Treppenbreite
Wenn die Treppe als Haupt- oder einzige Treppe im Hause dient, muss sie mindestens 80 Zentimeter breit sein. Bei Unternehmen, die eine Treppe gleichzeitig als Fluchttreppe nutzen, muss sie je nach Anzahl der Personen, die über diesen Weg flüchten müssen, sogar noch deutlich breiter sein.
Schmale Treppen, die nur etwa 50 Zentimeter schmal sind, werden nur als Zweittreppe zugelassen.
Treppenpodest
Das Podest darf nicht schmaler sein als die Stufenbreite. An Zwischenpodesten sollte der Handlauf weitergeführt werden. Gerade bei Fluchttreppen darf der Handlauf nicht unterbrochen werden.
Stufentiefe und Auftrittstiefe
Die Tiefe der Stufen ergibt sich aus der Berechnung in der Treppenformel. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel die Spindeltreppe. Hier muss die Stufentiefe lediglich in der Laufzone eingehalten werden. Allerdings darf die Stufe auch an der Spindel in der Mitte keine geringere Tiefe als zehn Zentimeter aufweisen.
Treppenformel
Die Zimmerleute, die eine Treppe aufreißen, folgen dabei einer vorgegebenen Formel, die sich aus der normalen Schrittlänge eines durchschnittlichen Menschen berechnet. Diese Treppenformel hat sich in vielen Bauvorschriften als regelrechte Vorschrift niedergeschlagen.
Stufenhöhe x 2 + Auftrittstiefe = 63 Zentimeter
Vorschriftensammlung
Hier noch ein kurzer Überblick über die Aspekte, die bei einer Treppe normalerweise vorgeschrieben werden. Gleichzeitig stehen zusätzlich alle Fakten noch in der DIN 18065, in der alle Vorschriften für Treppen vermerkt sind.
- Stufenbreite
- Stufentiefe / Auftrittstiefe
- Stufenhöhe / Steigung
- Höhe Handlauf
- Durchmesser Handlauf