Kostenbeispiel: Strom abgestellt
Beispielsituation:
- Rückstand: 430 EUR (Jahresabrechnung)
- monatlicher Abschlag 85 EUR
- Sperrzeitraum: 3 Wochen
- Rückstand wird über vereinbarte Ratenzahlung beglichen
Posten | Preis |
---|---|
Sperre | 45 EUR |
Mahngebühren | 7,50 EUR |
Wiedereinschaltung | 95 EUR |
fälliger Abschlag | 85 EUR |
nächstfälliger Abschlag | 85 EUR |
erste Rate | 55 EUR |
zu zahlen gesamt | 372,50 EUR |
Kostenbestandteile
Bei ausstehenden Zahlungen unter 100 EUR, wenn Kinder oder Pflegebedürftige im Haus sind und/oder gesundheitliche Schäden für im Haus drohen (Härtefall) oder wenn eine zeitnahe Zahlung glaubhaft gemacht werden kann, ist der Stromanbieter angehalten, von einer Stromsperre abzusehen.
In allen anderen Fällen wird nach vorheriger Ankündigung dann der Strom abgestellt. Dafür fallen verschiedene Kosten an.
- Kosten für die Sperre
- Mahnkosten
- Kosten für das Wiedereinschalten
- fällige Abschlagszahlungen im Sperrzeitraum
- Ausstehender Betrag
Kosten für die Sperre
Die Kosten für die Sperre sind je nach Stromanbieter unterschiedlich, bewegen sich aber meist in einem Bereich von 50 – 100 EUR.
Mahnkosten
Als Kosten für die Mahnung sind nach einem BGH-Urteil nur noch die tatsächlichen Kosten – also Papier, Druck und Porto zulässig. Personelle Aufwendungen oder andere Leistung dürfen in die Mahngebühren nicht eingerechnet werden. Der maximal zulässige Betrag für Mahnungen liegt demnach bei 2,50 EUR, bis zu 3 Mahnungen müssen Sie bezahlen.
Inkasso-Kosten müssen grundsätzlich nicht bezahlt werden, außer das Inkasso-Unternehmen erwirkt im Auftrag des Stromanbieters einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungstitel. In diesem Fall sind sämtliche anfallenden Kosten, auch die Kosten für das Inkasso-Institut, zu bezahlen.
Eine weitere Ausnahme gilt, wenn auf die Mahnungen des Stromversorgers überhaupt nicht reagiert wurde und keine Kontaktaufnahme mit dem Stromanbieter erfolgt ist. In diesem Fall können die Kosten für das Inkasso-Institut dennoch fällig werden.
Kosten für das Wiedereinschalten
Auch diese Kosten sind je nach Stromversorger unterschiedlich, sie können sich zwischen 20 und 100 EUR bewegen. Wiedereingeschaltet wird erst dann, wenn sämtliche ausstehenden Kosten beglichen sind – inklusive der Gebühren für die Sperre, der Gebühr für das Wiedereinschalten und die während des Sperrzeitraums fälligen Abschlagszahlungen. Einige Stromanbieter verlangen zusätzlich auch die Bezahlung des nächsten fälligen Abschlags.
Fällige Abschlagszahlungen im Sperrzeitraum
Die Abschlagszahlungen laufen weiter, auch wenn kein Strom bezogen werden kann. Vor dem Wiedereinschalten müssen daher auch die im Sperrzeitraum angefallenen Abschlagszahlungen beglichen sein.
Ausstehender Betrag
Der gesamte aushaftende Betrag muss entweder bezahlt worden sein, oder es muss mit dem Stromanbieter eine Ratenzahlung geschlossen worden sein. Dabei besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass der Stromanbieter die angebotene Ratenzahlung annimmt – er darf sie auch verweigern.
Die Ratenvereinbarung bezieht sich nur auf die angefallenen Altforderungen – die aktuellen Abschläge müssen darüber hinaus weiterhin bezahlt werden. Bei geringen Rückständen kann gegebenenfalls auch eine Erhöhung der Abschlagszahlungen vereinbart werden, um mit den höheren Abschlagszahlungen gleichzeitig auch die Altforderungen zu begleichen.
Kosten reduzieren
Um die Sperrkosten zu reduzieren und unnötige Kosten zu vermeiden, gibt es einige Möglichkeiten:
- rechtzeitig Kontakt aufnehmen: grundsätzlich lässt sich eine Sperrung fast immer vermeiden, wenn rechtzeitig Kontakt aufgenommen und gemeinsam mit dem Stromanbieter nach einer Lösung gesucht wird (z. B. Ratenvereinbarung)
- bei Rückständen Ratenvereinbarung treffen: realistische Ratenhöhe vereinbaren, Abschläge müssen neben der Ratenzahlung ebenfalls weiter bezahlt werden
- Hilfe beim Jobcenter beantragen: Übernahmen der ausstehenden Zahlung, Rückzahlung an das Jobcenter in Raten
- Härtefall geltend machen: besonders wenn der Rückstand gering und die Folgen der Sperrung übermäßig wären (eine Sperre muss immer verhältnismäßig sein), Gründe sind etwa Kinder oder Pflegebedürftige im Haus
FAQ
Was kostet es, wenn der Strom abgestellt wird?
In unserem Beispiel fallen im Zuge der Sperre insgesamt Kosten von 372,50 EUR an. Die zu bezahlenden Kosten können abhängig von der Situation im Einzelfall auch unterschiedlich liegen.
Aus welchen Kostenbestandteilen setzen sich die Kosten zusammen?
Neben den Kosten für die Sperre und die Wiedereinschaltung müssen auch Mahngebühren, die während des Sperrzeitraums anfallenden Abschläge bezahlt werden, meist auch der nächstfolgende Abschlag und bei Ratenzahlungen die erste Rate. Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten reduzieren und unnötige Kosten vermeiden?
Grundsätzlich lässt sich nahezu jede Sperre vermeiden, wenn rechtzeitig mit dem Stromanbieter Kontakt aufgenommen wird. Gegebenenfalls kann man um eine Sperre abzuwenden auch Hilfe beim Jobcenter suchen oder einen Härtefall geltend machen. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.