Nur als Ferienfahrzeug baugenehmigungsfrei
Das deutsche Baurecht regelt sehr detailliert und umfassend jede Art von umbauten Raum, der zu Aufenthalts- und Wohnzwecken genutzt wird. Einzige Ausnahme stellen folgende zwei Nutzungsarten dar:
1. Das Tiny House auf Rädern wird als Wohnwagen und damit Reisegefährt zugelassen
2. Das Tiny House wird als Ladung eines großen Fahrzeugs deklariert
In diesen beiden Fällen unterliegt die Nutzung der Straßenverkehrsordnung. Sie schließen dauerhaftes Bewohnen aus. Auf einem Campingplatz, der eine Genehmigung zur Wohnnutzung besitzt, darf ein Tiny House bis fünfzig Quadratmeter Grundfläche und 3,50 Meter Höhe genehmigungsfrei aufgestellt und bewohnt werden.
Ausgangskriterien bei der Standortsuche
Bei der Frage, wo ein Tiny House aufgestellt werden kann, sind die Eigentumsrechte des Grundstücks nachrangig. Auch in einem Garten oder auf einem Privatgrundstück greifen die baurechtlichen Vorschriften es Bundeslandes und der Kommune oder Stadt.
Bei der Suche nach einem Stellplatz gelten einige Ausgangskriterien, die den Antrag für eine Baugenehmigung überhaupt möglich machen:
- Das Grundstück muss zum Wohnen zugelassen sein
- Der lokale Bebauungsplan muss den Bau zulassen
- Eine eventuell vorhandene Ortsgestaltungssatzung muss den Bau zulassen
- Das Grundstück muss an das Straßen- und Wegenetz angeschlossen sein
- Das Grundstück muss an das Ent- und Versorgungsnetz angeschlossen sein
Generell ist das Erlangen einer Baugenehmigung in vielen Fällen auch bei erfüllten Ausgangskriterien schwierig. Sogenannte Gebiete zur Entwicklung von Wohnnutzung und Sondergebiete versprechen die größten Chancen.
Das Prozedere für die Beantragung
Wenn die Rahmenbedingungen den Aufbau eines Tiny Houses zu Wohnzwecken nicht ausschließen, wird zuerst eine Bauvoranfrage an das zuständige Bauamt gestellt. In den Landesbauordnungen gibt es drei mögliche Verfahrensweisen:
1. Es muss kein Bauantrag gestellt werden.
2. Genehmigungsfreiheit mit Anzeigepflicht
3. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Alle drei Regelungen variieren in den Bundesländern. Relevante Auskunftgeber sind Architekten, Bauämter, Bauingenieure und Baurechtsbehörden. In allen Fällen müssen die Vorschriften zum Standsicherheits- und Wärmeschutznachweis proaktiv vom Bauherren angefragt werden.
Bauliche Bedingungen zur Genehmigungsfähigkeit
Tiny House sind natürlich vor allem wegen ihrer kleinen Größe interessant. Leider widersprechen einige Punkte in den Landesbauordnungen diesem Vorteil. Folgende bauliche Details muss ein Tiny House aufweisen, um eine Genehmigung bekommen zu können:
- Bad obligatorisch
- Küche obligatorisch
- Lichte Raumhöhe 2,40 Meter
- Fensterlose Räume nur mit effektiver Belüftung
- Aufstiege wie Treppen bestimmungsgemäß
- Fenster und Türen bestimmungsgemäß
- Blitzschutzanlage bei Holzhäusern
- Energieeffizienznachweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV)