Wann greift die Gebäudeversicherung bei Sturmschäden an Rollläden?
Ihre Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Sturmschäden an Rollläden, da diese als fest verbauter Bestandteil des Gebäudes gelten. Es gibt jedoch klare Voraussetzungen, damit der Versicherungsschutz greift:
- Windstärke: Schäden werden in der Regel erst ab einer Windstärke von 8, entsprechend einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h, von der Versicherung akzeptiert.
- Nachweis: Um den Schadensfall erfolgreich melden zu können, müssen Sie die Windstärke nachweisen. Wenden Sie sich hierfür an den Deutschen Wetterdienst oder das örtliche Wetteramt und fordern Sie die entsprechenden Daten für den Sturmtag an.
- Fristgerechte Meldung: Melden Sie den Schaden möglichst zeitnah nach dem Sturm bei Ihrer Versicherung. Es ist ratsam, dies innerhalb von sieben Tagen zu tun, damit ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Sturm und Schaden ersichtlich bleibt.
- Sorgfaltspflicht: Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Das bedeutet, dass Sie auf Sturmwarnungen reagiert und angemessene Vorkehrungen getroffen haben, um Schäden zu verhindern oder zu minimieren.
- Zustand der Rollläden: Einwandfrei funktionierende und gut gewartete Rollläden sind Voraussetzung für die Schadensregulierung. Schäden, die durch mangelnde Pflege oder ungesicherte Umgebung (beispielsweise herumfliegende Gartenmöbel) verursacht wurden, könnten nicht anerkannt werden.
Durch das Erfüllen dieser Bedingungen sichern Sie sich die beste Aussicht auf eine positive Schadensregulierung durch Ihre Gebäudeversicherung.
Was bedeutet Sorgfaltspflicht bei Sturm konkret?
Ihre Sorgfaltspflicht bei einem anstehenden Sturm umfasst mehrere Vorkehrungen, um mögliche Schäden am Eigentum zu minimieren:
- Sturmwarnungen beachten: Halten Sie sich auf dem Laufenden und verfolgen Sie Wetterberichte, insbesondere Warnungen vor starkem Wind oder Sturm. Nutzen Sie hierfür zuverlässige Informationsquellen.
- Rollläden je nach Material richtig positionieren: Stabilere Modelle, wie solche aus Aluminium, können heruntergelassen werden, um Fenster zu schützen. Leichtere Rollläden, insbesondere aus Kunststoff, sollten hingegen hochgefahren werden, da sie im herabgelassenen Zustand leichter beschädigt werden können. Vermeiden Sie es, die Rollläden nur halb herunterzulassen, da dies dem Wind eine Angriffsfläche bietet.
- Sicherung von Outdoor-Gegenständen: Entfernen oder sichern Sie lose Gegenstände wie Gartenmöbel, Blumentöpfe oder andere kleinere Gegenstände, die bei starkem Wind zu gefährlichen Geschossen werden können.
- Fenster und Türen fest verschließen: Achten Sie darauf, dass alle Fenster und Türen – auch in selten genutzten Bereichen wie dem Dachboden oder dem Keller – vollständig geschlossen sind, um Durchzug und daraus resultierende Schäden zu vermeiden.
- Wartung und Pflege der Rollläden: Stellen Sie sicher, dass Ihre Rollläden in einem einwandfreien Zustand sind. Regelmäßige Wartung und Pflege sind essenziell, da Schäden durch mangelnde Instandhaltung zu einer Einschränkung der Versicherungsleistungen führen können.
Wenn Sie diese Maßnahmen befolgen, stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllen und somit bessere Chancen auf eine positive Schadensregulierung durch Ihre Gebäudeversicherung haben.
Schäden melden – so gehen Sie richtig vor
Erfahren Sie in den folgenden Schritten, wie Sie sich nach einem Sturmschaden an Ihren Rollläden richtig verhalten und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten:
1. Selbstschutz und erste Maßnahmen: Nehmen Sie sich zunächst Zeit für Ihre eigene Sicherheit. Betreten Sie beschädigte Bereiche nur, wenn es gefahrlos möglich ist. Falls nötig, führen Sie vorläufige Reparaturen durch, um den Schaden zu begrenzen, wie das Abdichten gebrochener Fenster oder das Entfernen von Gefahrentrümmern.
2. Schaden dokumentieren: Dokumentieren Sie den Schaden gründlich. Erstellen Sie eine umfassende Fotodokumentation und nehmen Sie Videos auf, die den genauen Zustand nach dem Sturm festhalten. Vermerken Sie das Datum und die genaue Uhrzeit, an dem die Aufnahmen gemacht wurden.
3. Schaden unverzüglich melden: Informieren Sie Ihre Gebäudeversicherung umgehend über den Schaden. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder online erfolgen. Achten Sie darauf, dass Sie sich über eventuelle Fristen informieren und diese einhalten – meist beträgt die Meldefrist wenige Tage.
4. Erforderliche Informationen bereitstellen: Bereiten Sie alle notwendigen Informationen für die Schadenmeldung vor. Dazu gehören:
- Eine detaillierte Beschreibung des Ereignisses und des Schadenshergangs.
- Fotografien und Videos der Schäden.
- Eine Liste aller beschädigten Rollläden und weiterer betroffener Gegenstände.
5. Schadenserhebung und Angebotseinholung: Ihre Versicherung wird möglicherweise einen Gutachter schicken, um den Schaden zu beurteilen. Daher sollten beschädigte Teile und zerstörte Gegenstände aufbewahrt werden. Nehmen Sie keine wesentlichen Reparaturen vor, bevor die Versicherung grünes Licht gibt, um den Anspruch nicht zu gefährden. Aber Sie können Kostenvoranschläge für Reparaturen einholen und der Versicherung vorlegen.
6. Schadensminderungspflicht beachten: Während Sie auf die Rückmeldung Ihrer Versicherung warten, stellen Sie sicher, dass Sie Ihrer Schadensminderungspflicht nachkommen. Das bedeutet, zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden zu verhindern. Beispielsweise sollten Sie abgedeckte Bereiche abdichten oder provisorische Abdeckungen anbringen.
Durch das Befolgen dieser Schritte stellen Sie sicher, dass die Schadensmeldung korrekt und vollständig ist, wodurch der Versicherungsprozess reibungsloser verläuft.
Was, wenn die Versicherung nicht zahlen will?
Sollte Ihre Versicherung die Kostenübernahme für Sturmschäden an Ihren Rollläden ablehnen, ist dies sicherlich frustrierend, aber Sie haben dennoch verschiedene Möglichkeiten, Ihre Ansprüche durchzusetzen:
- Ablehnungsgründe genau prüfen: Fordern Sie von Ihrer Versicherung eine schriftliche Begründung für die Ablehnung an. Es ist wichtig, die angegebenen Gründe im Detail zu verstehen, um eventuelle Missverständnisse oder Fehler zu erkennen.
- Widerspruch einlegen: Wenn Sie die Ablehnung nicht hinnehmen möchten, können Sie formell Widerspruch einlegen. Legen Sie dabei alle Dokumente und Beweise vor, die Ihre Sicht der Dinge untermauern, inklusive Fotos, Zeugenaussagen und vielleicht sogar Wetterberichte, die die Windstärke beweisen.
- Gutachter einschalten: In manchen Fällen kann es hilfreich sein, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der den Schaden noch einmal bewertet. Dessen objektives Gutachten kann Ihre Argumente für den Widerspruch verstärken.
- Rechtsbeistand suchen: Wenn die Versicherung weiterhin nicht kooperiert, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt, der sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hat, kann Ihre Chancen deutlich verbessern und Ihnen helfen, die richtigen Schritte einzuleiten.
- Schlichtungsverfahren nutzen: Einige Versicherungen bieten Schlichtungsverfahren an, bei denen eine unabhängige Instanz die Streitigkeit überprüft und eine Empfehlung ausspricht. Dies kann eine kostengünstigere und schnellere Alternative zu einem Gerichtsverfahren sein.
Durch das strukturierte Vorgehen und das Ausschöpfen der genannten Möglichkeiten erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre berechtigten Ansprüche doch noch anerkannt und erstattet werden.