Kostenbeispiel: Staplerschein
Beispielsituation:
- zweitägige Ausbildung (Grundausbildung Stufe 1)
- kostengünstiger Anbieter
Posten | Preis |
---|---|
Ausbildungskosten | 234 EUR |
Prüfungsgebühr | 0 EUR (enthalten) |
Gesamtkosten | 233 EUR |
Kostenbestandteile
- Ausbildungsablauf und Voraussetzungen
- Ausbildungskosten
- Kostenübernahme #kostenfaktoren
Ausbildungsablauf und Voraussetzungen
Jeder, der ein Flurförderzeug (z.B. einen Gabelstapler) bedienen möchte, muss über einen Staplerschein („Flurfördermittelschein“) verfügen. Das wurde aufgrund der bestehenden Sicherheitsrisiken und zahlreicher schwerer Unfälle von der DGUV in den Vorschriften der verschiedenen Berufsgenossenschaften (z. B. BGG 925) so festgelegt.
Voraussetzungen. Grundsätzlich ist für das Erlangen des Staplerscheins ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Der Erwerb des Staplerführerscheins ist prinzipiell zwar schon ab einem Alter von 16 Jahren möglich, ein Flurförderfahrzeug darf dann aber nur unter ständiger Aufsicht einer fachkundigen Person gelenkt werden.
Neben dem Mindestalter wird eine entsprechende geistige, körperliche und charakterliche Eignung als Bedingung für den Erwerb des Gabelstaplerführerscheins vorausgesetzt.
Ablauf der Ausbildung. Die Grundausbildung (Stufe 1) wird durch einen zwei- bis dreitägigen Kurs erlangt, an dessen Ende man nach erfolgreich bestandener Prüfung den Staplerschein erwirbt. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, die Prüfung wird als Multiple Choice Prüfung abgehalten und dauert rund 30 Minuten, anschließend erfolgt eine Prüfung der praktischen Fertigkeiten, die meist rund 20 Minuten dauert.
An diese Grundausbildung schließt sich die betriebsinterne Unterweisung an, die ebenfalls verpflichtend ist und auf die betrieblichen Besonderheiten und Besonderheiten der im Betrieb genutzten Fahrzeuge abgestellt ist.
Nach abgeschlossener Ausbildung ist eine regelmäßige jährliche Auffrischung der Kenntnisse erforderlich. Es handelt sich dabei nur um eine theoretische Unterweisung und die Erörterungen von Neuerungen in den Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften.
Wer besondere Flurförderzeuge (z.B. Teleskoplader, Containerstapler, Hochregalstapler) bedienen muss oder bestimmte Anbaugeräte nutzen muss, braucht eine entsprechende Zusatzausbildung (Staplerschein Stufe 2 oder 3, je nach Flurförderzeug oder Anbaugerät).
Wer ein Flurförderzeug im öffentlichen Verkehr lenken will, für das eine Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h zulässig ist, muss einen Führerschein der Klasse L oder T erwerben (je nach Art des Fahrzeugs). Zusätzlich gelten für die Fahrzeuge selbst dann bestimmte Zulassungsvoraussetzungen (Kennzeichnung mit Firmennamen, Kennzeichen, Einzelbetriebserlaubnis, Haftpflichtversicherung, je nach Art des Fahrzeugs).
Ausbildungskosten
Ausbildungen zum Staplerschein werden von verschiedenen Institutionen angeboten – von TÜV und Dekra, von der IHK aber auch fallweise von Fahrschulen oder größeren Herstellern von Flurfördermittelfahrzeuge. Die Kosten sind je nach Anbieter leicht unterschiedlich, zudem hat die Ausbildungsdauer einen Einfluss auf die Kosten.
Übliche Kosten für die Grundausbildung. Die Grundausbildung findet üblicherweise als Zwei- oder Dreitageskurs statt. Die Kosten dafür bewegen sich gewöhnlich je nach Anbieter zwischen 250 und 400 EUR.
Wer bisher gar keine Erfahrung hat, benötigt häufig etwas mehr praktische Übungszeit, um die Voraussetzungen für den Staplerführerschein zu erfüllen und ausreichend Sicherheit bei der Bedienung zu entwickeln. Je nach Anbieter kann dieser zusätzliche Übungsbedarf über Zusatzstunden oder eine längerdauernde Ausbildung (bis zu 5 Tagen Ausbildungszeit) gedeckt werden. Die Gesamtkosten für die Ausbildung liegen dann etwas höher.
Umgekehrt kann, wer bereits in seiner Berufsausbildung Erfahrung mit dem Führen eines Flurförderzeugs sammeln konnte, den praktischen Teil etwas kürzen, weil er weniger Übung benötigt. In diesem Fall kann der Kurs etwas verkürzt werden (auch 1-Tages-Kurse sind möglich), die Kosten liegen dann entsprechend etwas geringer.
Zusätzliche Kosten. Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (in diesem Fall G25) durchführen zu lassen – in vielen Fällen wird das vom Arbeitgeber aber dennoch verlangt, da sich die körperliche Eignung sonst kaum zuverlässig feststellen lässt. Die Kosten belaufen sich gewöhnlich auf rund 80 – 100 EUR, werden aber immer vom Arbeitgeber getragen. Wer den Staplerschein erwerben möchte, ohne bereits in einem entsprechenden Betrieb zu arbeiten, muss diese Kosten gegebenenfalls selbst tragen, wenn die Untersuchung als Grundlage für die Ausbildung verlangt wird.
Kosten für Zusatzqualifikationen. Wer eine Zusatzqualifikation für ein besonderes Flurförderzeug (Stufe 2 oder Stufe 3) benötigt, muss mit ähnlichen Kosten wie für die Grundausbildung (Stufe 1), also mit Kosten zwischen 250 und 400 EUR rechnen.
Kosten für regelmäßige Weiterbildung. Die regelmäßige jährliche Weiterbildung verursacht nur geringen Aufwand und damit auch nur geringe Kosten (gewöhnlich 30 – 50 EUR). Vielfach werden diese Weiterbildungen bei größeren Betrieben auch direkt betriebsintern abgehalten. Die Kosten für die regelmäßige Auffrischung übernimmt häufig der Arbeitgeber.
Kostenübernahme
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Wer bereits in einem Betrieb beschäftigt ist und sich dort als Staplerfahrer weiterqualifizieren möchte, hat gute Chancen, dass der Arbeitgeber die Kosten für den Staplerschein übernimmt.
Kostenübernahme durch das Arbeitsamt. Wer gerade auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, die Kosten für den Erwerb des Staplerscheins als Weiterbildungsmaßnahme (nach SGB III) vom Arbeitsamt übernehmen zu lassen, wenn dadurch seine Chancen, in ein Arbeitsverhältnis zu kommen, erhöht werden. Die Entscheidung über die Gewährung der Kostenübernahme obliegt aber immer dem zuständigen Sachbearbeiter.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- dreitägige Ausbildung (Grundausbildung Stufe 1), Zusatzstunden
- teurerer Anbieter
Posten | Preis |
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Ausbildungskosten | 455 EUR |
Prüfungsgebühr | 0 EUR (enthalten) |
Gesamtkosten | 455 EUR |
[/tabelle]
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- Ausbildungskosten steuerlich geltend machen
- Zusatzqualifikationen erwerben
Ausbildungskosten steuerlich geltend machen
Wer die Kosten seiner Gabelstaplerführerschein-Ausbildung selbst tragen muss, hat die Möglichkeit, sie als Ausbildungskosten steuerlich abzusetzen. Das geschieht ganz einfach in der Steuererklärung.
Zusatzqualifikationen erwerben
Häufig kann es sinnvoll sein, auch Zusatzqualifikationen zu erwerben – wer den Betrieb wechselt oder eine Stelle sucht, hat bessere Chancen gegenüber einen Mitbewerbern um die Stelle, wenn er die erforderlichen Qualifikationen gleich mitbringt. Beim Wechseln in einen Betrieb, der besondere Flurförderzeuge verwendet, bringt man dann alle erforderlichen Qualifikationen gleich direkt mit.
FAQ
Welche Kosten verursacht der Staplerschein?
In unserem Beispiel fallen für den Erwerb des Staplerscheins Kosten von 233 EUR an. Die Gesamtkosten können im Einzelfall stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Aus welchen Kostenbestandteilen setzen sich die Kosten zusammen?
Die grundlegenden Bestandteile sind die Kosten für die Grundausbildung, gegebenenfalls anfallende Prüfungsgebühren und gegebenenfalls anfallende Kosten für Zusatzqualifikationen. Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich die Kosten senken?
Wer die Ausbildungskosten selbst tragen muss, kann sie steuerlich geltend machen. Für Arbeitssuchende ist auch eine Übernahme der Kosten durch das Arbeitsamt in vielen Fällen möglich. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.