Voraussetzungen der Versicherer
Jede Hausratsversicherung hat andere, spezielle Voraussetzungen wenn es um die Anforderungen für einen Tresor geht. Bis zu welchem Wert Gegenstände in bestimmten Tresoren versichert sind, entscheidet letztendlich immer die Versicherung.
Unabhängig davon gibt es aber grundsätzliche Richtwerte, welche Werte bis zu welcher Tresorklasse üblicherweise versichert werden:
Tresorklasse nach EN 14450 / Grad nach EN 1143-1 | versicherter Wert ohne Alarmanlage (*übliche Werte) | versicherter Wert mit Alarmanlage (*übliche Werte) |
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S1 | 5.000 EUR | |
S2 | 30.000 EUR | |
EN 0 | 40.000 EUR | 80.000 EUR |
EN 1 | 65.000 EUR | 130.000 EUR |
EN 2 | 100.000 EUR | 200.000 EUR |
EN 3 | 200.000 EUR | 400.000 EUR |
EN 4 | 400.000 EUR | 800.000 EUR |
Die Sicherheitsschränke der VDMA-Klassen A und B können in der Regel nur versicherte Werte bis 2.500 EUR enthalten. Bei Schränken der Klasse B mit einem Mindestgewicht von 200 – 300 kg (je nach Versicherung).
Diese Werte gelten allein für den Privatbereich – im gewerblichen Bereich gibt es wieder andere Grenzen.
Ausführung des Tresors
Jede Versicherung hat bestimmte Auflagen, wie ein Tresor auszusehen hat – das bezieht sich nicht allein auf die Sicherheitsstufe. Häufig wird ab einem bestimmten Wert auch ein Tresorgewicht von mindestens 200 kg gefordert, alternativ oft ein fester Wandeinbau.
Zudem gibt es in dem Durcheinander der Sicherheitsklassen (viele alte und neue Normen) ein großes Durcheinander, sodass man sich ohnehin immer nach der von der Verischerung geforderten speziellen Zertifizierung richten muss.
Schlüsselproblem
Achten Sie immer darauf, dass die meisten Versicherungen Schlüsselschlösser nicht sehr schätzen, viele oft direkt ausschließlich Zahlenschlösser zulassen. Der Grund ist ganz einfach: ein versteckter Schlüssel kann von einem Einbrecher möglicherweise gefunden werden (Einbrecher sind Profis). Bei Zahlenschlössern ist diese Möglichkeit sicher ausgeschlossen.
Welche Versicherung für Wertgegenstände?
Für die Versicherung von kleineren Werten ist in der Regel die Hausratversicherung zuständig. Die Obergrenze für „kleinere Werte“ liegt üblicherweise bei:
- 1.500 EUR Bargeld
- 3.000 EUR Wertpapiere
- 20.000 EUR Schmuck
Für alle Werte, die darüber hinausgehen, können nur mit einer sogenannten Valorenverischerung abgedeckt werden. Die Bedingungen dieser Versicherungen lassen sich häufig auch frei mit dem Versicherer verhandeln, besonders bei höheren Werten.
Für sehr kleine Werte (bis rund 1.000 EUR Gesamtwert) genügt den meisten Versicherern auch ein einfaches Einschließen – etwa in eine abschließbare Schublade. Das kann aber von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. Informieren Sie sich auch hier immer ausführlich über die Bedingungen, die bei Ihrer Hausratversicherung gelten – sonst gibt es nach einem Einbruch möglicherweise ein böses Erwachen.