Kostenbeispiel: Testament
Beispielsituation:
- notarielles Testament
- gemeinschaftliches Testament (Ehepaar)
- Nachlasswert 250.000 EUR
Posten | Preis |
---|---|
Gebührensatz | 535 EUR |
Verdopplung | 535 EUR |
Gesamtkosten | 1.070 EUR |
Kostenüberblick
- Selbstaufbewahrung
- Hinterlegung beim Amtsgericht
- Notarielles Testament / Erbvertrag / Anwaltliches Testament
Selbstaufbewahrung
Verzicht auf ein Testament. Natürlich kann man auch ganz einfach gar kein Testament verfassen – in diesem Fall gilt dann ganz einfach die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Maßgeblich ist hier das Erbrecht. bDas ist häufig der Fall, wenn man mit dem eigenen Ableben überhaupt nicht rechnet (z. B. durch einen Unfall). Insgesamt ist es aber wenig ratsam, sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, da sie gerade bei komplizierten Familienverhältnissen heute kaum mehr gerecht ist und zudem hohe Belastungen der Erben durch Erbschaftssteuer verursachen kann (was häufig nicht nötig wäre).
Selbstverwahrung. Ein handschriftlich verfasstes Testament ist grundsätzlich gültig, auch wenn es selbst in den eigenen Wohnräumen aufbewahrt wird. Es sollte allerdings dafür gesorgt werden, dass das Testament im Ablebensfall auch sicher gefunden wird und dass mindestens eine unbeteiligte Person mit unterschreibt, um die Echtheit zu beweisen und zu bezeugen, dass der Erblasser das Testament auch tatsächlich selbst handschriftlich verfasst hat. Mustervorlagen für Testamente findet man zahlreich im Internet.
Volle Testierfreiheit beim selbst verfassten Testament. Wird ein Testament erstellt, kann man sich auf die im Grundgesetz verankerte „Testierfreiheit“ (Artikel 14 des Grundgesetzes) berufen und damit alle Erben frei bestimmen und nach freiem Ermessen weitere Anordnungen treffen. Dabei ist es auch möglich, Erben aus der Erbfolge auszuschließen (Enterbung) oder ihren Anteil am Erbe zu verringern. Das ist auch mit einem privatschriftlich verfassten Testament möglich und benötigt keinen Notar. Das einzige was man (auch bei keiner anderen Testamentart) machen kann, ist Pflichtteilsberechtigte ihren Pflichtteil zu streichen. Dem wird von den Gerichten meist nur dann stattgegeben, wenn der Erbe eine Straftat gegen den Erblasser begangen hat.
Kosten für die Selbstverwahrung. Ein handschriftliches Testament selbst aufzubewahren ist völlig kostenfrei möglich, zudem kann das Testament jederzeit und ohne große Mühe geändert werden.
Hinterlegung beim Amtsgericht
Ein sicherer Weg ist die Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht (zuständig ist nach BGB ausschließlich das für den Wohnort zuständige Amtsgericht). Es wird vom Amtsgericht in das Testamentsregister zur Verwahrung überführt, von wo es nach Bekanntwerden des Sterbefalls ausgehoben und dem zuständigen Nachlassgericht zur Testamentseröffnung und nachfolgenden Testamentsvollstreckung zur Verfügung gestellt wird.
Kosten für die Hinterlegung. Die Pauschalgebühr für die Hinterlegung beträgt 75 EUR, dazu kommen Gebühren für das Testamentsregister von 18 EUR. Vorgelegt werden müssen zudem Personalausweis und Geburtsurkunde.
Das Testament muss ein Datum und eine Unterschrift tragen, alle genannten Erben müssen mit ihrer Anschrift und ihrem Geburtsdatum genannt sein. Ob das Testament überhaupt rechtsgültig ist, prüft das Amtsgericht in diesem Fall nicht – es ermöglicht nur das sichere Hinterlegen des Testaments.
Änderungen am Testament. Will man eine Änderung am hinterlegten Testament durchführen, kann man es jederzeit zurückverlangen. Für die Herausgabe fallen keine Gebühren an. Will man das neue Testament mit der beabsichtigten Änderung dann wieder hinterlegen, fallen wiederum die Gebühren für die Hinterlegung an.
Hinterlegte gemeinschaftliche Testamente können allerdings nur von Ehegatten gemeinsam zur Neuerstellung zurückverlangt werden, für einen Ehepartner allein ist das nicht möglich. Hinterlegte gemeinschaftliche Testamente werden überdies bei einer Scheidung wirkungslos.
Notarielles Testament / Erbvertrag / Anwaltliches Testament
In vielen Fällen ist es empfehlenswert, sich bei der Testamentserstellung rechtliche Hilfe zu suchen. Das ist insbesondere empfehlenswert, wenn
- es sich nicht um ein Einzeltestament (sondern beispielsweise ein sogenanntes „Berliner Testament“ für Ehepaare) handelt
- wenn der Nachlasswert besonders hoch ist (z. B. eine Gewerbeimmobilie mit hohem Geschäftswert) oder
- wenn man eine komplizierte Verteilung des Vermögens plant
Als Ansprechpartner kommen entweder Notare oder ein spezialisierter Rechtsanwalt (Erbrecht) infrage. Sie können auch bei der Nachlassplanung helfen, damit das vorhandene Vermögen im Erbfall nicht nur rechtssicher, sondern auch steuerschonend an die einzelnen Erben verteilt wird.
Notarielles Testament
Zu den Aufgaben des Notars bei der Testamentserstellung gehört es:
- den Sachverhalt und den Willen des Erblassers detailliert zu ermitteln
- den Erblasser umfassend zu beraten
- einen rechtssicheren Entwurf des Testaments zu erstellen und zu beurkunden (beglaubigen)
Vor allem die beratende Leistung (zu der ein Notar zwingend verpflichtet ist) wird häufig übersehen oder gering geschätzt. Tatsächlich ist der Notar aber der Fachmann schlechthin, wenn es um Erbrechtsangelegenheiten geht.
Kostenberechnung. Die Kosten für die Testamentserstellung kann der Notar nicht selbst festlegen – sie sind im Gerichtsgebühren- und Notarkostengesetz (GNotKG) genau festgelegt und damit bei jedem Notar in Deutschland gleich.
Als Grundlage für die Höhe der Gebühren dient der Nachlasswert. Für ein Einzeltestament wird dabei ein einfacher Gebührensatz verrechnet, für ein gemeinschaftliches Testament der doppelte.
Gebührentabelle. Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie anhand einiger beispielhafter Nachlasswerte erkennen, welche Gebühren anfallen.
Nachlasswert | Gebühr einfach |
---|---|
10.000 EUR | 75 EUR |
25.000 EUR | 115 EUR |
50.000 EUR | 165 EUR |
250.000 EUR | 535 EUR |
500.000 EUR | 935 EUR |
1 Mio. EUR | 1.735 EUR |
1,5 Mio. EUR | 2.535 EUR |
3 Mio. EUR | 4.935 EUR |
5 Mio. EUR | 8.135 EUR |
Bei einem gemeinschaftlichen Testament verdoppeln sich die Notargebühren.
Kostenvorteile durch eine notarielles Testament. Durch ein notariell errichtetes Testament und seine Beurkundung (Beglaubigung) durch den Notar erspart man den Erben die Beantragung eines (teuren) Erbscheins – was insbesondere beim Vererben von Immobilien den Erben eine kostenfreie Übernahme der Immobilie ermöglicht. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Kosten.
Daneben erspart man den Erben auch die Kosten eines Nachlassverwalters oder Nachlasspflegers und eines Testamentsvollstreckers. Schon allein das ist die Notarkosten bei der Testamentserrichtung wert.
Ein rechtlich sauber und unmissverständlich formuliertes Testament verhindert auch Rechtsstreitigkeiten nach der Testamentseröffnung. Bei einem rechtswidrig formulierten Testament besteht ein hohes Risiko für eine spätere Anfechtung durch einen der Erben, was wiederum ein hohes Prozesskostenrisiko für alle Erben bedeutet, wenn man sich nicht gütlich einigen kann.
Auf alle Stolperstellen, wie etwa das Fehlen einer „Pflichtteilsstrafklausel“, was den überlebenden Ehepartner bei einem gemeinschaftlichen Testament in schwere finanzielle Bedrängnis bringen kann, wird man von einem Notar ebenfalls immer umfassend hingewiesen. Auch über häufig problematische Pflichtteilsergänzungsansprüche kann der Notar umfassend beraten.
Erbvertrag
Eine Alternative zum klassischen Testament ist der Erbvertrag. Auch der Erbvertrag ist eine letzwillige Verfügung im Erbrecht, hat aber eher Vertragscharakter und stellt eine stark bindende Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien dar.
Einsatzmöglichkeiten für einen Erbvertrag. Sinnvoll ist der Erbvertrag nur dann, wenn die gewünschte rechtliche Gestaltung durch ein Testament allein nicht erreicht werden kann. Das ist etwa dann der Fall, wenn:
- Unverheiratete den Partner unwiderruflich als Erbe einsetzen wollen (im Erbrecht können nur Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam ein Testament errichten)
- bei freiwilligem Pflichtteilsverzicht eines Erben
- bei einem Erbauskauf (Verzicht auf einen Pflichtteil gegen eine vereinbarte Abfindung)
- der Erblasser dazu verpflichtet werden soll, zu Lebzeiten keine Schenkungen vorzunehmen
Probleme mit Erbverträgen. Ein großes Problem mit Erbverträgen stellt bereits der beabsichtigte Widerruf eines Erbvertrags dar: den Erbvertrag zu widerrufen ist nur dann möglich, wenn alle beteiligten Parteien dem zustimmen. Der endgültige Widerruf ist nur durch die Unterzeichnung eines zuvor ausgefertigten Aufhebungsvertrags durch alle Vertragsparteien gültig. Grundsätzlich kann eine Partei (auch der Erblasser) nur dann einseitig vom Vertrag zurücktreten, wenn im Vertrag selbst eine entsprechende Rücktrittsklausel enthalten ist und bestimmte Bedingungen dafür festgelegt wurden.
Das Gleiche gilt für beabsichtigte Änderungen am Vertrag. Auch hier ist die Zustimmung aller beteiligten Parteien zwingende Voraussetzung.
Kosten für einen Erbvertrag. Ein Erbvertrag ist nur mit notarieller Beurkundung überhaupt gültig. Dafür fallen Notargebühren an, die sich ebenfalls nach dem GNotKG bemessen. Auch hier ist die Höhe des betroffenen Nachlasswerts ausschlaggebend für die Höhe der Gebührensätze.
Bei einem Nachlasswert von 140.000 EUR fällt beispielsweise eine Gebühr von 534 EUR an, bei einem Nachlasswert von 220.000 EUR sind es bereits 774 EUR.
Zu beachten ist dabei, dass auch für die Aufhebung, die Anfechtung und den Rücktritt von einem Erbvertrag sind notarielle Beurkundungen notwendig, die wiederum entsprechende Gebühren verursachen.
Anwaltliches Testament
Auch ein Rechtsanwalt oder ein spezialisierter Fachanwalt können bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments helfen. Grundsätzlich sollte man – wegen des sehr komplexen Erbrechts in Deutschland – dabei eher auf einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht setzen.
Kosten für ein anwaltliches Testament. Anders als beim Notar kann mit dem Rechtsanwalt das Honorar frei vereinbart werden – entweder auf Basis der erbrachten Stundenleistung über Stundensätze oder als Pauschalbetrag. Die Stundensätze liegen bei nicht spezialisierten Anwälten meist zwischen 150 und 200 EUR, bei Spezialisten gewöhnlich eher bei 300 – 400 EUR.
Welcher Zeitaufwand benötigt wird, hängt immer individuell von der Komplexität des zu errichtenden Testaments ab. Gegebenenfalls kommt auch noch ein Sockelbetrag hinzu, wenn ein Haftungsrisiko für den Anwalt aufgrund der Größe des zu vererbenden Vermögens enthält.
Einen Pauschalbetrag wird man eher mit dem Fachanwalt vereinbaren können, der meist einen deutlich besseren Überblick über den anfallenden Arbeitsaufwand aufgrund seiner Erfahrung hat.
Notar vs. Anwalt: Die Testamentserrichtung durch den Notar wird bei einem höheren Nachlasswert oft schnell sehr teuer – bei einem Anwalt können die Kosten auch bei höherem Vermögen im Einzelfall deutlich geringer sein.
Dazu kommt, dass ein Anwalt auch weitere Spezialisten hinzuziehen kann – etwa Fachanwälte für Steuerrecht oder Gesellschaftsrecht in Kanzleien mit mehreren Spezialisierungen. Das macht sich besonders dann bezahlt, wenn man ein umfangreiches und komplexes Vermögen mit wertvollen Immobilien und Unternehmensbeteiligungen möglichst erbschaftssteuerschonend und völlig rechtssicher und anfechtungssicher vererben möchte.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- notarielles Testament
- gemeinschaftliches Testament (Ehepaar)
- Nachlasswert 750.000 EUR
Posten | Preis |
---|---|
Gebührensatz | 1.335 EUR |
Verdopplung | 1.335 EUR |
Gesamtkosten | 2.670 EUR |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- Testament am Amtsgericht hinterlegen
- Wichtige Details im Vorfeld mit den Erben klären
Testament am Amtsgericht hinterlegen
Die kostengünstigste Form der Aufbewahrung eines Testaments ist die Hinterlegung im Testamentsregister über das zuständige Amtsgericht. Dort ist es vor Manipulation, Veränderung und Unterschlagung sicher und wird im Sterbefall zuverlässig aufgefunden. Dabei fallen deutlich geringere Gebühren als bei einem notariellen Testament an. Zur Sicherheit kann man das Testament zuvor noch von einem Anwalt prüfen lassen, um seine Rechtsgültigkeit und Eindeutigkeit der getroffenen Regeln sicherzustellen. Das ist häufig ebenfalls meist kostengünstiger als die komplette Testamentserstellung durch den Fachanwalt oder den Notar.
Wichtige Details im Vorfeld mit den Erben klären
Wem daran gelegen ist, nach seinem Tod keine Rechtsstreitigkeiten und keinen Familienzwist auszulösen, der sollte möglichst schon im Vorfeld mit allen Erben offen darüber sprechen, welche Regelungen er im Testament treffen möchten – und versuchen das Einverständnis aller Erben zu erreichen. Die Erstellung eines Testaments fällt deutlich leichter, wenn die zukünftigen Erben mit der getroffenen Nachlassplanung vollständig einverstanden sind.
FAQ
Welche Kosten verursacht ein Testament?
In unserem Beispiel fallen für die Testamentserstellung durch den Notar Kosten von 1.070 EUR an. Die Kosten für das Erstellen eines Testaments können im Einzelfall allerdings stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Welche Arten von Kosten können für ein Testament anfallen?
Bei der Testamentserstellung können entweder Hinterlegungskosten, Notarkosten oder Anwaltskosten anfallen. Bei selbst aufbewahrten Testamenten fallen gar keine Kosten an. Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich die Kosten senken und unnötige Kosten vermeiden?
Die Hinterlegung des Testaments im Testamentsregister schafft Sicherheit vor Manipulation und Unterschlagung des Testaments und verursacht nur geringe Kosten. Idealerweise plant man die Verteilung des Nachlasses gemeinsam mit den zukünftigen Erben und versucht, bei allen Erben Einverständnis zu erreichen. Das erleichtert die Testamentserstellung nachfolgend erheblich. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.