Hausordnung und Reinigungsplan
Teilweise wird der Reinigungsplan von der Hausgemeinschaft selbst festgeschrieben. Können sich die Mieter nicht auf einen Plan einigen, wird dieser von dem Vermieter beziehungsweise seinem Beauftragten erstellt.
Einhaltung des Plans
An den Reinigungsplan müssen sich alle Mietparteien halten. Doch im richtigen Leben ist das natürlich nie so einfach. Ob aus eigenem Verschulden oder aus Faulheit, nicht jeder Mieter hält sich an den Putzplan. Dann gibt es noch die Mieter, die beim Putzen wenig Sorgfalt walten lassen.
Damit müssen sich allerdings nicht die Mieter herumärgern. Sie brauchen lediglich den Vermieter oder den Verwalter benachrichtigen. Diese müssen sich dann um das Problem kümmern.
Kosten umlegen
Inzwischen haben die Gerichte sogar schon entschieden, dass der Vermieter den säumigen Mieter nicht erst noch abmahnen muss, sondern gleich einen professionellen Putzdienst beauftragen kann, besonders wenn der betreffende Mieter häufiger nicht geputzt hat. Die Kosten muss der Mieter tragen, der nicht geputzt hat.
Änderung des Mietvertrags
Der Vermieter darf allerdings nicht wegen eines Mieters, der seine Aufgabe nicht erfüllt hat, gleich dauerhaft einen Putzdienst beauftragen. Die anderen Mieter dürfen nicht wegen eines schwarzen Schafes benachteiligt werden. Außerdem wäre das quasi eine Änderung des ursprünglichen Mietvertrags. Er kann jedoch mit allen Mietern vereinbaren, wenn diese einverstanden sind, dass künftig immer ein professioneller Putzdienst das Putzen übernimmt.
Eventuell schließen sich ja auch andere Mieter dieser Praxis an, denn wer hat heute bei einem Vollzeitjob schon die Zeit, rechtzeitig seinen Putzdienst zu versehen?