Wenn die Tür nicht richtig im Schloss einrastet
Ein sehr häufiger Fehler besteht darin, wenn der Schnapper im Türschloss nicht richtig in der Türfalle einrastet, die Tür also nicht mehr einwandfrei verschlossen werden kann. Bevor Sie das Schloss auswechseln oder sonst eine Reparatur vornehmen, sollten Sie zunächst auf Fehlersuche gehen. Hier sind einige Tipps und Hinweise dazu:
- Sehen Sie nach, ob die Tür selbst einwandfrei im Türrahmen sitzt.
- Überprüfen Sie den korrekten Sitz und die Befestigung der Schlossfalle.
- Schauen Sie nach, ob die Türschlossfalle klemmt oder etwas verbogen ist.
- Sie sollten nachsehen, ob der Schnapper sich betätigen lässt und alleine in seine Ausgangsstellung zurückgeht.
Auf was Sie bei der Überprüfung und Reparatur achten sollten
Es kann vorkommen, dass sich der Türrahmen verzogen hat oder durch defekte Scharniere die Tür nicht mehr einwandfrei im Rahmen sitzt. Auch dies kann eine Ursache dafür sein, wenn der Türschnapper nicht mehr einwandfrei einrastet und die Tür nicht mehr vernünftig zu verschließen ist. Auch die Türfalle kann sich gelockert haben oder verbogen sein. Auch dann rastet der Schnapper nicht mehr einwandfrei ein, die Tür lässt sich in diesem Fall ebenfalls nicht mehr ordentlich verschließen. Beheben Sie zunächst solche Fehler, bevor Sie das Schloss auswechseln oder am Türschloss auf Fehlersuche gehen.
Wenn es am Türschloss oder am Schnapper liegt
Häufig liegt es aber am Türschloss. Der Schnapper sollte leichtgängig sein und in seine Ausgangsstellung zurückfahren. Ist dies nicht der Fall, rastet er nicht mehr einwandfrei ein, die Tür fällt in diesem Fall nicht mehr ins Schloss. Möglicherweise reichen schon einige Tropfen Öl aus, um ihn wieder gangbar zu bekommen. Ist dies nicht der Fall und der Schnapper lässt sich nicht gangbar machen, sollten Sie besser das Türschloss komplett auswechseln. Es kann auch ein Defekt innerhalb des Schlosses vorliegen, vor allem dann, wenn sich beispielsweise auch der Türgriff nicht mehr einwandfrei betätigen lässt oder noch andere Fehler vorliegen.