Uneinheitliche Regelungen in den Ländern
Ob man für eine einfache Terrassenüberdachung bereits eine Baugenehmigung benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In den weitaus meisten Fällen ist eine Baugenehmigung aber nötig.
Leider ist auch diese Baugenehmigung innerhalb Deutschlands nicht einheitlich geregelt, sodass jedes Bundesland und teilweise auch noch jede Stadt oder Gemeinde eigene Regeln für die Erteilung der Baugenehmigung für dieses Kleinvorhaben vorschreiben.
Länderübergreifende Regeln
Grundsätzlich ist eine Terrassenüberdachung meist eine Umbau- beziehungsweise Ausbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude. Dadurch ist immer die Nachfrage bei dem örtlichen Bauamt notwendig.
Doch auch wenn die Überdachung frei stehend im Garten errichtet werden soll, wird meist eine Genehmigung erforderlich sein. Hier gelten häufig die gleichen Regeln wie sie für Carports angewandt werden.
Vielfach ist eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung erlaubt, wenn der umbaute Raum nicht mehr als 30 Kubikmeter groß ist. Das mag sich auf den ersten Blick viel anhören, doch bei einer Raumhöhe von zum Beispiel drei Metern ist die Grundfläche dann nur zehn Quadratmeter groß.
Das Material ist Nebensache
Die Größe des Projekts ist in den meisten Fällen neben der Region, in der gebaut werden soll, der ausschlaggebende Faktor für die Notwendigkeit einer Baugenehmigung. Das Material, das man für die Überdachung auf der Terrasse einsetzen will, ist dabei vollkommen nebensächlich.
So besteht kein Unterschied zwischen einem Terrassendach, das auf Holzständern oder Metallpfeilern ruht. Ebenso ist es gleich, welche Eindeckung der Bauherr für sein Dach wählt. Hier kann man normalerweise frei zwischen Sicherheitsglas, Doppelstegplatten oder Wellkunststoffplatten wählen.
Bundesländer und ihre Bauvorschriften für Terrassenüberdachungen
Wir haben hier eine grobe Übersicht der einzelnen Vorschriften zusammengetragen. Doch diese können sich leider auch schnell wieder ändern und außerdem örtlich in einzelnen Baugebieten noch deutlich strenger sein.
Daher sollten die Bauherren sich unbedingt selbst erkundigen, was genau auf ihrem Grundstück aktuell als Bauvorschrift gültig ist, bevor sie einen Bausatz für eine Terrassenüberdachung kaufen.
Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen
Bis 40 Kubikmeter sind sowohl Terrassendächer als auch Carports hier genehmigungsfrei, wenn öffentlich-rechtliche Bedingungen eingehalten werden – diese sind beim örtlichen Bauamt einzusehen. Meist müssen aber trotzdem, wie zum Beispiel in Niedersachsen, die Bauunterlagen beim Bauamt eingereicht werden.
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Hamburg
Es wird lediglich ein Entwurfsverfasser für den Bauantrag benötigt. Eine Statik ist außer im Saarland dann nicht nötig. In Hamburg ist die Vorgartenbebauung mit einem Terrassendach schwierig und von der Regelung ausgenommen.
Außerdem muss ebenfalls in Hamburg ein Abstand von fünf Metern zur Auffahrt beziehungsweise zur Grundstücksgrenze gehalten werden. Andererseits ist dort aber gleichzeitig eine Grenzbebauung mit bis zu acht Metern problemlos möglich.
Es hilft also alles nichts, man muss in jedem Fall beim Bauamt nachfragen, was gerade für das eigene Grundstück passt.
Berlin
Laut den Übersichten, die für die Berliner Bauvorschriften vorliegen, ist nahezu für jedes Terrassendach oder ebenso für einen Carport in Berlin ein vollständiger Bauantrag mit allen Unterlagen notwendig.
Brandenburg und Rheinland-Pfalz
Bis 50 Kubikmeter und 3 Meter Raumhöhe sind Überdachungen auf der Terrasse hier genehmigungsfrei wenn öffentlich-rechtliche Bedingungen eingehalten werden. Diese Bedingungen sind jeweils wieder beim örtlichen Bauamt einzusehen.
Dies können Ausnahmen sein, die eine direkte Umgebung von Denkmälern betreffen oder Außenbereiche, also Grundstücke, die nicht im Bebauungsplan oder im Ortsbereich liegen.
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
Hier sind sowohl Carports als auch Garagen und Terrassenüberdachungen genehmigungsfrei zu errichten. Doch allzu große Freude wäre verfrüht, denn in neuen Baugebieten oder auch in Reihenhaussiedlungen kann es dennoch strengere Bauvorschriften geben, die den Bau einer Terrassenüberdachung verhindern können.
Mecklenburg-Vorpommern und Bremen
Für die beiden Bundesländer wurden verschiedene sich widersprechende Angaben gefunden. Die örtlichen Bauvorschriften sprechen jeweils von den üblichen 30 Kubikmetern, die ohne Genehmigung erbaut werden dürfen. Allerdings sind darin nur Carports benannt.
Da hier sehr viele verschiedene Angaben gefunden wurden, ist es besonders wichtig sich eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen, wenn das Bauamt der Meinung ist, dass keine Baugenehmigung für ein Terrassendach vorliegen muss.
Keine Terrassenüberdachung ohne Regeln
Wenn man eine Terrassenüberdachung errichtet, ohne die notwendige Baugenehmigung, macht man sich sogar strafbar und muss unter Umständen eine Ordnungsstrafe zahlen. Doch damit nicht genug, muss man auch die Überdachung der Terrasse wieder abreißen.
Da die Information beim Bauamt an sich nichts kostet und wie man sieht, einiges auf dem Spiel steht, in finanzieller und nervlicher Hinsicht, sollte man sich vor dem Kauf der Terrassenüberdachung bereits umfassend beim Bauamt informieren.
Schriftliche Bestätigung einholen
Sinnvoll ist es ebenfalls, sich die Auskunft schriftlich geben zu lassen, vor allem wenn keine Genehmigung erforderlich sein sollte. Nicht jeder Mitarbeiter ist auf den Ämtern auf dem neuesten Stand in jeder Sparte und mündliche Aussagen helfen einem im Streitfall später nicht weiter.
Formulare, die zum Bauantrag gehören
Wenn man eine Bauanzeige oder einen Bauantrag einreichen will, gehören dazu viele Formulare. Der Bauantrag mit den weiteren Unterlagen muss sowohl vom Bauherrn unterschrieben werden als auch vom Entwurfsverfasser. Hier eine Übersicht, welche Unterlagen notwendig sind.
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung und Übersicht über die Herstellungskosten
- Bauzeichnung mit Grundriss, Schnitten und Ansichten
- Statik
- einfacher Lageplan des Baugrundstücks vom Katasteramt – dies darf keine alte Kopie oder Ausfertigung von einem früheren Bau sein.
- Formular vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit Unterschrift des Entwurfsverfassers – dies kann der Architekt oder Bauingenieur sein
- Formular vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für die Statik mit Unterschrift des Ausstellers der Statik