Trittschall-Dämmungsmaterialien
Zur Dämmung von Trittschall bei Parkett werden die Materialien Kork, Hanffilz, Holzfaser und Kunststoffe verwendet. Mit ihnen werden Schwingkörper und Hohlräume blockiert und ausgefüllt, die den Trittschall erzeugen.
Eine günstige und effektive Trittschalldämmung ist mit Rollenkork oder Korkplatten zu erzielen. Es lässt sich einfach zuschneiden und ist ab rund zwei Euro pro Quadratmeter im Handel erhältlich.
Das Dammmaterial Hanf wird meist in Filzform verwendet und hat neben der Schalldämmung auch einen Isolationseffekt gegen Kälte. Hanffilz besteht zu hundert Prozent aus natürlichem Material und kostet ab 2,50 Euro pro Quadratmeter.
Holzfaserplatten besitzen eine ausgeprägte Druckfestigkeit, die das darüber aufgebrachte Parkett zusätzlich stützen. Sie können auf dem Untergrund verschraubt werden und werden für Preise ab drei Euro pro Quadratmeter angeboten.
Trittschallschutz aus Kunststoff kann sowohl in Rollenform als auch in Plattenform verwendet werden. Vorteilhaft ist die gleichzeitige Wirkung als Dampfbremse, die bei anderen Trittschalldämmungen extra vorgenommen werden muss. Die günstigsten oft Akustikmatten genannte Produkte sind ab fünf Euro pro Quadratmeter erhältlich.
Verklebtes und Mehrschichtparkett
Auch in die Klebeschicht eines Parketts kann eine Trittschalldämmung eingelassen werden. Hierfür eignet sich besonders Kork, während Styropor vermieden werden sollte, da es „schwitzen“ kann.
Grundsätzlich gilt, je härter ein Parkett ist, desto größer ist die Trittschallentwicklung. Bei Massivholzparketten bestimmt in erster Linie die Holz- und Verlegungsart die Lärmbelastung. Mehrschichtige Parkette können mit besonders schallschluckenden Trägerschichten ausgestattet sein.
Lautstärke wird in Dezibel gemessen. Ein Parkett ohne Trittschalldämmung kann schnell den gesetzlich geregelten Wert vom höchstens 53 Dezibel überschreiten. Trittschalldämmungen können die Geräusche beim Betreten des Parketts um bis 25 Dezibel senken.
Wenn der Untergrund ein schlechtes akustisches Verhalten hervorbringt, kann das Verlegen von Parkett trotz Trittschalldämmung zu Lautstärken führen, die über den durch den Gesetzgeber gestatteten Dezibelwerten liegen. Daher sollte bei baulichen Maßnahmen auch über die Trittschalldämmung durch schwimmenden Estrich und die Unterbindung von Schallbrücken nachgedacht werden.