Was ist ein Staffelgeschoss?
Ein Staffelgeschoss ist ein Geschoss an einem Haus, das gegenüber dem darunterliegenden zurückspringt, dessen Front also weiter hinten liegt als die der Haus-Grundfläche. Es staffelt sich also gewissermaßen nach hinten weg. Staffelgeschosse haben vor allem folgende Zwecke:
- weitender, moderner Architekturcharakter
- Umgehung baurechtlicher Einschränkungen (Geschossigkeit)
Architektonisch-ästhetische Aspekte
Staffelgeschosse dienen zum einen architektonisch-ästhetischen Zwecken. Die Zurückversetzung der Hausfront im oberen Bereich weitet den Raum zur Straße und sorgt so für ein großzügigeres Blickfeld. Auch kann das Haus dadurch optisch etwas größer wirken. Vor allem in Kombination mit Flachdächern werden Staffelgeschosse gern für eine moderne architektonische Ästhetik eingesetzt.
Baurechtliche Faktoren
Zum anderen können Staffelgeschosse aber auch baurechtliche Einschränkungen umgehen. Dabei geht es vor allem um baugebietsbezogene Vorschriften bezüglich der Geschossigkeit. In manchen Wohn-Baugebieten dürfen Häuser nicht mehr als eingeschossig sein, um ein wohnliches, geruhsames Ambiente aufrechtzuerhalten.
Um trotzdem sein Traumhaus mit zwei Ebenen realisieren zu können, kann die Gestaltung des Obergeschosses als Staffelgeschoss eine Lösung sein. So einfach und eindeutig ist das allerdings auch nicht. Denn das Baurecht ist nicht nur von Land zu Land, von Kommune zu Kommune und von Baubezirk zu Baubezirk individuell festgelegt. Die Bestimmungen sind vielfach auch ziemlich schwierig auszudeuten und werden oft vom örtlichen Bauamt nicht selten auf nebulöse Weise uminterpretiert. Im Zweifelsfall gilt es immer, geschickt zu argumentieren und sich diplomatisch und kulant mit den zuständigen Beamten auseinanderzusetzen.
Tendezielle Bestimmungen
Auch wenn die Einstufung von Staffelgeschossen als Vollgeschoss oder Nicht-Vollgeschoss pro Bundesland individuell festgelegt ist – grobe Anhaltspunkte, bewziehungsweise eine Pi-mal-Daumen-Regel gibt es dennoch, um die herum sich die Regelungen in den meisten Regionen bewegen.
So gelten in vielen Bundesländern Staffelgeschosse dann als Vollgeschoss, wenn ihre Fläche mit lichter Höhe (also der für die Einstufung als Aufenthaltsraum nötige Mindesthöhe von in der Regel 2,50 m) zwei Drittel oder mehr des darunter liegenden Geschosses beträgt. In manchen Regionen können die Bestimmungen etwas von diesen Werten abweichen – eine genaue Vorab-Information bei der örtlichen Baubehörde lohnt sich also in jedem Fall.