Lose und schwimmend verlegte Auslegeware
Wenn Auslegeware, also Teppichboden, entsorgt werden muss, spielt die Befestigungsart auf dem Untergrund eine große Rolle. Schwimmend oder nur punktuell fixierte Teppiche können meist „sortenrein“ entfernt werden. Der zu entsorgende Teppich besteht in den meisten Fällen aus einem Kunststoff wie Polypropylen, der einer entsprechenden Spezialverwertung zugeführt werden muss.
Auch wenn Hersteller und Industrie schon lange am Recycling und der Wiederverwertbarkeit von Kunstfaserprodukten forschen, ist bis heute keine sinnvolle technische Umsetzung gefunden worden. Daher müssen alte Teppichböden in Brennanlagen mit spezieller Filtertechnik verbrannt werden, um die austretenden giftigen Kunststoffdämpfe zurückzuhalten.
Vollflächig verklebte Teppichböden
Bei der Demontage von vollflächig verklebtem Teppich muss das Alter beachtet werden. Bis vor etwa vierzig Jahren wurden sowohl Untergründe als auch Teppiche mit Asbestfasern produziert. Wenn das der Fall ist, handelt es sich um gefährlichen Sondermüll, für den besondere Entsorgungsregeln gelten. Dazu gehört die geschlossene Aufbewahrung und sichere Transport.
Wenn beim Entfernen des Teppichs große Mengen Mörtel- oder Estrichreste an der Teppichunterseite anhaften, kann ein Trennen der Werkstoffe empfehlenswert sein beziehungsweise notwendig werden. Bei Materialmischungen mit mehr als zwanzig Prozent Anhaftungen deklarieren Entsorgungsunternehmen den Teppich oft als Bauschutt. Für ihn gelten andere Entsorgungsregeln als für reine Teppichware. Für Bauschutt werden häufig Entsorgungsgebühren erhoben.
Lose Kunststoffteppiche
Für lose Teppiche aus Kunststoff, wozu auch aus Naturfasern gewebte Teppiche zählen, deren Webmatten aus Kunststoff bestehen, gelten die gleichen Regeln wie für lose Auslegeware. Teppiche mit Höchstseitenmaßen von bis zu 1,20 Metern können am Stück bei der Entsorgungsstelle abgegeben werden.
Bei größeren Teppichen ist wie für demontierte Auslegeware das Zerschneiden des Teppichs in etwa einen Quadratmeter große Einzelstücke empfehlenswert. Sollten geschredderte Teppichreste, die durch Fräsen oder einen Teppichstripper entstanden sind, anfallen, müssen sie in Mülltüten ohne Einmischung anderen Abfalls entsorgt werden.
Weiterverwertung von Naturteppichen
Bei vollständig aus Naturmaterialien bestehenden Teppichen kann über zweckentfremdete Weiterverwertung nachgedacht werden. Folgende Ideen können einen alten Woll- oder Seidenteppich einer sinnvollen Anschlussverwendung zuführen:
- Auslage auf losem Erdreich in Schuppen, Gerätehäusern oder ähnlichem
- Dämmungsmaterial an Holzwänden oder unter Dachdeckungen
- Geraspelt als schüttfähiges Dämmmaterial
- Als Haustierlager- und Schlafstätte in Hundehütte, Freigehege oder Voliere
- Gut erhaltene Einzelstücke als Fahrzeugbodenmatten
- Polsterung oder Anstoßschutz für Boote, Bootsstege und Bootstrailer
- Zurechtgeschnitten als Knieschutzmatten für Gartenarbeit
- Fußabtretermatten
- Bei gutem Teilzustand und entsprechendem Design als Spielteppich