Vorschriften und Empfehlungen zur Geländerhöhe
Die richtige Geländerhöhe hängt von gesetzlichen Vorgaben und praktischen Aspekten ab. Sie wird von der Vorderkante der Stufe senkrecht bis zur Oberkante des Geländers gemessen. Je nach Gebäudeart und Absturzhöhe gelten folgende Mindestmaße:
- Wohngebäude: Bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 Metern sind mindestens 90 cm erforderlich.
- Arbeitsstätten: Hier sind mindestens 100 cm vorgeschrieben.
- Absturzhöhen über 12 Meter: Unabhängig von der Gebäudeart beträgt die erforderliche Mindesthöhe 110 cm. Sind die Treppenaugen weniger als 20 cm breit, genügen 90 cm.
Für barrierefreie Treppen sehen die Vorschriften der DIN 18040 vor, dass Handläufe in öffentlich zugänglichen Gebäuden zwischen 80 und 120 cm hoch sein sollen. Dies stellt sicher, dass sie von Menschen mit eingeschränkter Mobilität gut genutzt werden können.
Prüfen Sie stets die relevanten baurechtlichen Vorgaben und passen Sie diese an die spezifischen Bedürfnisse der Nutzergruppe an, um sowohl ästhetischen als auch sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht zu werden.
Die passende Geländerhöhe für Ihre Bedürfnisse
Neben den gesetzlichen Vorgaben spielt auch der persönliche Komfort eine Rolle. Eine optimale Geländerhöhe sorgt für Sicherheit und angenehme Nutzung. Hier einige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:
Individuelle Anpassungen: Berücksichtigen Sie Körpergröße und spezielle Bedürfnisse Ihrer Familie. Generell wird eine Höhe von etwa 900 mm empfohlen, je nach Körpergröße kann diese abweichen:
- Für Personen mit einer Körpergröße von 1,65 m: etwa 800 mm
- Für Personen mit einer Körpergröße von 1,80 m: etwa 900 mm
- Für Personen mit einer Körpergröße von 1,95 m: etwa 1000 mm
Kinder und ältere Menschen: In Haushalten mit Kindern oder älteren Personen kann eine niedrigere Handlaufhöhe von etwa 650 mm sinnvoll sein. Dies lässt sich durch zusätzliche Handläufe realisieren.
Barrierefreies Bauen: In öffentlich zugänglichen Gebäuden sollten Handläufe zwischen 800 mm und 1150 mm angebracht werden, um den Anforderungen der DIN 18040-1 zu entsprechen.
Durch Berücksichtigung dieser Aspekte wird Ihr Treppengeländer sowohl sicher als auch komfortabel für alle Nutzer.
Individuelle Anpassungen und Sonderfälle
Besondere Umstände können Anpassungen der Geländerhöhe erforderlich machen. Beispiele sind:
- Spezielle Treppengeometrien: Bei gewendelten Treppenläufen oder breiten Treppenaugen sollten die Geländerhöhen den baulichen Gegebenheiten angepasst werden.
- Zusätzliche Handläufe: In Mehrgenerationenhaushalten oder öffentlichen Einrichtungen können Handläufe auf unterschiedlichen Höhen installiert werden, z.B. ein Handlauf auf 650 mm und ein weiterer in Standardhöhe.
- Spezielle Gebäude: In Kindergärten oder Schulen sollten Handläufe gemäß speziellen Vorschriften in einer Höhe von etwa 650 mm angebracht werden.
- Ergonomische Anforderungen: In Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen mit besonderen Zugangserfordernissen sollten Handläufe ergonomisch gestaltet sein und gegebenenfalls über verlängerte waagerechte Endstücke oder kontrastreiche Markierungen verfügen.
Durch Anpassungen an besondere Anforderungen stellen Sie sicher, dass Ihre Treppengeländer in allen Situationen maximale Sicherheit und Komfort bieten. Berücksichtigen Sie stets die individuellen Bedürfnisse und baulichen Gegebenheiten für eine maßgeschneiderte Lösung.