AVV – die Bibel für Abfälle
Die Abfallverzeichnis-Verordnung regelt in Deutschland alle Eingruppierungen von Abfällen. Ein Kapitel behandelt auch den Sondermüll. Dabei wird nicht jede Art von Sondermüll auf die gleiche Weise entsorgt. Während zum Beispiel asbesthaltige Abfälle in einer geschlossenen Folienverpackung auf speziellen Deponien gelagert werden müssen, dürfen wassergefährdende Abfälle, wie Farben und Lacke nicht so einfach auf offenen Deponien aufbewahrt werden.
Eigenschaften von Sondermüll
Viele Stoffe, die zum Sondermüll zählen, vereinen natürlich gleich mehrere der folgenden schädlichen Eigenschaften miteinander.
- gesundheitsgefährdend
- krankheitserregend
- brennbar
- explosiv
- wassergefährdend
- Luft gefährdend
Sondermüll – Beispiele
Hier zeigen wir einige Beispiele von Dingen, die zwingend zum Sondermüll gehören. Da das europäische Abfallverzeichnis, das der AVV inzwischen zugrunde liegt, ganze 405 gefährliche Abfallarten in seinen 839 Abfallarten auflistet, können hier natürlich nicht alle aufgeführt werden.
- asbesthaltige Baustoffe / Dämmung
- Leuchtstoffröhren
- Energiesparlampen
- Reste von Medikamenten
- Lacke und Farben
- Batterien / Autobatterien
- Thermometer mit Quecksilber
- Spiritus und Terpentin
- Klebstoffe und Leim
- Spraydosen
Originalverpackung
Gerade Lacke, Farben und Klebstoffe sollten immer in ihren eigentlichen Behältern bleiben, wenn Sie abgegeben werden. Die Sortierung in den Schadstoffannahmestellen wird erheblich erschwert, wenn Sie beispielsweise Lacke umfüllen. Außerdem können einige Reststoffe miteinander reagieren, was sie noch gefährlicher macht.
Elektroschrott
Elektrogeräte gehören zwar nicht eigentlich zum Sondermüll. Doch für kleine Geräte wie den defekten Lockenstab oder den Radiowecker am Bett müssen Sie ebenfalls nicht extra zur Sammelstelle fahren. Diese kleinen Elektroteile werden vom Schadstoffmobil mit angenommen.