Traufhöhe und Bebauungsplan
Da die Traufe die Dachfläche nach unten hin begrenzt, hat sie in optischer Hinsicht eine große Wirkung auf das Gebäudeäußere. Darum ist in den meisten Bebauungsplänen in Neubaugebieten die Traufhöhe ebenso wie die Firsthöhe vorgeschrieben.
Ein Abweichen von der Traufhöhe wird in diesen Fällen sehr eng gesehen und die meisten Bauvoranfragen, die diese Höhe nicht einhalten, werden mit Bausch und Bogen abgelehnt.
Dagegen kann man zwar vorgehen, wenn man andere Häuser in der gleichen Straße findet, die bereits die gewünschte Traufhöhe durchgesetzt haben. Doch in der Regel werden alle Ausnahmen negativ beschieden.
Zeichnerisches Maß
Die Traufhöhe ist nicht zwangsläufig die Höhe, in der sich eine Traufe über dem Erdboden befindet. Die maximale Traufhöhe wird im Bebauungsplan festgeschrieben und muss zeichnerisch ermittelt werden.
Traditionell wird zum Beispiel in Berlin in vielen Gegenden die Traufhöhe mit 22 Metern begrenzt.
Dachneigung als Bezugspunkt
Gerade in vielen neuen Baugebieten ist auch die Dachneigung entscheidend für die Höhe der Traufe. So wird dann zum Beispiel festgelegt, dass bei einer 45-Grad Dachneigung die Traufhöhe bei 3,50 Metern liegen muss.
Aus dem gleichen Bebauungsplan ist auch das Beispiel mit einer Dachneigung von 35 Grad entnommen. In diesem Fall liegt die Traufhöhe dann bei vier Metern.
Traufe und Traufkasten
Optisch kann die Traufhöhe durch einen Dachkasten noch ein wenig verschoben werden. Allerdings ist auch hier die Frage, inwieweit der Bebauungsplan derartige Veränderungen vorsieht.
Ein Dachkasten oder Traufkasten wird unter dem Dachüberstand angebracht und häufig bis unter die Dachrinne oder Traufe heruntergezogen. Das verändert den Eindruck des Hauses und dient gleichzeitig der Abschirmung des Dachüberstands.