten überschaubar ist, kann sowohl die Leistungsfähigkeit als auch die Art der Anlage folgenden Einschränkungen unterliegen:
- Dachmodule nur in Maximalgröße
- Generell keine Dachmodule
- Maximale Strommenge (oft fünfzig Watt)
- Nur zur Beleuchtung
- Nur mobile Solaranlagen
- Wenn Dachmodule, dann nur mit Baugenehmigung
Tendenz in der Entwicklung zeigt Richtung Erlaubnis
Ganz generell lässt sich eine zunehmende Akzeptanz in Kleingartenanlagen beobachten. Jüngere Generationen pachten und übernehmen Parzelle oft nur mit der Option, ihr Smartphone dort zu betreiben und für WLAN Internet im Kleingarten zu haben. Viele Vorstände tarieren die sich ändernde Situation neu aus, da ein Kleingartenverein immer auch Nachwuchs braucht.