Kostenbeispiel: Statiker
Beispielsituation:
- geplanter Wanddurchbruch an 2 tragenden Wänden
- durchschnittlicher Aufwand
- Vor-Ort-Begutachtung und Berechnungen nötig
Posten | Preis |
---|---|
Fahrtkosten | 118,50 EUR |
Begutachtung | 655 EUR |
Gesamtkosten | 773,50 EUR |
Kostenbestimmende Faktoren
- Art des Bauvorhabens
- Verrechnungsweise
Art des Bauvorhabens
Beim Einsatz des Statikers muss grundsätzlich einmal die Art des Bauvorhabens berücksichtigt werden.
Neubau. Im Neubau wird gewöhnlich kein Statiker benötigt, die erforderliche Tragwerksplanung wird vom planenden Architekten im Zuge der notwendigen Bauplanung erledigt und auch verrechnet. Ein separater Tragwerksplaner (Statiker) ist nur dann erforderlich, wenn der Architekt nicht in die Liste der Tragwerksplaner des jeweiligen Bundeslandes eingetragen ist – dann muss er die Leistung extern beauftragen (und verrechnet sie dann gewöhnlich weiter).
Von dieser Regelung gilt eine Ausnahme: In den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Hessen ist die Einbeziehung eines Tragwerksplaners immer vorgeschrieben, er muss verpflichtend die Standsicherheit der Planung prüfen, eine Prüfung der Erdgeschossdecke und der Dachkonstruktion sowie eine vollständige Überprüfung der Ausführungszeichnungen und der Brandschutzzeichnungen durchführen. Dadurch entstehen Mehrkosten bei der Planung.
Eine solche zusätzliche Überprüfung kann auch in anderen Bundesländern einen wichtigen Sicherheitsgewinn beim Hausbau darstellen – die investierten Kosten rechnen sich häufig.
Umbau. Werden bei Umbauarbeiten statisch relevante Bauteile verändert oder sind sie von Umbauarbeiten betroffen, sollte grundsätzlich immer ein Statiker beigezogen werden, der eine entsprechende Prüfung und falls nötig statische Berechnungen durchführt.
Das gilt etwa beim Wanddurchbruch durch eine tragende Wand, bei der der Statiker auch entsprechende Abstützmaßnahmen (Stahlträger) berechnen und exakt vorschreiben kann.
Einfache Begutachtungen, die oft aufgrund vorgelegter Baupläne erfolgen können, liegen oft nur zwischen 300 und 600 EUR, für aufwendigere Begutachtungen, insbesondere, wenn vor-Ort-Begehungen und umfangreiche statische Berechnungen erforderlich sind, können bis zu 2.500 EUR kosten.
Begutachtung im Bestand. Besonders bei älteren Gebäuden kann die statische Situation bedenklich sein, Schäden am Gebäude können oft die Standsicherheit massiv beeinträchtigen. Um das vom beurteilen zu lassen und gegebenenfalls über Standsicherheitsberechnungen etwas Sicherheit zu gewinnen. Beispiele dafür sind etwa deutliche Setzungen im Wandbereich, sich über weite Bereiche ziehende Risse im Mauerwerk oder größere Verschiebungen im Wandbereich.
Im Rahmen der Begutachtung kann der Statiker auch Empfehlungen für Behebungsmaßnahmen aussprechen. Sieht er die Standsicherheit als nicht beeinträchtigt an, kann man sich darauf verlassen.
Die zu erwartenden Kosten für die Begutachtung sind meist gering, da der Aufwand für die Begutachtung selten sehr hoch ist. In üblichen Fällen kann man von Begutachtungskosten zwischen 500 und 1.500 EUR ausgehen.
Bodenmechanische Gutachten. Ein Baugrund-Gutachten ist bei einem geplanten Bauvorhaben ohnehin Pflicht, ein bodenmechanisches Gutachten kann besonders bei problematischen Untergründen für zusätzliche Sicherheit und Klarheit über die Bodenbeschaffenheit sorgen. Auch bodenmechanische Gutachten können vielfach vom Statiker angefertigt werden.
Die zu erwartenden Kosten richten sich nach dem individuell gegebenen Aufwand für die bodenmechanischen Untersuchungen, in der Praxis liegen sie gewöhnlich im Bereich zwischen 4.000 und 8.000 EUR.
Verrechnungsweise
Eine Verrechnung der Leistungen des Statikers kann entweder über Stundensatz oder nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erfolgen.
Verrechnung nach Stundensatz. Übliche Stundensätze liegen zwischen 90 und 140 EUR, dazu kommen Fahrtkosten und gegebenenfalls weitere Auslagen (z.B. notwendige Dokumentenbeschaffung).Gewöhnlich gilt dabei „Fahrtzeit = Arbeitszeit“, zusätzlich fallen Fahrzeugkosten pro km an.
Verrechnung nach HOAI. Besonders bei größeren Umbauarbeiten werden die Kosten nach HOAI berechnet.
Maßgeblich für das Honorar sind dabei die anrechenbaren Baukosten (Umbaukosten), der Schwierigkeitsgrad der Planung wird über die Wahl der Honorarzone (I – V) ausgedrückt, der individuelle Aufwand durch die Anwendung von Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz. Aus diesen Daten lässt sich das Honorar des Statikers für die einzelnen Leistungen auf den Cent genau berechnen.
Für die vollständige Tragwerksplanung gelten dabei – ebenfalls anders als beim Architekten – 6 Leistungsphasen:
1. Grundlagenermittlung (3 % des Gesamthonorars)
2. Vorplanung (10 % des Gesamthonorars)
3. Entwurfsplanung (15 % des Gesamthonorars)
4. Genehmigungsplanung (30 % des Gesamthonorars)
5. Ausführungsplanung (40 % des Gesamthonorars)
6. Vorbereitung der Vergabe (2 % des Gesamthonorars)
Nicht immer müssen allerdings alle 6 Leistungsphasen beauftragt werden (wie beim Architekten auch).
Als „anrechenbare Baukosten“ werden – anders als bei der Berechnung des Architektenhonorars – vom Statiker 55 % der Baukonstruktionskosten und 10 % der Kosten für die technischen Anlagen am Gebäude als Maß für die anrechenbaren Baukosten herangezogen (alle als Netto-Kosten). In die Arbeiten mit einbezogene, bereits bestehende Bauteile werden, wie auch sonst in der HOAI, über die ortsüblichen Herstellungskosten in die Berechnung der anrechenbaren Baukosten mit einbezogen.
Zusätzlich sind beim HOAI-Honorar auch bestimmte Leistungszuschläge (als Prozentwert) vorgesehen. Dabei sind in bestimmten Fällen Zuschläge von bis zu 80 % möglich.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Tragwerksplanung beim Neubau
- anrechenbare Baukosten 85.000 EUR
- Berechnung nach HOAI
- alle Leistungsphasen
- Honorarzone IV, Mittelsatz
- keine Zuschläge oder Sonderleistungen
Posten | Preis |
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Netto-Honorar | 15.033,60 EUR |
MwSt. | 2.856,38 EUR |
Gesamtkosten | 17.889,98 EUR |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- mehrere Angebote einholen: seit 2019 muss die HOAI nicht mehr verbindlich für Baukosten über 10.000 EUR angewendet werden (EuGH-Urteil), dadurch sind deutliche Unterschiede beim Honorar möglich
- Statikerkosten steuerlich geltend machen: wenn die statische Begutachtung (etwa im Bestand) als begründete Vorsorgemaßnahme zur Sicherheit des Gebäudes angesehen werden kann, Steuerabsetzung kann unterschiedlich erfolgen (außerordentliche Belastung, Werbungskosten bei Unternehmen), für die richtige Absetzung sollte man den Steuerberater konsultieren
FAQ
Welche Kosten verursacht der Statiker?
In unserem Beispiel fallen für den Statiker für das Begutachten eines Umbaus (Wanddurchbruch) Kosten von 773,50 EUR an. Das Honorar für den Statiker kann je nach Art des Bauvorhabens oder Untersuchungsgegenstand allerdings stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Welche Faktoren bestimmen die Kosten?
Die zu erwartenden Kosten für den Einsatz des Statikers richten sich einerseits nach der Art des Bauvorhabens bzw. dem Untersuchungsgegenstand, der Verrechnungsweise des Statikers (HOAI oder Stundensatz) und dem individuell gegebenem Aufwand für die statische Begutachtung. Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten reduzieren und unnötige Kosten vermeiden?
Vor dem Beauftragen sollten möglichst mehrere Angebote für eine statische Begutachtung eingeholt werden. Bei Begutachtungen als Vorsorgemaßnahme können die Kosten für den Statiker steuerlich geltend gemacht werden Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.