Gesetzliche Vorgaben: Wann ist ein Türschließer Pflicht?
Die Notwendigkeit eines Türschließers an Wohnungstüren wird primär durch die jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Diese stützen sich auf die Musterbauordnung, die vorschreibt, dass insbesondere Brandschutztüren und Türen zu notwendigen Treppenräumen selbstschließend sein müssen. Diese Regelung dient dazu, im Falle eines Feuers die Ausbreitung von Rauch und Flammen zu verhindern.
Hauptanforderungen im Detail
- Brandschutztüren: Diese müssen mit Türschließern ausgestattet sein, um sicherzustellen, dass sie im Brandfall automatisch schließen und so eine Barriere gegen Feuer und Rauch bilden.
- Notwendige Treppenräume: Eingänge zu notwendigen Treppenräumen müssen gemäß den Vorschriften dicht- und selbstschließend gestaltet sein, um Fluchtwege im Brandfall sicher und rauchfrei zu halten.
Da die genauen Anforderungen je nach Bundesland variieren können, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten das örtliche Bauamt zu konsultieren.
Weitere Gründe für einen Türschließer
Komfort: Türschließer bieten Ihnen den Komfort, sich nicht um das manuelle Schließen der Tür kümmern zu müssen. Gerade in stark frequentierten Durchgangsbereichen kann dies äußerst praktisch sein.
Luftzugregulation: Offene Türen können ungewollte Zugluft erzeugen, die insbesondere bei kalten Außentemperaturen unangenehm ist. Ein Türschließer minimiert dieses Problem und sorgt für ein ausgeglicheneres Raumklima.
Hygiene: In öffentlichen oder stark frequentierten Gebäuden reduzieren Türschließer den Kontakt mit Oberflächen und tragen so zur Reduktion der Keimausbreitung bei.
Brandschutz: Auch nicht klassifizierte Brandschutztüren können durch Türschließer zusätzlichen Schutz gegen Feuer erhalten. Automatisch schließende Türen tragen dazu bei, die Ausbreitung von Flammen und Rauch zu reduzieren.
Barrierefreiheit: Türschließer unterstützen die Barrierefreiheit, indem sie das Schließen von Türen ohne zusätzliche körperliche Anstrengung ermöglichen, was besonders wichtig für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist.
Material- und Gebäudeschutz: Durch die kontrollierte Schließung verhindert ein Türschließer, dass Türen mit zu viel Kraft zugeschlagen werden, was die Langlebigkeit der Bausubstanz erhöht.
Pflichten bei neuen Wohnungstüren
Das Einbauen von Türschließern bei neuen Wohnungstüren ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Notwendig sind sie hauptsächlich bei Brandschutztüren und Türen zu notwendigen Treppenräumen, um im Brandfall die Sicherheit zu gewährleisten. Die Vorschriften können regional unterschiedlich sein, daher sollten Sie sich bei entsprechenden Bauämtern über spezifische Anforderungen erkundigen.
Auswahlkriterien für Türschließer
Beim Kauf eines Türschließers sollten mehrere wichtige Faktoren berücksichtigt werden:
- Art des Türschließers: Entscheiden Sie, ob ein Obentürschließer oder ein Bodentürschließer besser geeignet ist. Obentürschließer werden am oberen Türfalz montiert, während Bodentürschließer im Boden eingelassen sind und nahezu unsichtbar sind.
- Schließkraft und Größe: Die Schließkraft sollte auf das Gewicht und die Größe der Tür abgestimmt sein, mit verschiedenen EN-Klassen als Orientierung.
- Einstellbarkeit und Zusatzfunktionen: Moderne Türschließer bieten Funktionen wie einstellbare Schließgeschwindigkeit, Schließverzögerung und Endschlagregulierung, um den Schließvorgang individuell anzupassen.
- Sicherheit und Normen: Überprüfen Sie, ob der Türschließer den normativen Anforderungen entspricht und für Feuer- und Rauchschutztüren geeignet sowie korrosionsbeständig ist.
- Kompatibilität: Der Türschließer sollte mit dem Türblatt, dem Türrahmen und den Beschlägen kompatibel sein.
- Montage und Wartung: Berücksichtigen Sie die Montageanforderungen und den späteren Wartungsaufwand.
- Preis-Leistungs-Verhältnis: Vergleichen Sie verschiedene Angebote, um ein qualitativ hochwertiges und budgetfreundliches Produkt zu finden.
Zuständigkeiten beim Einbau
In einer Mietwohnung liegt die Verantwortung für den Einbau von Türschließern meistens beim Vermieter, besonders wenn sie aufgrund von baurechtlichen Vorschriften vorgeschrieben sind. Bei gemeinschaftlich genutzten Türen in einem Mehrfamilienhaus, wie Hauseingangstüren, können die Kosten von der Eigentümergemeinschaft getragen werden.