Was bedeutet „Aufreißen“?
Aufreißen bedeutet, dass man bei einer gewendelten Treppe mit Hilfe der Abstandsmethode alle notwendigen Maße der Treppe ermittelt und danach auf den Boden der Baustelle überträgt, um die Treppe nach den Maßen bauen zu können.
Einzelne Schritte beim Aufreißen
Beim Aufreißen – also beim konstruktiven Ermitteln der Werte – werden der Reihe nach folgende Schritte vorgenommen:
- als erstes erfolgt der Aufriss des Treppenhauses inklusive der Spindel
- als nächster Schritt wird die Gehlinie konstruiert – dafür benötigt man eine gespannte Schnur, die in der Mitte befestigt ist, und wie ein Zirkel funktioniert.
- danach werden die Abstände zur Gehlinie aufgetragen
- nachfolgend werden alle geraden Stufen aufgetragen und eingezeichnet
- wenn das erfolgt ist, wird die Spitzstufe konstruiert
- danach werden die Verziehungen angerissen und aufgetragen
Zum Abschluss werden alle Maße auf einer einzelnen Latte festgehalten und markiert. Mithilfe dieser Latte werden später sämtliche ermittelten Maße auf die Baustelle übertragen und dort zum Bau der Treppe verwendet.
Rechnerisches Verziehen der Treppe
Die konstruktive Methode benötigt eine Menge freien Platz, auf dem konstruiert werden kann. Sie ist sehr zuverlässig, da sich Fehler und unrichtige Ergebnisse sofort bemerkbar machen und immer sichtbar sind. Das Verziehen der Treppe kann aber auch rechnerisch erfolgen.
Alternativ können auch Konstruktionsprogramme am Computer dafür eingesetzt werden. Hierbei sind aber oft mehrere Ansätze notwendig, um ein perfektes Ergebnis zu erhalten.
Einzuhaltende Vorgaben
Bei der Konstruktion einer gewendelten Treppe sind bestimmte Vorgaben einzuhalten. Diese Vorgaben gelten aber nur für notwendige Treppen, also für solche Treppen, die Teil eines Fluchtwegs sind.
Die Höhe der Stufen muss dabei zwischen 16 und 18 cm liegen, die Auftrittsbreite wird aus dem sogenannten Schrittmaß in Abhängigkeit zur Höhe der Treppenstufe errechnet. Als Standardmaß für eine bequeme Treppe werden 18 cm Höhe und 27 cm Auftrittsbreite veranschlagt. Abweichungen nach oben und nach unten sind dabei nur in sehr geringem Maß zulässig.
Die Treppe muss zudem mindestens 80 cm breit sein. Nach spätestens 18 Steigungen (17 Stufen) muss ein Podest eingebaut werden, das mindestens 3 mal so tief wie die Auftrittsbreite ist. Die Breite des Podests muss mindestens der Laufweite der Treppe entsprechen.