Geräteversorgung und Anschlussmöglichkeiten
In den meisten Fällen liefert eine Zisterne nur selten das ganze Jahr über genug gespeichertes Regenwasser für die Gartenbewässerung und die Versorgung beispielsweise von Toilettenspülung und Waschmaschine. Für die Gartenbewässerung reicht bei verbrauchtem Zisternenwasser ein externer Wasseranschluss wie ein an die reguläre Trinkwasserversorgung angeschlossener Wasserhahn aus.
Bei verrohrten Installationen mit direkt angeschlossenen Wasserverbrauchern besteht das Risiko eines „Trockenlaufens“ der Geräte oder Spülung. Eine automatisierte Trinkwassernachspeisung kann das verbrauchte Regenwasser in der Zisterne auffüllen. Dabei sind Anschlussmöglichkeiten direkt im Zisternenbehälter oder an der Pumpenleitung möglich.
Im Zisternenbehälter oder an der Pumpenleitung
Wer eine Zisterne selber baut, hat die Möglichkeit, einen Schwimmschalter in den Zisternenbehälter einzubauen. Er kann einerseits den Füllstandsanzeiger steuern, von dem der Wasserstand abzulesen ist oder andererseits nach dem Erreichen eines definierten Minimums automatisch einen Magnetschalter aktivieren. Er öffnet die Trinkwassernachspeisung, die den Zisternenbehälter wieder auffüllt.
Eine aufwendigere und im Wasserverbrauch präzisere Konstruktion ist der Anschluss der Trinkwassernachspeisung an die Pumpenleitung. Auch bei dieser Variante misst ein Schwimmerschalter den Wasserstand in der Zisterne und löst bei Niedrig- oder Leerstand einen Magnetschalter aus. Die Trinkwassernachspeisung erfolgt in einen direkt an der Pumpenleitung installierten eigenen Pufferspeicher. Von hier „zieht“ sich die Pumpe genau die Menge Trinkwasser, die für die Toilettenspülung oder Waschmaschine benötigt wird.
Behördliche Betriebsvoraussetzungen
Entscheidende Rechtsvorschrift bei der Genehmigung einer Zisterne ist die garantierte Trennung des Regenwasser- und Trinkwasserkreislaufs. Hierfür sind folgende bauliche Voraussetzungen zwingend vorgeschrieben, um eine Betriebserlaubnis zu erlangen:
- Der Trinkwasserzulauf muss frei auslaufen können und immer über dem maximal möglichen Füllstand der Zisterne liegen.
- Der Mindestabstand zur Regenwasseroberfläche muss zwanzig Millimeter und gegebenenfalls die doppelte Entfernung des Zuleitungsdurchmessers betragen.
- Rückstau- und Rücksaugeffekte dürfen nicht möglich sein.
- Die Installationen und Rohre der Wasserkreisläufe müssen komplett und an jeder Stelle getrennt sein.
- Alle Leitungen und Auslässe, die Regenwasser führen, müssen als solche gekennzeichnet werden, um eine Verwechslung mit Trinkwasser auszuschließen.
- Auch zeitlich begrenzte Verbindungen der Wasserkreisläufe beispielsweise mit einem Schlauch sind nicht erlaubt.
- Die zuständigen Behörden, meist untere Wasserbehörde und/oder Gesundheitsamt sind bei Zweifeln während Kontrollen befugt, die Zisternennutzung sofort zu untersagen.