Wie erkennt man typische Mängel bei der Bauabnahme?
Es ist nicht immer einfach, Baumängel sofort zu erkennen. Wenn es um Feuchtigkeit oder undichte Bauteile geht, zeigen sich manche Mängel erst später. Bereits sichtbare Schäden können Stück für Stück protokolliert werden. Erhöhte Aufmerksamkeit ist an allen Bauteilanschlüssen geboten:
- Deckenrandanschluss
- Türen und Fenster in ihren Laibungen einschließlich Fensterbänke
- Kellergeschoss zum Sockel
- Obergeschoss und Dach
- Trittschalldämmung zwischen Estrich und Bodenbelag
- Fugen zwischen Böden und Wänden (Estrich, Bodenbelag)
- Rohranschlüsse und Durchführungen (einschließlich Abdichtungen und Isolationen)
Wie kann man typische Mängel vor der Bauabnahme verhindern?
Auch wenn es sich um typische Mängel handelt, kann ein Laie nicht sicher unterscheiden, welche Beobachtungen funktionaler oder optischer Natur sind. Der sicherste Weg, typische Baumängel zu vermeiden, ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen als Baubegleiter. Ein geschultes Auge kann auch typische Mängel vormeiden, die erst später sichtbar werden. Das Abnahmeprotokoll kann bereits während der Bautätigkeit als Checkliste benutzt werden. Es sollte vom Bauherren oder einer Vetrauensperson geführt werden, auch beim Abnahemtermin. Eine visuelle Baudokumentation hilft zusätzlich.
Was sind die Gründe für typische Mängel bei der Bauabnahme?
Neben den typischen Baumängeln gibt es auch typische Ursachen:
- Handwerkliche Fehler
- Material sparen oder Verwendung ungeeignetes Materialien
- Pfusch
- Fehlende Kontrollen (Probebetrieb der Haustechnik wie der Heizung und Lüftungsanlage und der Sanitärinstallationen)
- Zu schnelles Bauen
Um typischen Mängeln vorzubeugen, ist es für den Bauherren oft hilfreich, die einzelnen Gewerke und deren Handwerker einzeln zu beobachten und zu beurteilen. Fliesenlegen sollten die Restfeuchtigkeit des Untergrundes messen, Installateure solen sich an ein Schema halten und die Handwerker von einem Gesellen begleitet werden.
Können typische Mängel bei der Bauabnahme akzeptiert werden?
Bei der Bauabnahme im Neubau werden fast immer Mängel festgestellt. Man unterscheidet zwischen wesentlichen und unwesentlichen Baumängeln. Ein tropfender Wasserhahn ist unwesentlich, ein Riss in der Wand ist wesentlich. Die Bauabnahme trotz Mängeln muss nicht immer gänzlich scheitern. In jedem Fall sollte bei offenen Fragen beziehungsweise ausstehenden Nachbesserungen ein Vorbehalt schriftlich festgehalten werden. Anstelle der Nachbesserung ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch immer auch eine Konventional- oder Vertragsstrafe finanzieller Art möglich.