Die Trinkwasserverordnung und Ihre Pflichten als Vermieter
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Sie als Vermieter, die Qualität des Trinkwassers in Ihrer Immobilie sicherzustellen. Dies umfasst mehrere zentrale Aufgaben:
- Regelmäßige Überprüfung der Trinkwasserqualität: Lassen Sie regelmäßige Untersuchungen der Trinkwasseranlage durchführen, um sicherzustellen, dass Grenzwerte für Schadstoffe wie Blei, Kupfer, Nitrat und coliforme Bakterien nicht überschritten werden. Diese Überprüfungen garantieren, dass das Trinkwasser in Ihrer Immobilie gesundheitlich unbedenklich ist.
- Einhaltung und Überwachung von Grenzwerten: Stellen Sie sicher, dass die festgelegten Grenzwerte der TrinkwV für chemische, mikrobiologische und physikalische Parameter eingehalten werden. Nutzen Sie dafür ein akkreditiertes Labor zur Durchführung regelmäßiger Wasseranalysen.
- Informationspflicht gegenüber Mietern: Informieren Sie Ihre Mieter über die Qualität des Trinkwassers, beispielsweise durch Bereitstellung von Trinkwasseranalysen und Bekanntgabe der letzten Überprüfungen.
- Anzeigepflicht bei Verunreinigungen: Melden Sie umgehend dem örtlichen Gesundheitsamt, wenn Grenzwerte überschritten werden oder Ereignisse eintreten, die die Trinkwasserqualität beeinträchtigen könnten, und leiten Sie entsprechende Maßnahmen zur Behebung ein.
- Anmeldung der Warmwasseranlage beim Gesundheitsamt: Melden Sie Ihre Warmwasseranlage ordnungsgemäß beim zuständigen Gesundheitsamt an, insbesondere bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.
- Spülen der Leitungen bei Leerstand: Spülen Sie bei längeren Leerständen die Wasserleitungen mindestens einmal pro Woche, um Stagnation und das Wachstum von Legionellen zu verhindern.
Durch die Einhaltung dieser Pflichten tragen Sie aktiv zum Schutz der Gesundheit Ihrer Mieter bei und vermeiden potenzielle rechtliche Konsequenzen. Achten Sie darauf, dass alle vorgeschriebenen Maßnahmen fristgerecht und in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, um den hohen Standard des Trinkwassers in Ihrer Immobilie zu bewahren.
Regelmäßige Legionellenprüfung
Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem, stehendem Wasser vermehren und schwere Lungenentzündungen verursachen können. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Sie als Vermieter, periodische Prüfungen Ihrer Trinkwasseranlagen auf Legionellen durchzuführen.
Besonders für Immobilien mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung ist eine Untersuchung alle drei Jahre verpflichtend. Für kleinere Anlagen kann das Intervall auf bis zu fünf Jahre verlängert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Veranlassen Sie die Legionellenprüfung durch ein akkreditiertes Labor, das Proben an repräsentativen Stellen Ihrer Trinkwasseranlage entnimmt. Durch regelmäßige Kontrolle und Wartung stellen Sie sicher, dass die Trinkwasserqualität den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Gesundheit Ihrer Mieter nicht gefährdet wird.
Durchführung der Legionellenprüfung
Beauftragen Sie ein akkreditiertes Labor mit der Durchführung der Legionellenprüfung. Wasserproben sollten an verschiedenen repräsentativen Stellen Ihrer Trinkwasseranlage entnommen werden, um ein umfassendes Bild der Anlagenqualität zu erhalten.
Die Kosten für eine Legionellenprüfung variieren und können zwischen 100 und 230 Euro liegen. Diese Kosten können unter bestimmten Bedingungen auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag entsprechend geregelt ist. Beachten Sie, dass die Legionellenprüfung mindestens alle drei Jahre durchgeführt werden muss; bei bestimmten Anlagen kann sie auch öfter erforderlich sein.
Durch regelmäßige Überprüfungen der Trinkwasseranlage erfüllen Sie nicht nur rechtliche Vorschriften, sondern tragen auch zur Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mieter bei. Bei Feststellung einer erhöhten Legionellenkonzentration müssen sofort Maßnahmen ergriffen und das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.
Weitere Anforderungen der Trinkwasserverordnung
Zusätzlich zur Legionellenprüfung gibt es weitere wichtige Anforderungen gemäß der Trinkwasserverordnung:
- Risikobasierter Ansatz: Seit 2023 ist der Schutz des Trinkwassers durch einen risikobasierten Ansatz weiter verstärkt worden. Dieser Ansatz berücksichtigt spezifische Risikofaktoren Ihrer Trinkwasseranlage.
- Einschränkung der Bleileitungen: Alle Bleileitungen müssen bis zum 12. Januar 2026 außer Betrieb genommen oder ersetzt werden, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.
- Erweiterte Grenzwerte und Parameter: Die Verordnung umfasst nun zusätzliche Schadstoffe wie Chrom und Arsen, und hat die Grenzwerte für bestehende Parameter verschärft.
- Verlängerung der Nutzung von Ionenaustauscherharzen: Eine Übergangsfrist erlaubt die Nutzung von Ionenaustauscherharzen zur Entfernung von Nitraten aus dem Trinkwasser bis zum 31. Dezember 2024.
- Regelungen für Leerstände: Bei einem Leerstand von Wohnungen müssen die Wasserleitungen mindestens einmal pro Woche gespült werden, um stehendes Wasser und das damit verbundene Risiko von Verunreinigungen zu vermeiden.
Durch die Einhaltung dieser Anforderungen unterstützen Sie aktiv die Trinkwasserhygiene und schützen die Gesundheit Ihrer Mieter.
Die Novelle der Trinkwasserverordnung 2023
Die im Juni 2023 in Kraft getretene Novellierung der Trinkwasserverordnung hat zahlreiche Neuerungen eingeführt, um den Schutz und die Qualität des Trinkwassers weiter zu verbessern. Zu den wesentlichen Änderungen zählen:
- Einführung eines risikobasierten Ansatzes: Der Schutz des Trinkwassers wird jetzt auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes gewährleistet, bei dem spezifische Risikofaktoren entlang der gesamten Versorgungskette analysiert werden.
- Strengere Grenzwerte und neue Qualitätsparameter: Die Verordnung wurde um zusätzliche chemische Parameter erweitert, darunter somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A. Gleichzeitig wurden die Grenzwerte für bestehende Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei verschärft.
- Verpflichtung zum Austausch von Bleileitungen: Alle Bleileitungen müssen bis zum 12. Januar 2026 stillgelegt oder ersetzt werden.
- Erweiterte Untersuchungspflichten: Betreiber von Wasserversorgungsanlagen müssen regelmäßig qualifizierte risikobasierte Risikobewertungen und entsprechende Prüfungen durchführen lassen, die vom Gesundheitsamt überprüft werden.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, eine noch höhere Trinkwasserqualität zu gewährleisten und neue Herausforderungen durch Umwelteinflüsse effektiv zu bewältigen. Als Vermieter sollten Sie sich mit den neuen Anforderungen vertraut machen und diese zum Schutz Ihrer Mieter umsetzen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Nichterfüllung der Vorschriften der Trinkwasserverordnung kann erhebliche finanzielle und rechtliche Auswirkungen haben. Verstöße gegen die vorgeschriebenen Untersuchungs- und Meldepflichten können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. In schwerwiegenden Fällen kann zudem die Stilllegung der Wasserversorgungsanlage angeordnet werden.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen Ihrer Mieter durch verunreinigtes Trinkwasser können weitreichende juristische Konsequenzen haben. Wenn Mieter nachweislich durch kontaminiertes Trinkwasser erkranken, sind Sie zivilrechtlich haftbar und müssen möglicherweise Schadensersatz, Schmerzensgeld und Mietminderungen akzeptieren. In extremen Fällen kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Um solche schwerwiegenden Konsequenzen zu vermeiden, sollten alle Prüfvorgaben und Wartungsmaßnahmen strikt eingehalten werden. Eventuell notwendige Sanierungsmaßnahmen zur Behebung von Mängeln müssen von Ihnen getragen werden und sind nicht umlagefähig. Daher ist es wichtig, sich aktiv um die Einhaltung der Trinkwasserverordnung zu kümmern, um sowohl finanzielle als auch gesundheitliche Risiken zu minimieren.