Welche Sperrmüllcontainer-Größen gibt es?
Container, die für die individuelle Sperrmüllabholung gemietet werden können, gibt es üblicherweise in drei Größen:
- 5 m3
- 7 m3
- 10 m3
Die 5 m3-Varianten messen in der Regel 3,10 m in der Länge, 1,80 m in der Breite und 1,30 m in der Höhe. Die 7 m3 großen Versionen sind typischerweise 3,50 x 1,80 x 1,50 m groß, die 10m3-Modelle 4 x 1,90 x 180 m.
Welche Größe für welche Sperrmüll-Menge?
Das Raumvolumen der Gegenstände im Ganzen abzuschätzen, die bei einer Ausmistaktion zusammenkomen, ist freilich nicht so einfach.
Wenn Sie nicht jeden einzelnen Gegenstand ausmessen und alles am Ende zusammenrechnen wollen (vielleicht wissen Sie auch noch gar nicht genau, ob während des Ausräumens spontan noch das ein oder andere dazukommt), können Sie Rechner im Internet nutzen, die manche Entsorgungsbetriebe auf ihren Webseiten zur Verfügung stellen. Dabei werden typische Gegenstände wie 2-Sitzer-Couches, Fahrräder, Besen oder Esstische mit pauschalen Maßen aufgelistet und sind in der Anzahl anwählbar. So lässt sich das Gesamtvolumen des Sperrmülls recht schnell überschlagen.
Eine Alternative wäre es, erst alles Auszuräumende auf einer Fläche, zum Beispiel im Innenhof oder der Einfahrt, abzustellen und die Fläche und Höhe auszumessen. So lässt sich das reale Volumen individuell bestimmen. Nicht besonders attraktiv ist diese Option freilich dadurch, dass für die vorhandene Sperrmüllmenge oft kein ausreichend großer Abstellplatz auf dem eigenen Grundstück vorhanden ist und das Abstellen auf der Probemessstelle als aufwändiger Zwischenarbeitsschritt gesehen werden muss.
Wie lässt sich bei den Sperrmüllcontainer-Größen sparen?
Bei der individuellen Bestellung eines Sperrmüllcontainers ist man freilich geneigt, aus Kostenspargründen die kleinstmögliche Größe zu nehmen. Und das ist im Grunde auch berechtigt, denn in der Tat werden für die kleineren Container geringere Pauschalmieten erhoben als für die größeren.
Die Preise erhöhen sich bei den größeren Größen allerdings meist nicht wesentlich. Außerdem müssen Sie bedenken, dass die Container nicht höher als 10 cm unter die Containeroberkante gefüllt werden dürfen. Wird diese Grenze überschritten, darf der Container gemäß der Transportsicherheit nicht abtransportiert werden, womit man sich am Ende mehr Ärger einhandelt als von vornherein etwas großzügiger zu planen.