Unterbrechung durch Podest
Die DIN 18065 ist für Treppen zuständig und sie sieht vor, dass bei einer geradläufigen Treppe nach spätestens 18 Stufen ein Podest eingeplant wird. Dieses Podest muss aber ganz bestimmten weiteren Vorschriften genügen, um wirklich sicher zu sein.
Breite des Treppenpodests
Das Podest sollte generell nicht schmaler sein als die Stufen der Treppe. Diese müssen, wenn es sich um die einzige Treppe im Hause handelt, mindestens 80 Zentimeter breit sein. Daran sollte sich also auch das Podest orientieren. Breiter darf es aber natürlich immer gern sein.
Gleichmäßig anordnen
Wenn eine lange Treppe mit beispielsweise 24 Stufen durch ein Podest unterbrochen werden soll, ist es wichtig, die beiden Teile gleichmäßig lang zu planen. Also in diesem Fall sollte das Podest nach zwölf Stufen eingeplant werden.
Landesbauordnung
Auch wenn die DIN für Treppen die Podeste vorsieht, haben die meisten Landesbauordnungen dies nicht festgeschrieben. Wer bei einem Hausbau also eine längere Treppe plant, sollte sehr genau in seine Baugenehmigung schauen, wie das örtliche Bauamt die Frage des Podestes einschätzt. Generelle Angaben kann man dazu leider nicht machen.
Masse und Fakten für das Podest
- Mindestbreite entspricht der Stufenbreite
- Mindestlänge Podest 90 Zentimeter
- Handlauf sollte nicht unterbrochen sein
Mindestlänge Podest
In der DIN ist eine Mindestlänge von 90 Zentimetern für ein Podest angegeben. In anderen Regelwerken wird häufig eine Ableitung der Schrittlänge genannt. Hier sollte das Podest dann mindestens 65 Zentimeter lang sein.