Baupolizeiordnung von 1887 wirkt noch heute nach
Nicht nur die Fallhöhe wurde der Straßenbreite angepasst auch die Häuserflucht sollte einheitlich sein, daher wurden alle Gebäude direkt an der Straße gebaut. Gleichzeitig wurden zudem Hofflächen vorgeschrieben, die mindestens 60 Quadratmeter groß sein mussten.
Traufhöhe begrenzt in Berlin
Die Traufhöhe wurde in diesem Rahmen ebenfalls auf 22 Meter begrenzt. Diese Vorschrift und verschiedene andere führen zu einem sehr gleichförmigen Straßenbild und einheitlichen Häusern.
Hofdurchfahrten exakt festgelegt
Die Hofdurchfahrten wurden ebenfalls nach diesen Richtlinien in einer Breite von 2,30 Metern und einer Durchfahrtshöhe von 2,80 Metern gebaut, auch sie sieht man noch heute.
Vororte von Bestimmungen ausgenommen
Die Vororte der Stadt waren von diesen Bestimmungen größtenteils ausgenommen. In diesen ländlichen Gemeinden war die Bauhöhe noch stärker begrenzt.
Selbst heute noch ist der Unterschied an den alten Stadtgrenzen sichtbar. Während in Berlin fünf Stockwerke stehen, gibt es in den anderen Gemeinden meist nur vier Etagen.
Heutige Bedingungen gelockert
Häufiger wurde versucht, die Bauordnungen in ganz Deutschland anzugleichen. In West-Berlin wurde die alte Bauordnung im Jahre 1958 verändert und 2006 wurde dann eine besonders liberale Bauordnung eingeführt. Ein einheitliches Baurecht gibt es allerdings immer noch nicht.