Jährliche oder dreijährige Prüfpflicht
Die Trinkwasserverordnung legt bestimmte Prüfpflichten fest, um Menschen so gut wie möglich vor Legionelleninfektionen zu schützen und schwere Krankheiten vermeiden zu helfen.
Im öffentlichen Bereich besteht deshalb eine jährliche Prüfpflicht, aber auch Hausbesitzer, die ihre Wohnungen vermieten, werden in die Pflicht genommen, alle drei Jahre eine Überprüfung durchzuführen.
Wer muss wann prüfen
Im öffentlichen Bereich, das heißt in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Institutionen, Unternehmen oder Organisationen muss jährlich geprüft werden. Voraussetzung ist dabei, dass Wasser vernebelt wird und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Davon sind auch Schulen, Kindergärten und Horte betroffen, ebenso beispielsweise aber auch Sportanstalten oder Fitness-Studios, die öffentliche Duschräume haben, in denen Wasser vernebelt wird. Erst durch die Vernebelung des Wassers besteht eine Gefahr der Legionelleninfektion.
Für Hausbesitzer, die Häuser mit mehr als zwei Wohneinheiten besitzen, die sie nicht selbst nutzen, besteht eine Prüfpflicht alle drei Jahre – und zwar immer dann, wenn
- es einen Wasserboiler mit mindestens 400 Liter Inhalt gibt oder
- zwischen dem Wassererwärmungsgerät und der entferntesten Entnahmestelle Leitungen mit mindestens 3 Liter Inhalt bestehen. In der Praxis ist das eine Entfernung von rund 15 – 20 Metern.
Diese Regelung schließt auch Wohnungsgenossenschaften und Hausverwaltungen mit ein. Lediglich beim selbst genutzten Eigenheim ist also keine Prüfung vorgeschrieben, in jedem Fall aber empfehlenswert.
Vorschriften für die Prüfung
Die Prüfung muss so erfolgen, dass von mindestens drei unterschiedlichen Entnahmestellen eine Wasserprobe entnommen wird, und in einem dafür zugelassenen, zertifizierten Labor nach der gängigen Methode (Kultivierung) untersucht wird.
Zeigt die Prüfung ein Ergebnis von mehr als 100 KBE/100 ml, ist eine weitergehende Untersuchung und Ursachenermittlung gefordert. Zeigt die Prüfung mehr als 10.000 KBE/100 ml (akute Kontamination) sind Sofortmaßnahmen erforderlich. Jeder Befall ist dem Gesundheitsamt zu melden.
Welche Prüfungen die Trinkwasserverordnung zum Schutz vor Legionellen vorsieht, und wer wie häufig prüfen lassen muss, wird hier erklärt.