Notwendigkeiten und Versorgungslage
Der Stromverbrauch in einem Kleingarten ist bei Nutzung im beabsichtigten Sinne des Bundeskleingartengesetzes überschaubar. Jede Parzelle hat die Höchstfläche von 400 Quadratmetern, von der ein Drittel kleingärtnerisch genutzt werden soll. Bewohnbarer Raum ist nicht erlaubt, sodass Strombedarf für Heizung, Küchengeräte und andere Bedürfnisse für einen dauerhaften Aufenthalt entfallen.
Nicht unerheblich ist, welche Art von Stromversorgung im Kleingarten überhaupt vorhanden ist. Folgende Varianten sind gängig:
- Keine externe Versorgung durch Gemeinschaftsanschluss
- Unteranschluss an einem Gemeinschaftsanschluss des Vereins
- Autarke Stromversorgung durch Generator und/oder Solarenergie
- Autarke Stromversorgung mit Akkus und Batterien
Größere und kleinere Stromverbraucher
Große, elektrisch betriebene Gartengeräte wie Laubsauger, Kettensäge, Häcksler, Mähroboter und Rasenmäher verbrauchen ein Vielfaches von Kleingeräten wie beispielsweise elektrisch betriebene Handgrasscheren und Handtrimmer. Der Faktor liegt bei etwa dem Fünffachen.
Wenn Wärme durch Strom erzeugt wird, ob auf dem Elektrogrill, in einem Kühlschrank (Wärmeaustausch) oder Heizgeräten aller Art, muss der Faktor gegenüber Kleingeräten mit etwa dem Zehnfachen kalkuliert werden.
Im Vergleich sind Beleuchtung, Router für den Empfang von Internet, Lüftung und Ventilatoren fast zu vernachlässigen. Diese „Kleinstverbraucher“ lassen sich autark ideal mit Akkus, Batterien oder einer Solaranlage betreiben.
Praktische Methoden zur Reduzierung und Regulierung
Als ideale Beleuchtung eignen sich Laternen, die mit kleinen Solarzellen bestückt sind. Sie laden sich an einem Tag mit normaler Helligkeit ausreichend auf, um die abendlichen Nutzungsstunden durchzuhalten. Auch Lüfter und Ventilatoren lassen sich auf diese Weise ideal betreiben.
Strom lässt sich in Form von geladenen Akkus und Batterien von zu Hause mitbringen. Externe Akkus für Smartphones können auch einen Router versorgen, wenn nicht sowieso mit Hotspot gearbeitet wird. Kleinere Akkugartengeräte reichen mit einem zweiten Reserveakku einen Arbeitstag.