Die gesetzliche Regelung: Instandhaltungspflicht des Vermieters
Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Diese Instandhaltungspflicht umfasst auch das Streichen von Türrahmen. Wenn ein Mangel auftritt, der über die normale Abnutzung hinausgeht, ist der Vermieter verpflichtet, diesen zu beheben und die Kosten zu tragen.
Wichtige Punkte hierzu sind:
- Vergilbte oder beschädigte Türrahmen: Stark abgenutzte oder vergilbte Türrahmen fallen unter die Instandhaltungspflicht des Vermieters.
- Reparaturmaßnahmen: Schäden, die nicht auf normalen Gebrauch zurückzuführen sind, müssen vom Vermieter behoben werden.
- Regelmäßige Wartung: Der Vermieter muss regelmäßige Wartungsmaßnahmen ergreifen, um den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung zu sichern.
Die Instandhaltungspflicht und die Pflicht zu Schönheitsreparaturen, die per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden können, sind getrennte Bereiche. Wenn Schönheitsreparaturen im Mietvertrag nicht explizit auf den Mieter übertragen wurden, bleibt die Instandsetzungspflicht beim Vermieter.
Schönheitsreparaturen: Was ist im Mietvertrag vereinbart?
Ob die Pflicht zu Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen wird, hängt stark vom individuellen Mietvertrag ab. Grundsätzlich hat der Vermieter die Instandhaltungspflicht, kann jedoch bestimmte Renovierungsaufgaben dem Mieter auferlegen.
Berücksichtigen Sie die folgenden Aspekte:
- Klauseln zur Schönheitsreparatur: Diese müssen präzise und transparent sein. Unklare oder zu starre Klauseln können unwirksam sein.
- Wohnungszustand bei Einzug: War die Wohnung beim Einzug nicht frisch renoviert, kann eine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen ungültig sein.
- Renovierungsumfang: Gängige Schönheitsreparaturen umfassen meist das Streichen von Wänden und Decken. Ob auch Türrahmen dazugehören, sollte konkret im Mietvertrag festgelegt sein.
Um Klarheit über die Pflichten und Rechte zu erhalten und mögliche unwirksame Klauseln zu erkennen, ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein ratsam.
Mieter möchte Türrahmen streichen: Was ist erlaubt?
Wenn Sie als Mieter die Türrahmen streichen möchten, gibt es einige wesentliche Punkte zu beachten, um Missverständnisse und Konflikte mit dem Vermieter zu vermeiden.
Grundsätzliche Erlaubnis und Einschränkungen
Sie dürfen die Farbgestaltung Ihrer Wohnung, einschließlich der Türrahmen, nach Ihrem Geschmack ändern, solange die Substanz nicht wesentlich verändert oder beschädigt wird.
Rückgabepflicht im Ursprungszustand
Ein zentraler Aspekt ist die Pflicht, die Wohnung bei Auszug im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Dies bedeutet, dass Sie die Türrahmen in neutralen Farbtönen überstreichen müssen, wenn sie während Ihrer Mietzeit in auffälligen Farben gestaltet wurden.
Keine Genehmigung für normale Streicharbeiten
Für einfache Streicharbeiten benötigen Sie keine explizite Genehmigung des Vermieters. Umfassendere Maßnahmen, wie das Abschleifen der Türrahmen oder das Verwenden von Spezialfarben, könnten jedoch zustimmungspflichtig sein.
Wahl der Farben während der Mietzeit
Sie dürfen die Farbwahl der Türrahmen während Ihrer Mietzeit frei gestalten. Achten Sie jedoch darauf, dass extreme Farbgestaltungen beim Auszug wieder neutralisiert werden müssen.
Vorsicht bei Mietvertragsklauseln
Überprüfen Sie die Klauseln zu Schönheitsreparaturen in Ihrem Mietvertrag sorgfältig. Diese Klauseln sind nur dann wirksam, wenn sie präzise und rechtlich korrekt formuliert sind. Ungültige Klauseln können Sie von der Pflicht zur Rücknahme der Maßnahmen und potenzieller Entschädigungsforderungen Ihres Vermieters entbinden.
Mit diesen Hinweisen vermeiden Sie Ärger und sorgen für ein harmonisches Mietverhältnis, indem Sie sowohl Ihre kreative Freiheit ausleben als auch Ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen.