Planungsfehler
Einbaufehler und mangelnde Planung
Planungsfehler und mangelnde Planung sind sehr häufige Mängelquellen. Der Einbau ist kompliziert, und der Einbau muss daher schon im Vorfeld sorgfältig geplant werden.
Kommt es hier zu Versäumnissen, ist das Problem meist groß. Eine Korrektur oder Umplanung ist zeitaufwändig und für den Anbieter oft auch mit hohen Kosten verbunden, weshalb die Bereitschaft dazu nicht immer sehr groß ist, und oft mit geringstem Aufwand versucht wird, das Problem zu beheben.
Zulassung und Genehmigungen
Jedes Bundesland hat leicht unterschiedliche Vorschriften zum Einbau von Treppenliften. Legen Sie in jedem Fall Wert darauf, dass der Anbieter schon im Vorfeld über alle nötigen Prüfverfahren und Zulassungsverfahren informiert. Die Genehmigungen, die zum Einbau und Betrieb erforderlich sind, muss der Anbieter in jedem Fall alle selbst einholen.
Treppenlift passt nicht exakt zum Benutzer
Oft wird im Übereifer schnell einmal etwas unter großem Druck verkauft oder vermietet. Der Treppenlift muss in jedem Fall aber der körperlichen Konstitution des Benutzers entsprechen und für dessen Bedürfnisse geeignet sein.
Sicherheitsmängel
Durch die Zertifizierung eines Treppenlifts werden die gröbsten Sicherheitsmängel in der Regel meist ausgeschlossen. Dennoch kann es vorkommen, dass Geräte einzelne Sicherheitsmängel aufweisen. Hier hilft nur eine sehr genaue Prüfung des Geräts schon bei Angebotserstellung, gegebenenfalls auch ein Vergleich der vorliegenden Angebote.
Sicherheitseinrichtungen, die in jedem Fall vorhanden sein sollten, sind:
- Notfallabsenkung (muss vom Benutzer selbst betätigt werden können)
- Notfallalarm
- die Bedienung aller Einrichtungen muss immer durch den Benutzer möglich sein
Wartungsmängel
Der Anbieter sollte im Vorfeld den Umfang der geplanten Wartungsarbeiten detailliert angeben. Im Zweifelsfall kann man Rücksprache mit dem Hersteller halten, ob der Wartungsumfang, den der Anbieter leistet, auch tatsächlich ausreichend ist.
Empfehlenswert: Betriebsprüfung nach dem Einbau
Als Benutzer sollte man den Treppenlift sofort nach dem Einbau umfassend auf Funktion und eventuelle Mängel prüfen. Im Bedarfsfall erleichtert das Reklamationen und Behebung von Mängeln erheblich. Auch die Vorlage der notwendigen Prüfbescheinigungen sollte spätestens nach dem Einbau erfolgen.
Laute Fahrgeräusche
Dieser Mangel tritt sehr häufig auf. In jedem Fall sollten laute Fahrgeräusche sofort beim jeweiligen Anbieter reklamiert werden.
Gewährleistungsfristen
Alle Mängel beim Produkt selbst, aber auch bei der Montage, können in Deutschland kostenfrei zwei Jahre lang beim Anbieter reklamiert werden. Ab einem Zeitraum von 6 Monaten nach dem Kauf muss der Nutzer allerdings nachweisen (können), dass der Schaden schon von Anfang an vorlag. Frühzeitige Reklamationen sind also immer wichtig. Verschleißteile sind grundsätzlich immer ausgenommen, können aber durch zusätzliche Garantien eines Anbieters abgedeckt sein.
Gebrauchtkauf
Beim Gebrauchtkauf ist immer Vorsicht geboten. Die Schienen müssen in der Regel meist ohnehin neu beschafft werden, was die Kosten wiederum erhöht. Es ist darauf zu achten, dass der beauftragte Anbieter tatsächlich eine fachgerechten Aus- und Wiedereinbau gewährleistet.
Auch für die notwendigen Reparaturen und Wartungen sollte man sich bei einem gebraucht gekauften Treppenlift unbedingt absichern. In der Regel gibt es, wenn man von einem seriösen Anbieter anstatt von privat kauft, auch entsprechende Garantien und Serviceleistungen.