Mietvertrag
Meist steht im Mietvertrag, dass der Mieter die Reinigung des Treppenhauses zu erledigen hat. Hier steht normalerweise auch der Hinweis auf einen im Hause ausgehängten Putzplan, in dem genau festgelegt ist, wann und wie oft der Mieter putzen muss.
Fristen und Putzplan
Sollte es einen derartigen Plan nicht geben oder keine genauen Zeiträume festgelegt worden sein, dann kann der Mieter davon ausgehen, dass einmal pro Woche das Treppenhaus geputzt werden muss. Er muss sich dann mit seinen Nachbarn abstimmen, wer wann putzt und selbst einen Plan aufstellen.
Nachbarn und Probleme
Häufiger treten zwischen den unterschiedlichen Mietparteien Streitigkeiten und Unklarheiten auf. Es ist daher besser, wenn ein vorgeschriebener Putzplan der Hausverwaltung ausgehängt wird. Wer dann an einem Termin, etwa wegen einer Reise, nicht putzen kann, muss sich selber um Ersatz bemühen.
Kosten für den Mieter
Putzt ein Mieter nicht, wenn er dran ist, oder putzt er besonders schlecht, dann muss er einen eventuell beauftragten Putzdienst zahlen. Die Gerichte haben inzwischen sogar eine vorherige Abmahnung des Mieters als nicht notwendig erachtet, wenn das Versäumnis häufiger auftritt.
Soll von vornherein ein Putzdienst beauftrag werden, muss auch der Mieter üblicherweise diese Kosten tragen, da die Putzkosten zu den Betriebskosten zählen. Allerdings darf der Vermieter nicht unmäßig viele Reinigungen beauftragen. So brauchen die Fenster nicht häufiger als zweimal im Jahr und das Treppenhaus nur wöchentlich gereinigt werden. Was darüber hinausgeht, ist nicht zwingend notwendig.
Fakten zur Treppenhausreinigung in Kürze
- Informationen im Mietvertrag
- Putzplan sollte ausgehängt werden
- Mieter muss Ersatz bestellen bei Abwesenheit
- Vermieter kann sich Kosten erstatten lassen