Nutzung von Trinkwasser
Trinkwasser ist für den menschlichen Gebrauch bestimmt, und zwar:
- zum menschlichen Genuss und zum Zubereiten von Speisen und Getränken
- zur Reinigung des Körpers
- zur Reinigung von Gegenständen die mit dem Körper direkt oder indirekt in Berührung kommen.
Tafelwässer und Heilwässer gelten in Deutschland nicht als Trinkwasser. Für sie gelten eigene Bestimmungen, die teilweise noch strenger gefasst sind als für Trinkwasser. Auch Reinwasser und Reinstwasser gilt nicht als Trinkwasser.
Aufbereitungsverfahren von Trinkwasser
Das aus dem Grundwasser oder dem Oberflächenwasser entnommene Rohwasser muss im Wasserwerk zu Trinkwasserqualität aufbereitet werden. Dazu kommen verschiedene Aufbereitungsverfahren zum Einsatz.
Entfernung der Schwebstoffe aus dem Rohwasser
Der erste Schritt in der Trinkwasseraufbereitung geschieht durch das Entfernen von noch im Wasser enthaltenen Schwebstoffen. Dazu wird Flockung eingesetzt.
Kleinere Partikel werden mit Hilfe von Flockungsmitteln zu größeren Teilchen zusammengezogen. Durch Kiesfilter wird das Wasser dann ausgefiltert um alle Schwebstoffe restlos zu entfernen.
Entfernung von Kohlendioxid, Eisen und Mangan
Als erster Schritt bei diesem Prozess wird korrosives CO2 ausgeblasen. Gelöste Eisen-Ionen werden durch das Ausblasen zu unlöslichem Eisenoxidhydrat, Mangan-Verbindungen werden in Mangan-(IV)-Verbindungen umgewandelt.
Beide Stoffe werden dann durch spezifische Bakterien zerlegt und oxidiert. Die Restprodukte werden wiederum mit Kiesfiltern ausgefiltert.
Bei diesen Prozessen spricht man von Enteisenung und Entmanganung.
Abbau gelöster organischer Stoffe
Über Aktivkohle-Filter, Langsamfilter und durch Versickerung werden gelöste organische Stoffe abgebaut. Langsamfilter stellen ein biologisches Abbauverfahren dar.
Zu den gefährlichsten Stoffen gehören Schwermetalle. Sie können sich im menschlichen Körper anreichern und werden häufig nicht ausgeschieden. Sie stellen damit langfristig eine hohe Gesundheitsgefahr dar.
Alternative: Ozonierung
Wird das Rohwasser mit Ozon behandelt, werden alle organischen Stoffe und ebenso Eisen und Mangan oxidiert. Die Abtrennung dieser Stoffe erfolgt dann mittels sogenannten Doppelstockfiltern.
Doppelstockfilter bestehen aus einer Kiesschicht und einer Aktivkohleschicht, an die sich Stoffkomplexe dann nach der Filtrierung dann anlagern und somit abgetrennt werden.
Entkeimung
Beim Vorhandensein von Bakterien hilft bereits Ozon bei der Entkeimung. Eine Desinfektion kann aber auch durch Ultrafiltration erfolgen.
Nach der Desinfektion findet in der Regel eine sogenannte Transportchlorung statt. Sie schützt das Trinkwasser vor Wiederverkeimung. Die Transportchlorung wird entweder mit Chlor oder unterchloriger Säure vorgenommen. Auch Chlordioxid kann dafür eingesetzt werden.
Bei Grundwasser ist in vielen Fällen weder eine Flockung noch eine Desinfektion erforderlich. In diesem Fall können beide Arbeitsschritte bei der Wasseraufbereitung von vornherein ausfallen.
Enthärtung
Bei sehr hoher Carbonathärte muss das Wasser noch enthärtet werden. Das geschieht durch sogenannte Ionenaustauscher-Anlagen im Wasserwerk.
Trinkwasserqualität
Die erforderliche Trinkwasserqualität wird in Deutschland von der Trinkwasserverordnung. Sie ist eine in nationales Recht umgesetzte EU-Richtlinie.
Grundlage für diese Richtlinie ist die Trinkwassernorm der Weltgesundheitsorganisation WHO. Differenzen gibt es allerdings bei den zu prüfenden Stoffen.
In der Trinkwassernorm der WHO werden insgesamt 200 Stoffe aufgelistet, die geprüft werden sollen. Die deutsche Trinkwasserverordnung weist dagegen nur 33 zu prüfende Stoffe aus. Der Grund liegt darin, dass die TrinkwV ein sogenanntes Indikatorprinzip nutzt.
Einzelne Stoffe gelten als Indikatoren für das Vorhandensein von bestimmten Stoffgruppen. Damit genügt es, lediglich die Indikatoren zu prüfen und nicht jeden in der WHO aufgelisteten Stoff einzeln nachweisen zu müssen.
Keime im Trinkwasser
Trinkwasser muss nach der Trinkwasserverordnung nicht keimfrei sein. Das Vorhandensein von nur wenig pathogenen Keimen in sehr geringen Mengen wird als zulässig betrachtet. Lediglich gefährliche Keime, wie etwa Enterokokken dürfen im Trinkwasser gar nicht nachweisbar sein.
Eine problematische Situation ergibt sich aber bei Stagnation des Wassers und Verkeimung der Wasserleitungen. Dann kann die tatsächlich im Wasser befindliche Keimzahl sehr schnell die jeweils geltenden Grenzwerte überschreiten. In diesen Fällen ist eine umgehende Desinfektion der gesamten Installation notwendig.
Die Verantwortung für die Qualität des Trinkwassers trägt nach der TrinkwV ab der Hausanschlussstelle allein der Besitzer des Gebäudes.
Nicht entfernbare Stoffe
Besondere Probleme bei der Wasseraufbereitung stellen Medikamentenreste, Pestizidreste und Hormone im Trinkwasser dar. Diese Stoffe können nur schwer nachgewiesen werden und im Rahmen der Wasseraufbereitung nicht wirtschaftlich entfernt werden.
In den sehr geringen Konzentrationen sind sie zwar gesundheitlich unschädlich, über Langzeitfolgen gibt es allerdings keine Erkenntnisse. Derzeit kann man von rund 20 solchen Stoffen im Trinkwasser ausgehen.
Weitere Aufbereitung des Trinkwassers
Durch UV-Desinfektion, zusätzliche Filtrierung und den Einsatz von Aktivkohlefiltern kann das Wasser unter Umständen noch weiter verbessert werden. Insbesondere Umkehrosmose entfernt auch sonst nicht entfernbare Reststoffe. Sie produziert aber dabei Osmosewasser, dessen Genuss auf lange Sicht nicht gesundheitsförderlich ist.