Nicht immer ist ein schutzbietendes Treppengeländer überhaupt vorhanden
Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich auch beim Hausbau immer neue Trends zeigen. Doch teilweise handeln Bauherren und Hausbesitzer ziemlich verantwortungslos, wenn sie optische Gründe über sicherheitsrelevante Aspekte stellen. Gerade bei Treppengeländern innerhalb des Wohnbereichs ist das oft zu beobachten. Denn je nach gültiger Bauordnung besteht nicht zwingend eine Pflicht für ein Treppengeländer, wenn das Gebäude maximal zwei Wohneinheiten hat, oder die Treppe bestimmte Maße nicht überschreitet.
Doch Unfallstatistiken sprechen eine klare Sprache
Dabei würd oft ein einfacher Blick in die aktuellen Statistiken reichen, um zu sehen, dass Unfälle auf und wegen Treppen zu den häufigsten Unfallursachen zählen. Doch selbst, wenn Treppengeländer vorhanden sind, bieten diese nicht immer umfassend Schutz. Gerade für Kinder, aber auch so manche Haustiere wie Katzen oder Hunde, kann eine Treppe schnell zum lebensbedrohlichen Verhängnis werden. Denn die Treppe besteht aus mehreren Elementen:
- Handlauf
- Pfosten
- Füllung (zwischen den Pfosten)
Risiken bei einer unzureichenden Füllung des Geländers
Die Füllung kann entweder ganzflächig sein, also beispielsweise aus Acryl- oder Glasplatten bestehen, aber auch nur teilweise verschließen – so wie Stäbe und Gitter. Hier liegt oft das Risiko, dass Kinder den Kopf durch diese Gitter oder Stäbe stecken können. Dann kommen sie aber nicht immer frei und geraten eventuell in bedrohliche Panik.
Schutz bei zu großzügiger Füllung
Um das zu verhindern, sollten Sie Ihr Treppengeländer unbedingt kindersicher machen. Sehr guten Schutz würden natürlich Platten bieten, die sie anstelle von Stäben und Gittern anbringen. Aber auch zumindest vorübergehend können Sie Platten auf die eigentliche Füllung montieren. Daneben haben sich aber auch sogenannte Katzennetze bewiesen. Die Netze guter Hersteller sind nahezu unzerstörbar, dehnen sich nicht und können auch von Ihrem Kind nicht beschädigt werden.
Treppengeländer in Miet- oder Eigentumswohnung kindersicher machen
Wenn Sie Ihr Treppengeländer kindersicher machen wollen, müssen Sie aber auch zwischen Miet- und Eigentumswohnung unterscheiden. Der Vermieter muss nicht jede Maßnahme, die Sie sich vorstellen, gestatten. Daher sollten Sie entweder nur eine Kindersicherung anbringen, die leicht wieder zu entfernen ist oder den Schutz mit schriftlichem Einverständnis absichern. Andernfalls kann Sie der Vermieter beim Auszug zum Rückbau auffordern.