Grenzwerte in Deutschland
Die geltenden Grenzwerte für Trinkwasser regelt in Deutschland die Trinkwasserverordnung.
Sie nimmt dabei aber Bezug auf eine einheitlich in Europa geltende Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG), die in allen Staaten der EU mittlerweile in nationales Recht umgesetzt ist. Dadurch werden vergleichbare Qualitätsbedingungen in allen EU Mitgliedsstaaten erreicht.
Neben den Europäischen Richtlinien für Trinkwasser gibt es auch noch eine Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Qualitätsmaßstäbe in Bezug auf Trinkwasser. Sie definiert mehr als 200 Parameter, anhand derer die Wasserqualität festgestellt und überprüft werden kann.
In der EU werden derzeit nur rund 33 Parameter aktiv getestet. Das hängt damit zusammen, dass einzelne Stoffe auch als Indikatoren für das Vorhandensein anderer Stoffe gewertet werden können, und eine Einzelprüfung jedes Parameters damit überflüssig ist.
Mikrobielle Prüfung anhand der KBE
Das wirkt sich insbesondere auch auf die mikrobielle Prüfung aus, wo es sehr aufwändig wäre, jeden Keim einzeln nachzuweisen. Stattdessen werden KBE (Kolonien bildende Einheiten) als Kriterium für eine Belastung durch Bakterien festgelegt.
Der geltende Grenzwert für alle Bakterien liegt bei 100 KBE. Ein Infektionsrisiko wird medizinisch ab einer Kontamination von deutlich über 10.000 KBE angenommen.
Lediglich Fäkalkeime und coliforme Keime dürfen im Trinkwasser nicht nachweisbar sein.
Null-Prüfung für komplexe Stoffe
Pestizide zerfallen in viele unterschiedliche Abbauprodukte, die teilweise untereinander in Wechselwirkung treten. Für den Pestizidnachweis gilt daher eine Null-Strategie. Nicht mehr als fünf mit Pestiziden assoziierten Stoffe dürfen überhaupt nachweisbar sein. Durch Verbesserung der Meßmethoden verschiebt sich die Strategie aber teilweise.